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   LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99   

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https://dejure.org/1999,6528
LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99 (https://dejure.org/1999,6528)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99 (https://dejure.org/1999,6528)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25. Mai 1999 - 3 TaBV 369/99 (https://dejure.org/1999,6528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Rechtsverhältnisses; Tarifbindung des Arbeitgebers als Mitglied der Tarifvertragspartei; Eröffnung des Konkursverfahrensüber das Vermögen des Arbeitgeberverbandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurs des Arbeitgeberverbandes und Tarifgeltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 89
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Auszug aus LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99
    Es kommt daher auch nicht darauf an, dass mit der Feststellung dieses Grundverhältnisses -- hier also die begehrte Feststellung der Bindung der Arbeitgeberin an den bestehenden MTV BVG -NGG auch soweit es um die mitbestimmte Regelung der Arbeitszeit der neu eingestellten Mitarbeiter geht -- Einzelfolgen für das Mitbestimmungsrechts nach § 87 BVG nicht geklärt werden (in diesem Sinne auch: BAG 1 ABR 2/98 vom 21.7.1998; BAG 1 ABR 21/97 vom 11.11.1997, NZA 98, 385; vgl. auch BAG 4 AZR 663/95 vom 28.5.1997, NZA 97, 1066).
  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 12/97

    Sperrwirkung eines vorsorglichen Sozialplans

    Auszug aus LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens hinsichtlich eines bestrittenen Mitbestimmungsrechts, das den Gegenstand eines Einigungsstellenverfahrens betrifft (vgl. etwa BAG 1 ABR 12/97 vom 26.8.1997, NZA 98, 216).
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95

    Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99
    Es kommt daher auch nicht darauf an, dass mit der Feststellung dieses Grundverhältnisses -- hier also die begehrte Feststellung der Bindung der Arbeitgeberin an den bestehenden MTV BVG -NGG auch soweit es um die mitbestimmte Regelung der Arbeitszeit der neu eingestellten Mitarbeiter geht -- Einzelfolgen für das Mitbestimmungsrechts nach § 87 BVG nicht geklärt werden (in diesem Sinne auch: BAG 1 ABR 2/98 vom 21.7.1998; BAG 1 ABR 21/97 vom 11.11.1997, NZA 98, 385; vgl. auch BAG 4 AZR 663/95 vom 28.5.1997, NZA 97, 1066).
  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Auszug aus LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99
    Auch außerhalb des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens besteht Einigkeit darüber, dass eine Änderung des Klagebegehrens im Rechtsmittel, die unter die Regelung des § 264 ZPO fällt, nicht der Zulässigkeit des Rechtsmittels entgegensteht (vgl. BGH NJW 94, 2896, 2897).
  • BAG, 21.07.1998 - 1 ABR 2/98

    Keine Einschränkung der Mitbestimmung wegen Tätigkeit im Staatsauftrag

    Auszug aus LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99
    Es kommt daher auch nicht darauf an, dass mit der Feststellung dieses Grundverhältnisses -- hier also die begehrte Feststellung der Bindung der Arbeitgeberin an den bestehenden MTV BVG -NGG auch soweit es um die mitbestimmte Regelung der Arbeitszeit der neu eingestellten Mitarbeiter geht -- Einzelfolgen für das Mitbestimmungsrechts nach § 87 BVG nicht geklärt werden (in diesem Sinne auch: BAG 1 ABR 2/98 vom 21.7.1998; BAG 1 ABR 21/97 vom 11.11.1997, NZA 98, 385; vgl. auch BAG 4 AZR 663/95 vom 28.5.1997, NZA 97, 1066).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

    Auszug aus LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99
    Es geht den Beteiligten nicht um die Frage, ob der Tarifvertrag bei arbeitszeitlichen Regelungen hinsichtlich der genannten Arbeitnehmergruppe auch dann zu beachten ist, wenn keine beiderseitige Tarifbindung besteht und es nicht allein um die Beachtung betrieblicher oder betriebsverfassungsrechtlicher Normen im Sinne des § 3 Abs. 2 TVG geht (vgl. zur Definition der Betriebsnormen: BAG 3 AZR 676/95 vom 7.11.1995, NZA 96, 1214).
  • BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94

    Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung

    Auszug aus LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99
    Ob dies auch dann gilt, wenn der Beschwerdeführer das Rechtsmittel ausschließlich dazu verwendet, ein völlig anderes Prozessziel zu erreichen, und es ihm auch nicht teilweise um die Beseitigung der sich aus der angefochtenen Entscheidung für ihn ergebenden Beschwer geht (zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels der Berufung in diesem Fall: BGH NJW 96, 527), kann offen bleiben.
  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97

    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

    Auszug aus LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99
    Beauftragt der Betriebsrat -- wie vorliegend die einzelnen Betriebsräte -- den Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 2 BVG mit der Wahrnehmung seiner Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz und ist dies Gegenstand des vom Gesamtbetriebsrat eingeleiteten Beschlußverfahrens, so ist der einzelne Betriebsrat im Gegensatz zum Fall der originären Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats im Sinne des § 50 Abs. 1 BVG nach herrschender Meinung, der sich das Beschwerdegericht anschließt, nicht zu beteiligen (vgl. Germelmann-Matthes-Prütting, ArbGG , 3. Aufl. § 83 , Rdnr. 53 m.w.N.; dahingestellt vom BAG 4 ABR 40/97 vom 11.11.1998 zu B II 3b d.Gr.).
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95

    Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99
    Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass mangels anderweitiger gesetzlicher Regelung mit der Auflösung einer Tarifvertragspartei der Wegfall des normativen Teils des Tarifvertrages und damit der der Tarifbindung einhergeht (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 3 TVG ; diese Rechtsprechung hat das BAG auch in seiner Entscheidung vom 28.5.1997 -- 4 AZR 546/95 -- NZA 98, 40, nicht aufgegeben; vgl. weiter Löwisch-Riebl, TVG , § 2 , Rdn. 50; Kempen-Zachert, TVG , 3. Aufl., § 2 , Rdn. 105).
  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 676/95

    Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Berlin, 25.05.1999 - 3 TaBV 369/99
    Es geht den Beteiligten nicht um die Frage, ob der Tarifvertrag bei arbeitszeitlichen Regelungen hinsichtlich der genannten Arbeitnehmergruppe auch dann zu beachten ist, wenn keine beiderseitige Tarifbindung besteht und es nicht allein um die Beachtung betrieblicher oder betriebsverfassungsrechtlicher Normen im Sinne des § 3 Abs. 2 TVG geht (vgl. zur Definition der Betriebsnormen: BAG 3 AZR 676/95 vom 7.11.1995, NZA 96, 1214).
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 31/99

    Arbeitgeberverband im Konkurs

    Landesarbeitsgericht Berlin Beschluß vom 25. Mai 1999 - 3 TaBV 369/99 -.

    1 ABR 31/99 3 TaBV 369/99.

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 25. Mai 1999 - 3 TaBV 369/99 - wird zurückgewiesen.

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