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   LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99   

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LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99 (https://dejure.org/1999,4956)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99 (https://dejure.org/1999,4956)
LAG Berlin, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - 3 Sa 1353/99 (https://dejure.org/1999,4956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materielle Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs; Erfüllung des Zeitmoments und Umstandsmoments; Kenntnis des Arbeitnehmers von denjenigen Umständen, die den Betriebsübergang ausmachen; Schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 613a; EGBGB Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1
    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
    Versäumung der richterlichen Ausschlußfrist nach BAG vom 02.11.1998 -- 8 AZR 265/97 -.

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts hat aber die neue Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG -- 8 AZR 265/97 -- vom 12.11.1998, NZA 99, 311) dennoch ihre Bedeutung bei der Beurteilung des Eingreifens der Verwirkung im Bereich des Übergangs des Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 1 BGB .

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91

    Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von

    Auszug aus LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
    Danach tritt die Verwirkung ein, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit abwartet (Zeitmoment) und in der Person desjenigen, der in Anspruch genommen wird, ein Vertrauenstatbestand des Inhalts entstanden ist, die andere Seite werde von ihrem Recht nicht mehr Gebrauch machen, und sie sich darauf eingerichtet hat, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Umstands- und Zumutbarkeitsmoment; vgl. etwa BAG -- 3 AZR 347/92 -- vom 16.02.1993, NZA 93, 643, 645; BAG -- 9 AZR 564/91 -- vom 24.11.1992, NZA 93, 750, 752).
  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 708/95

    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
    bb) Gegenstand der Verwirkung können nicht nur Ansprüche, sondern auch alle Rechtspositionen sein, die gegenüber einem anderen geltend gemacht werden können (vgl. Soergel-Teichmann, BGB , 12. Aufl. § 242 Rdnr. 335; Palandt-Heinrichs, BGB , 58. Aufl. § 242 Rdnr. 91; vgl. etwa auch BAG -- 5 AZR 708/95 -- vom 11.12.1996, NZA 97, 818 zur Verwirkung, sich auf eine Arbeitnehmereigenschaft zu berufen).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97

    Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge

    Auszug aus LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
    Dies beruht im wesentlichen darauf, dass die Beklagte zu 2) nach Rückgabe des gesamten Anlagevermögens, der gemieteten bzw. gepachteten Betriebsanlagen und der sämtlichen Betriebsmittel -- insbesondere der Krane, Fahrzeuge und sonstigen Maschinen --, an die Rolf Brandt Vermietung diesen funktionsfähigen Betriebsteil ohne Unterbrechung mit demselben Betriebszweck am selben Ort unter Übernahme der Stammbelegschaft, nämlich des wesentlichen Teils der Belegschaft der Gemeinschuldnerin, der sich aus Arbeitnehmern mit speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten zusammensetzt, und unter Zugriffnahme auf die vorhandene EDV-Anlage und den damit verbundenen Kundendaten fortgeführt hat (zum Merkmal der Stammbelegschaft: BAG -- 8 AZR 729/96 -- vom 11.12.1997, NZA 98, 534; BAG -- 8 AZR 676/97 -- vom 10.12.1998, NZA 99, 420; EuGH vom 10.12.1998, AuR 99, 35).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
    Danach tritt die Verwirkung ein, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit abwartet (Zeitmoment) und in der Person desjenigen, der in Anspruch genommen wird, ein Vertrauenstatbestand des Inhalts entstanden ist, die andere Seite werde von ihrem Recht nicht mehr Gebrauch machen, und sie sich darauf eingerichtet hat, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Umstands- und Zumutbarkeitsmoment; vgl. etwa BAG -- 3 AZR 347/92 -- vom 16.02.1993, NZA 93, 643, 645; BAG -- 9 AZR 564/91 -- vom 24.11.1992, NZA 93, 750, 752).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
    Dies beruht im wesentlichen darauf, dass die Beklagte zu 2) nach Rückgabe des gesamten Anlagevermögens, der gemieteten bzw. gepachteten Betriebsanlagen und der sämtlichen Betriebsmittel -- insbesondere der Krane, Fahrzeuge und sonstigen Maschinen --, an die Rolf Brandt Vermietung diesen funktionsfähigen Betriebsteil ohne Unterbrechung mit demselben Betriebszweck am selben Ort unter Übernahme der Stammbelegschaft, nämlich des wesentlichen Teils der Belegschaft der Gemeinschuldnerin, der sich aus Arbeitnehmern mit speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten zusammensetzt, und unter Zugriffnahme auf die vorhandene EDV-Anlage und den damit verbundenen Kundendaten fortgeführt hat (zum Merkmal der Stammbelegschaft: BAG -- 8 AZR 729/96 -- vom 11.12.1997, NZA 98, 534; BAG -- 8 AZR 676/97 -- vom 10.12.1998, NZA 99, 420; EuGH vom 10.12.1998, AuR 99, 35).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
    Dem entspricht es, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Befugnis verwirken kann, sich auf das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zu berufen (vgl. etwa BAG -- 2 AZR 162/97 -- vom 06.11.1997, NZA 98, 374; BAG AP Nr. 54 und 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozessverwirkung; BAG -- 7 AZR 578/88 -- vom 25.10.1989 n.v.; LAG Köln LAGE Nr. 26 zu § 620 BGB ).
  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZR 216/89

