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   LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 Sa 1052/03   

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https://dejure.org/2003,8810
LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 Sa 1052/03 (https://dejure.org/2003,8810)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30.10.2003 - 16 Sa 1052/03 (https://dejure.org/2003,8810)
LAG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 16 Sa 1052/03 (https://dejure.org/2003,8810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    KSchG § 1 Abs. 2 KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG § 1 Abs. 3 Satz 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung; Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse; Umsatz- und Gewinnrückgang; Errechnung des Abdeckungsfaktors für Filialen; Beurteilung eines ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1, 2
    Änderungskündigung wegen verminderten Bedarfs an Anwesenheitsstunden gegenüber gesamten Personal - Änderungskündigung/Beendigungskündigung; Sozialauswahl

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 Sa 1052/03
    Für bzw. gegen beide Varianten sprechen unter sozialen Gesichtspunkten gleichgewichtige Argumente, und das Kündigungsschutzgesetz zeichnet nach Auffassung der Kammer keinen Weg vor (so wohl auch BAG - 2 AZR 371/94 - vom 26.01.1995, NZA 1995, 626; 2 AZR 584/92 vom 19.05.1993, NZA 1993, 1075; 2 AZR 341/98 vom 03.12.1998, NZA 1999, 431; 2 AZR 12/99 vom 12.08.1999, NZA 2000, 30; ferner LAG Hamm 10 Sa 141/95 vom 22.03.1996, LAGE § 2 KSchG Nr. 19).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 341/98

    Sozialauswahl auch zwischen Teilzeit- und Vollbeschäftigten?

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 Sa 1052/03
    Für bzw. gegen beide Varianten sprechen unter sozialen Gesichtspunkten gleichgewichtige Argumente, und das Kündigungsschutzgesetz zeichnet nach Auffassung der Kammer keinen Weg vor (so wohl auch BAG - 2 AZR 371/94 - vom 26.01.1995, NZA 1995, 626; 2 AZR 584/92 vom 19.05.1993, NZA 1993, 1075; 2 AZR 341/98 vom 03.12.1998, NZA 1999, 431; 2 AZR 12/99 vom 12.08.1999, NZA 2000, 30; ferner LAG Hamm 10 Sa 141/95 vom 22.03.1996, LAGE § 2 KSchG Nr. 19).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 Sa 1052/03
    Selbst wenn dies objektiv möglich gewesen sein sollte, erscheinen die praktischen Auswirkungen auf den betrieblichen Ablauf so gravierend, dass ihre Vermeidung als betriebstechnisches Bedürfnis im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG, das einer Sozialauswahl entgegensteht, anzuerkennen ist (möglicherweise a.A. BAG 2 AZR 697/01 vom 05.12.2002, NZA 2003, 849).
  • ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07

    Betriebsbedingte Massenänderungskündigung - lineare Kürzung der Arbeitszeit

    In diesem Rahmen ist es ohne weiteres zulässig, bei einer aufgrund dringender betrieblicher Bedürfnisse gerechtfertigten Verkürzung der Arbeitszeit auch das Arbeitsentgelt anteilig entsprechend zu kürzen (LAG Berlin vom 30.10.2003 ­ 16 Sa 1052/03, Juris Leitsatz).

    Erhalten alle Mitarbeiter gleichermaßen eine Änderungskündigung, greifen die Regeln der Sozialauswahl nicht ein (LAG Berlin vom 19.03.2003 ­ 16 Sa 1052/03).

  • ArbG Cottbus, 18.07.2007 - 2 Ca 493/07

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Dabei kann sich der Wegfall des bisherigen Beschäftigungsbedarfs unmittelbar durch äußere Einflüsse ergeben wie auch durch eine unternehmerische Entscheidung (vergleiche BAG vom 17.06.1999, 2 AZR 141/99; LAG Berlin vom 30.10.2003, 16 Sa 1052/03).

    Die in diesem Zusammenhang von der Beklagten vorgetragene Reduzierung des Umsatzes in Prozentzahlen in den Jahren von 1999 bis 2006 besagt allein noch nichts über den tatsächlichen Arbeitsanfall bzw. die Arbeitsmenge im Markt oder auf dem Arbeitsplatz der Klägerin (vergleiche obige Ausführungen unter II., 1. unter Verweis auf LAG Köln vom 07.09.1995, 10 Sa 564/95; vergleiche auch LAG Berlin vom 30.10.2003, 16 Sa 1052/03, wonach ein Umsatzrückgang für sich genommen noch nicht die Reduzierung der bezahlten Arbeitszeit um einen bestimmten Prozentsatz rechtfertigt).

  • ArbG Cottbus, 11.07.2007 - 5 Ca 804/07

    Betriebsbedingte Massenänderungskündigung

    Der Arbeitskraft-(Arbeitszeit-)bedarf ist gerade nicht proportional identisch mit dem Umsatz, d. h., ein doppelter Umsatz entspricht keineswegs einem doppelten Arbeitskräftebedarf (vgl. LAG-Berlin vom 30.10.2003, 16 Sa 1052/03).
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