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   LAG Berlin, 22.08.2003 - 2 Sa 810/03   

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https://dejure.org/2003,5611
LAG Berlin, 22.08.2003 - 2 Sa 810/03 (https://dejure.org/2003,5611)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22.08.2003 - 2 Sa 810/03 (https://dejure.org/2003,5611)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22. August 2003 - 2 Sa 810/03 (https://dejure.org/2003,5611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aus betrieblichen Gründen; Tätigkeit in einem städtebaulichen Projekt als Jurist; Umsatzrückgänge und Ergebnisrückgänge; Vergütungssumme für das städtebauliche Projekt rückläufig; Reduzierung der Vergütungssumme um 50 Prozent ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; ZPO § 524

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; ZPO § 524
    Kündigung und unternehmerische Entscheidung, Klageerweiterung und Anschlußberufung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 41
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin, 22.08.2003 - 2 Sa 810/03
    Der rationelle Einsatz von Personal ist Sache der Unternehmerentscheidung (BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 522/98; 2 AZR 191/99 vom gleichen Tage m. w. N.).

    In diesem Falle muss der Arbeitgeber im Einzelnen darlegen, in welchem Umfange die fraglichen Arbeiten anfallen, wie die Entwicklung aufgrund außerbetrieblicher Faktoren sein wird und inwieweit eine Verlagerung der Tätigkeiten auf andere Stellen durchgeführt werden soll, ohne dass von dem verbliebenen Personal überobligatorische Leistungen erledigt werden müssen (BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 522/98; 2 AZR 141/99 vom gleichen Tage).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Berlin, 22.08.2003 - 2 Sa 810/03
    In diesem Falle muss der Arbeitgeber im Einzelnen darlegen, in welchem Umfange die fraglichen Arbeiten anfallen, wie die Entwicklung aufgrund außerbetrieblicher Faktoren sein wird und inwieweit eine Verlagerung der Tätigkeiten auf andere Stellen durchgeführt werden soll, ohne dass von dem verbliebenen Personal überobligatorische Leistungen erledigt werden müssen (BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 522/98; 2 AZR 141/99 vom gleichen Tage).
  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87

    Kündigung wegen Wegfalls von Drittmitteln - Auslegung eines Arbeitsvertrages mit

    Auszug aus LAG Berlin, 22.08.2003 - 2 Sa 810/03
    Auch ist die Abhängigkeit der Beklagten von der Finanzierung seitens des Landes Berlin nicht in der Weise gegeben, wie dies bei einer sogenannten "Drittmittelfinanzierung" und der Kürzung der Drittmittel der Fall ist (vgl. dazu BAG vom 24.09.1986 - 7 AZR 18185; vom 30.10.1987 - 7 AZR 138/87).
  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus LAG Berlin, 22.08.2003 - 2 Sa 810/03
    Zu berücksichtigen ist aber, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung selbst im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes keine Unternehmerentscheidung und deshalb von den Gerichten im Kündigungsschutzprozess als nicht ohne weiteres bindend hinzunehmen ist (BAG vom 20.02.1986 - 2 AZR 212/85).
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