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   LAG Berlin, 26.07.1994 - 12 Sa 67/94   

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https://dejure.org/1994,38876
LAG Berlin, 26.07.1994 - 12 Sa 67/94 (https://dejure.org/1994,38876)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26.07.1994 - 12 Sa 67/94 (https://dejure.org/1994,38876)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - 12 Sa 67/94 (https://dejure.org/1994,38876)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Berlin, 21.02.1995 - 3 Sa 100/94

    Kündigungsfrist: tariflich geregelte ordentlichen Kündigung

    Im Übrigen verweist das Berufungsgericht ausdrücklich auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26. Juli 1994 - 12 Sa 67/94 -, denen es sich vollinhaltlich anschließt.

    Aus dem Gesamtzusammenhang geht klar hervor, dass die Regelung der Ziffern 9.8.1 und 9.8.2 MTV Tarifgebiet II rein deklaratorischen Charakter hat, was auch nicht im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags anders beurteilt werden kann; insoweit nimmt das Berufungsgericht auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils und auf die zutreffenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Berlin im Urteil vom 26. Juli 1994 - 12 Sa 67/94 - Bezug.

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 861/94

    Auslegung der Tariföffnungsklausel des § 622 Absatz 4 Satz 1 des Bürgerlichen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26. Juli 1994 - 12 Sa 67/94 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Berlin, 16.03.1995 - 14 Sa 159/94

    Kündigungsfrist: - Ablösung der tariflichen Regelung durch § 622 Abs. 2 BGB

    Dazu ist festzustellen, dass die tarifliche Vereinbarung neuer Kündigungsfristen im Tarifgebiet I nicht zwangsläufig tarifliche Kündigungsfristen meinen muss, sondern auch eine - dann auch nur deklaratorische - Vereinbarung der neuen gesetzlichen Kündigungsfristen beinhalten kann (vgl. LAG Berlin Urteil vom 26.07.1994 - 12 Sa 67/94 - zur Auslegung der insoweit identischen Ziff. 9.8.4. des MTV für die Angestellten).
  • LAG Berlin, 10.01.1995 - 3 Sa 100/94 3 Sa 122/94

    Revision; Zulassung; Zulässigkeit; Kündigung; Kündigungsfrist; Tarifvertrag;

    Die maßgebliche Kündigungsfrist bestimmt sich wegen des rein deklaratorischen Charakters der Vorschrift der Ziffer 9.8.2 MTV für die Angestellten in der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg (Tarifgebiet II) vom 10.03.91 nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung des § 622 BGB gemäß Art. 1 des Kündigungsfristengesetzes vom 07.10.93 ausschließlich nach den darin festgelegten Kündigungsfristen (wie LAG Berlin, Urteil vom 26.07.94 - 12 Sa 67/94).
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