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LAG Berlin, 28.05.2002 - 3 Sa 442/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung; Kündigung in der Wartezeit; Verstoß gegen das Willkürverbot; Ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 09.01.2002 - 43 Ca 29691/01
- LAG Berlin, 28.05.2002 - 3 Sa 442/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00
Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98
Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98
Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
Kündigung zur Unzeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99
Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98
Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- ArbG Berlin, 21.07.2011 - 17 Ca 1102/11
Probezeitkündigung wegen HIV-Infektion
Der Willkürvorwurf scheidet aber dann aus, wenn ein irgendwie gearteter einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (vgl. dazu BAG - 5 AZR 360/99 vom 25.04.2001, NZA 2002, 87, LAG Berlin vom 28.05.2002, 3 Sa 442/02). - ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09
Vertrauensbeschränkung des Arbeitnehmers in den Fortbestand des …
Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der Wartezeit nach § 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und über Gebühr die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der Probezeit zu überprüfen (so die ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. etwa BAG 2 AZR 926/98 vom 1. Juli 1999, NZA 00, 437; BAG 2 AZR 185/00 vom 5. April 2001, NZA 01, 890; zur Kündigung im Kleinunternehmen i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG: BAG 2 AZR 15/00 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 833; BAG 2 AZR 579/99 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 951; Landesarbeitsgericht Berlin vom 28.05.2002, 3 Sa 442/02 zitiert nach Juris).