    Verwirkbarkeit der Klagebefugnis; Verjährung des Anspruchs auf Verwendung

    Auszug aus LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
    Im Hinblick darauf, dass bei einer Leistungsklage davon ausgegangen wird, dass die Klagebefugnis nicht prozessual verwirken kann (vgl. BGH MDR 90, 814), gibt es nach Auffassung des Berufungsgerichts keinen einleuchtenden Grund dafür, das Feststellungsbegehren des Klägers unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Verwirkung zu beurteilen, bei einer Leistungsklage aber -- hier etwa gerichtet auf Fortbeschäftigung oder Vergütungsfortzahlung -- diese allein einer Prüfung unter dem Gesichtspunkt der materiellen Verwirkung zu unterziehen.
  • BAG, 25.10.1989 - 7 AZR 578/88

    Befristeter Arbeitsvertrag: Verwirkung - Zeitmoment - Umstandsmoment

    Auszug aus LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99
    Dem entspricht es, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Befugnis verwirken kann, sich auf das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zu berufen (vgl. etwa BAG -- 2 AZR 162/97 -- vom 06.11.1997, NZA 98, 374; BAG AP Nr. 54 und 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozessverwirkung; BAG -- 7 AZR 578/88 -- vom 25.10.1989 n.v.; LAG Köln LAGE Nr. 26 zu § 620 BGB ).
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00

    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Landesarbeitsgericht Berlin - 3 Sa 1353/99 -.

    8 AZR 42/00 3 Sa 1353/99.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26. Oktober 1999 - 3 Sa 1353/99 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Berlin, 27.06.2000 - 3 Sa 845/00

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Es hat an seiner schon in anderen Entscheidungen eingenommenen Auffassung zur Nichtanwendbarkeit des Artikel 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB für Unternehmen mit Sitz im Beitrittsgebiet im Bezug auf Betriebe/Betriebsstätten, die außerhalb desselben liegen, festgehalten und in Kenntnis der Entscheidung des Berufungsgerichts vom 26.10.99 -- 3 Sa 1353/99 -- die Verwirkung des Rechts, gegenüber der Beklagten zu 2) geltend zu machen, das Arbeitsverhältnis habe zu ihr seit dem 14.07.98 infolge Betriebsübergangs bestanden, auch im Falle des Klägers im wesentlichen mit dem fehlenden Vertrauensschutz der Beklagten zu 2) wegen eigenen unredlichen Verhaltens begründet.

    Das Berufungsgericht hat keinen Anlass gesehen, von seinen Entscheidungen vom 26.10.99 -- 3 Sa 1353/99 -- und vom 25.01.00 -- 3 Sa 2303/99 -- zugunsten des Klägers abzuweichen.

  • LAG Berlin, 13.01.2000 - 10 Sa 2309/99

    Betriebsübergang: Widerruf des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Es ist umstritten, ob diese Grundsätze der Befristung eines Fortsetzungsanspruches auch auf Fallkonstellationen zu übertragen sind, in denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers noch ungekündigt ist (vgl. LAG Berlin vom 8.10.1999 -- 2 Sa 1352/59 --, LAG Berlin vom 10.11.1999 -- 17 Sa 1350/99 -- einerseits und LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 -- andererseits).

    Teilweise wird vertreten, dass die Grundsätze jedenfalls ihre Bedeutung bei der Beurteilung des sogenannten Umstandsmomentes im Rahmen des Verwirkungseinwandes hätten (LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --).

  • LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00

    Betriebsübergang: Widerspruch - Verwirkung

    Es ist umstritten, ob diese Grundsätze der Befristung eines Fortsetzungsanspruches auch auf Fallkonstellationen zu übertragen sind, in denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers noch ungekündigt ist (vgl. LAG Berlin vom 08.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 --, LAG Berlin vom 10.11.1999 -- 17 Sa 1350/99 -- einerseits und LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --, LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 -- andererseits).

    Teilweise wird dabei vertreten, dass die Grundsätze jedenfalls ihre Bedeutung bei der Beurteilung des sogenannten Umstandsmoments im Rahmen des Verwirkungseinwandes hätten (LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --).

  • LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99

    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren - prozessuale Verwirkung

    Für eine Verwirkung des Rechts, einen Übergang des Arbeitsverhältnisses des Klägers zur Gemeinschuldnerin auf die Beklagte zu 1 geltend zu machen, sprach, dass der Kläger erst mehr als ein halbes Jahr nach dem Betriebsübergang die Beklagte zu 2 als Erwerber in Anspruch genommen hat, obwohl er bereits mit seiner gegen die Beklagte zu 1 gerichteten, am 21.08.98 eingereichten Kündigungsschutzklage einen Betriebsübergang auf die Beklagte zu 2 geltend gemacht hatte (so in einer Parallelsache LAG Berlin, Urteil vom 26.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 -- zu § 11 2c, bb der Gründe).
  • LAG Berlin, 27.03.2000 - 18 Sa 2301/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    (Vgl. zum Ganzen Landesarbeitsgericht Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --).
  • LAG Berlin, 10.02.2000 - 17 Sa 2300/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Auch wenn die für eine Verwirkung erforderliche Zeitdauer der fehlenden Inanspruchnahme nicht feststeht, sondern von den Umständen des Einzelfalles abhängt, erachtet die Kammer einen Zeitraum von mehr als neun Monaten zwischen der Kenntnis von dem Betriebsübergang und der Geltendmachung seiner Rechtsfolgen für ausreichend, um das Zeitmoment als erfüllt anzusehen (ebenso für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten in einem Parallelverfahren LAG Berlin, Urteil vom 12.10.99 -- 3 Sa 1353/99 --).
  • LAG Berlin, 25.01.2000 - 3 Sa 2303/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Das Berufungsgericht hat keinen Anlass gesehen, von seiner Entscheidung im Urteil vom 26.10.99 -- 3 Sa 1353/99 -- zugunsten der Klägerin abzuweichen.
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