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   LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04   

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LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04 (https://dejure.org/2005,3881)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04 (https://dejure.org/2005,3881)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2005 - 6 Sa 1499/04 (https://dejure.org/2005,3881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen dringender, der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers entgegenstehender betrieblicher Erfordernisse bei Entscheidung zur Betriebsstilllegung; Voraussetzungen für das Verfolgen eines wirtschaftlichen Zwecks durch einen von einer öffentlichen Verwaltung ...

  • Judicialis

    AÜG Art. 1 § 1 Abs. 1; ; AÜG Art. ... 1 § 9 Nr. 1; ; AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 113 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1; ; RiL 98/59/ EG Art. 1 Abs. 2 lit. b; ; KSchG § 1 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3; ; KSchG § 17 Abs. 1; ; KSchG § 18 Abs. 1; ; KSchG § 23 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsstilllegung bei staatlicher GmbH zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben - keine Arbeitnehmerüberlassung bei Erledigung staatlicher Aufgaben - Nachteilsausgleich und Sozialplanabfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Massenentlassung, Arbeitnehmerüberlassung, unerlaubte, Nachteilsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1258 (Ls.)
  • NJ 2007, 240
  • BB 2005, 1860
  • NZA-RR 2005, 516
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    Da nun ein Sozialplan regelmäßig das Interesse des Arbeitgebers an einer möglichst geringeren finanziellen Belastung berücksichtigt, verlöre ein dahinter zurückbleibender Nachteilsausgleich seinen Sanktionscharakter (vgl. GK-BetrVG/Fabricius/Oetker, 7. Aufl., 2002, § 113 R 68), weil der Arbeitnehmer nicht Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich zugleich verlangen kann (dazu BAG, Urteil vom 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39 zu II 1 b der Gründe).

    Anzurechnen ist nur eine bereits gezahlte Sozialplanabfindung (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.1989 - 1 AZR 819/87 - BAGE 62, 88 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 19 zu B III 3 a der Gründe; Urteil vom 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 - BAGE 99, 377 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39 zu II der Gründe).

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    2.3.3.1 Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG setzt eine Vereinbarung zwischen Vertragsarbeitgeber und Drittem voraus, wonach der Arbeitnehmer aufgrund der damit eingegangenen Verpflichtung seines Arbeitgebers bei dem Dritten zur Förderung von dessen Betriebszwecken tätig wird (BAG, Urteil vom 03.12.1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24 zu I 1 der Gründe).

    Bei einem Gemeinschaftsbetrieb fehlt es aber am Erfordernis für eine Arbeitnehmerüberlassung, dass der Arbeitnehmer vollständig in einen Betrieb des Entleihers eingegliedert wird (BAG, Urteil vom 03.12.1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24 zu I 2 b der Gründe).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    2.2.2.1 Ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt vor, wenn eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität von einem neuen Rechtsträger fortgeführt wird (BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296 = AP BGB § 613a Nr. 171 zu B I der Gründe im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 10 der Gründe).

    Vielmehr müsste der Nachfolger auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernehmen (EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 21 der Gründe; BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613a Nr. 274 zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    2.3.3.1.2 Soweit der Kläger pauschal behauptet hat, voll in die Arbeitsorganisation der Beklagten zu 2 eingebunden gewesen zu sein, war dies unergiebig, weil über eine solche Eingliederung hinaus der Inhaber des Betriebs die typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz der Mitarbeiter seines Auftragnehmers auch nach Zeit und Ort zu treffen haben müsste (vgl. BAG, Beschluss vom 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 90 zu B I der Gründe).
  • BAG, 23.01.1979 - 1 AZR 64/76

    Betriebsstillegung - Interessenausgleich mit Betriebsrat - Abfindungsansprüche -

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    Dies ist etwa der Fall, wenn unter besonderen Umständen Verhandlungen über einen Interessenausgleich nichts anderes als eine leere Förmelei wären und den betroffenen Arbeitnehmern nur Nachteile brächten (BAG, Urteil vom 23.01.1979 - 1 AZR 64/76 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 4).
  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    Gewerbsmäßig ist jede auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbstständige Tätigkeit (BAG, Urteil vom 08.11.1978 - 5 AZR 261/77 - BAGE 31, 135 = AP AÜG § 1 Nr. 2 zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    2.2.2.1 Ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt vor, wenn eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität von einem neuen Rechtsträger fortgeführt wird (BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 - BAGE 87, 296 = AP BGB § 613a Nr. 171 zu B I der Gründe im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 10 der Gründe).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    Vielmehr müsste der Nachfolger auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernehmen (EuGH, Urteil vom 11.03.1997 - Rs. C-13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14 zu 21 der Gründe; BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03 - AP BGB § 613a Nr. 274 zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    In einem solchen Fall würden lediglich Aufgaben im Sinne einer bloßen Tätigkeit übertragen (BAG, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 426/95 - BAGE 86, 148 = AP BGB § 613a Nr. 165 zu I 3 a der Gründe).
  • LAG Berlin, 26.03.2004 - 8 Sa 262/04

    Höhe der Verzugszinsen bei Ansprüchen des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Berlin, 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04
    Entweder war der Kläger Verbraucher i.S.d. § 13 BGB oder es war eine einschränkende richtlinienkonforme Beschränkung auf Rechtsgeschäfte im Geschäftsverkehr geboten (so LAG Berlin, Urteil vom 26.03.2004 - 8 Sa 262/04 - ZTR 2004, 379 zu II der Gründe).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

  • BAG, 13.06.1989 - 1 AZR 819/87

    Konkurs des Arbeitgebers: Nachteilsausgleichsforderung - spätere Geltendmachung -

  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

  • EuGH, 02.07.1996 - C-473/93

    Kommission / Luxemburg

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

  • BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69

    Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - Arbeitnehmer bei

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

  • LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01

    Verwirkung; Ausschlussfrist; Auskunft über Zwischenverdienst; Rechtmäßigkeit

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

    Die Revision des Klägers und die Anschlussrevision der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Mai 2005 - 6 Sa 1499/04 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - 13 Sa 2187/11

    Nachteilsausgleich bei unwiderruflicher Freistellung aller Arbeitnehmer ohne

    Dass die Stilllegung des Betriebs unausweichliche Folge einer wirtschaftlichen Zwangslage ist und es zu ihr keine sinnvolle Alternative gibt, genügt dafür nicht (vgl. nur LAG Berlin 27.05.2005 - 6 Sa 1499/04 - NZA-RR 2005, 516 ff., zu 2.5.1 der Gründe m.w.N.; bestätigt durch BAG 24.08.2006 - 8 AZR 317/05 - EzA § 613a BGB 2002 Nr. 60).

    Dieser Sozialplananspruch ist anrechenbar, allerdings nur auf eine bereits gezahlte Sozialplanabrechnung tatsächlich anzurechnen (zutreffend LAG Berlin 27.05.2005, a.a.O. zu 2.5.3 der Gründe m.w.N.; vom BAG a.a.O., bestätigt).

  • LAG Berlin, 25.07.2006 - 7 Sa 2371/05

    Verhandlung eines Interessenausgleichs mit dem Betriebsrat vor Durchführung einer

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