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   LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02   

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https://dejure.org/2003,12075
LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02 (https://dejure.org/2003,12075)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02 (https://dejure.org/2003,12075)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 6 Sa 1564/02 (https://dejure.org/2003,12075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Schließung einer Betriebsstätte; Fehlende Versetzungsbereitschaft in Neue Bundesländer; Zugang einer Faxnachricht nach 18 Uhr; Zumutbarkeit der Versetzung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3; ; KSchG § 8; ; BGB § 130 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung; Versetzungsbereitschaft; Zugang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1550/02

    Betriebsbedingte Kündigung; Versetzungsbereitschaft; Zugang

    Auszug aus LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02
    6 Sa 1550/02 6 Sa 1564/02.
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02
    1.2.2 Wegen fehlerhafter Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 KSchG konnte die Kündigung schon deshalb nicht sozial ungerechtfertigt sein, weil der Kläger mangels Versetzbarkeit aufgrund Direktionsrechts der Beklagten nicht mit Helfern in der Betriebsstätte in H. vergleichbar war (zu diesem Erfordernis BAG, Urteil vom 15.6.1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116 = AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 18 zu B II 2 c der Gründe).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02
    Obschon nun der Hinweis des Arbeitnehmers auf eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit regelmäßig zugleich auch den Vortrag enthält, mit der damit verbundenen Änderung der Arbeitsbedingungen zumindest unter Vorbehalt einverstanden zu sein (BAG, Urteil vom 27.9.1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 8 zu B II 3 d, bb der Gründe), und nicht jede Erklärung eines Arbeitnehmers im Vorfeld einer Kündigung den Arbeitgeber von seiner Last entbindet, als milderes Mittel gegenüber der Beendigungskündigung lediglich eine Änderungskündigung auszusprechen (BAG, Urteil vom 21.9.2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 zu B IV 2 d, dd der Gründe), war ein Angebot auf Weiterbeschäftigung des Klägers am Betriebssitz der Beklagten in H. vorliegend doch entbehrlich.
  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 169/01

    Tarifliche Ausschlußfrist; Nachweis der Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02
    Darauf, dass ein Sendebericht für sich allein nicht geeignet ist, den Zugang einer per Fax versandten Erklärung zu beweisen (BAG, Urteil vom 14.8.2002 - 5 AZR 169/01 - zu II 3 b der Gründe, z.V.b.) kam es sonach nicht an.
  • OLG Rostock, 24.09.1997 - 5 U 23/96

    Zustandekommen eines Bauvertrages außerhalb der VOB/A

    Auszug aus LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02
    Bei Eingang eines Fax an einem Freitag nach 16.00 Uhr in einem Bauunternehmen ist erst mit einer Kenntnisnahme am folgenden Arbeitstag zu rechnen (OLG Rostock, Urteil vom 24.9.1997 - 5 U 23/96 - NJW-RR 1998, 526).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02
    1.2.1.1 So hat sich der Kläger auch in der Berufungsinstanz darauf beschränkt, das Fehlen eines freien Arbeitsplatzes in H. mit Nichtwissen zu bestreiten, ohne aufzuzeigen, wie er sich seine anderweitige Beschäftigung vorstellt (zu diesem Erfordernis BAG, Urteil vom 24.3.1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42 151 = AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 12 zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02
    Sie machten ein Urlaubsverlangen auch nicht entbehrlich (vgl. BAG, Urteil vom 21.9.1999 - 9 AZR 705/98 - BAGE 92, 299 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 77 zu II c der Gründe).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02
    Obschon nun der Hinweis des Arbeitnehmers auf eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit regelmäßig zugleich auch den Vortrag enthält, mit der damit verbundenen Änderung der Arbeitsbedingungen zumindest unter Vorbehalt einverstanden zu sein (BAG, Urteil vom 27.9.1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 8 zu B II 3 d, bb der Gründe), und nicht jede Erklärung eines Arbeitnehmers im Vorfeld einer Kündigung den Arbeitgeber von seiner Last entbindet, als milderes Mittel gegenüber der Beendigungskündigung lediglich eine Änderungskündigung auszusprechen (BAG, Urteil vom 21.9.2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 zu B IV 2 d, dd der Gründe), war ein Angebot auf Weiterbeschäftigung des Klägers am Betriebssitz der Beklagten in H. vorliegend doch entbehrlich.
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 151/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02
    Durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - wurden die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt, wonach die Änderung der Arbeitsbedingungen durch diese Kündigung sozialwidrig war.
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