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   LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05   

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https://dejure.org/2006,8379
LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05 (https://dejure.org/2006,8379)
LAG Berlin, Entscheidung vom 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05 (https://dejure.org/2006,8379)
LAG Berlin, Entscheidung vom 31. März 2006 - 6 Sa 2262/05 (https://dejure.org/2006,8379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einordnung einer Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag als eine Gleichstellungsabrede; Auslegung der Gleichstellungsabrede im Falle eines Tarifwechsels gemäß § 613a Abs. 1 S. ...

  • Judicialis

    BGB § 157; ; BGB § 313 Abs. 1; ; BGB § 613 a Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 3; ; TVG § 5 Abs. 4; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichstellungsabrede bei Tarifwechsel infolge Betriebsteilsübergangs - kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Geltung allgemeinverbindlichen Tarifvertrags im Erwerberbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Gleichstellungsabrede, Tarifkonkurrenz bei Betriebsteilübergang, Geschäftsgrundlage, §§ 157, 313 Abs. 1, 613a Abs. 1 BGB, §§ 4 Abs. 3, 5 Abs. 4 TVG, § 112 Abs. 1 S. 4 BetrVG

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05
    Dies gilt auch für den Fall, dass die Regelungen eines arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrags von denen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags abweichen (BAG, Urteil vom 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 26 zu II 2 e der Gründe).

    Für eine analoge Anwendung des § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB ist daneben kein Raum (vgl. BAG, Urteil vom 25.09.2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 26 zu II 3 der Gründe; a.A. Henssler, FS Schaub, 1998, 311, 322).

    3.2.5.2 Es ist auch nichts dafür hervorgegangen, dass der Beklagten unter Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (dazu BAG, Urteil vom 25.09.2002 - BAGE 103, 9 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 26 zu II 2 d der Gründe).

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05
    Anders als eine sog. Tarifwechselklausel wirkt eine Gleichstellungsabrede nur im Geltungsbereich des in Bezug genommenen Tarifvertrags (dazu BAG Urteil vom 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - BAGE 103, 141 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 22 zu I 1 b, bb, aaa der Gründe).

    Dem hat indessen das BAG, (Urteil vom 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - BAGE 103, 141 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 22 zu I 1 b, bb, aaa der Gründe nebst OS 4 und 5) bereits eine klare Absage erteilt.

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

    Auszug aus LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05
    Kommt es nun infolge eines Betriebsteilübergangs zu einem Branchenwechsel, wird dieser Vereinbarung ihre Grundlage entzogen, was jedoch nichts daran ändert, dass aufgrund der zwingenden Vorschrift des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB die Rechte und Pflichten aus den bisher einschlägigen Tarifverträgen in ihrer zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung fortbestehen (BAG, Urteil vom 01.04.1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154 = AP BGB § 613a Nr. 64 Bl. 1030 und 1030 R).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Auszug aus LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05
    Diese Rechtspositionen stehen vielmehr mangels Öffnungsklauseln nicht zur Disposition der Betriebspartner (vgl. BAG, Urteil vom 01.12.1992 - 1 AZR 260/92 - BAGE 72, 40 = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebs Nr. 20 zu II 2 a der Gründe; Kammer, Urteil vom 24.05.2002 - 6 Sa 318/02 zu 1.2 der Gründe).
  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

    Auszug aus LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05
    Eine Entscheidung über die aufgelaufenen Rückstände entfaltete keine Rechtskraftwirkung für die Zukunft, während eine Klage auf künftige Leistungen wegen Besorgnis der Nichterfüllung gemäß § 259 ZPO keinen prozessualen Vorrang gegenüber einer Feststellungsklage genießt (BAG, Urteil vom 10.01.1989 - 3 AZR 308/87 - BAGE 60, 350 = AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5 zu I der Gründe).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05
    Dies hat zur Folge, dass bei Beendigung der Tarifbindung des Arbeitgebers oder dessen Ersetzung durch einen nicht oder anderweit tarifgebundenen Arbeitgeber infolge Betriebsteilübergangs gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB die Bedingungen des in Bezug genommenen Tarifvertrags mit ihrem letzten Stand (statisch) weitergelten (BAG, Urteil vom 29.08.2001 - 4 AZR 322/00 - BAGE 99, 10 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 17 zu I 3 b, bb der Gründe; EuGH, Urteil vom 09.03.2006 - Rs.-C 499/04 - NZA 2006, 376 Nr. 28 ff. der Gründe).
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

    Auszug aus LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05
    3.2.3.1 Dies schon deshalb nicht, weil ein Arbeitsvertrag gar keine Konkurrenz zu einem Tarifvertrag zu begründen vermag (vgl. BAG, Urteil vom 26.01.1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298 = AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 22 zu II 4 d der Gründe; Schleusener SAE 1998, 11, 13).
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    Auszug aus LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05
    Eine Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag, wie sie vorliegend in § 4 Nr. 2 des Vertrags vom 21. Mai 1991 getroffen worden war, stellt nach bisheriger Ansicht des BAG (z.B. Urteil vom 01.12.2004 - 4 AZR 50/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 34 zu I 2 a der Gründe) eine sog. Gleichstellungsabrede dar, mit welcher der Arbeitgeber wegen seiner Tarifbindung typischerweise den Zweck verfolgt, seine Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf deren Tarifbindung so zu stellen, als wären sie ebenfalls tarifgebunden.
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05
    Soweit dieses Verständnis unter Hinweis auf die zum 01. Januar 2002 als § 305c Abs. 2 ins BGB eingefügte sog. Unklarheitenregel bei Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen neuerdings in Frage gestellt wird (BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - lt. Pressemitteilung Nr. 77/05; anders noch Urteil vom 19.03.2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 33 zu I 2 d, bb der Gründe), soll es für Altfälle beim bisherigen Verständnis bleiben.
  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05
    3.2.3.2 Soweit das BAG (Urteil vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 20 zu B II 4 der Gründe; Urteil vom 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29 zu I 1 b, cc der Gründe) das Zusammentreffen einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag mit einem kraft Tarifbindung normativ geltenden Tarifvertrag nach den Grundsätzen einer Tarifkonkurrenz bzw. -pluralität - gelöst und das Günstigkeitsprinzip für nicht anwendbar erklärt hat (abl. Thüsing NZA 2005, 1280, 1281 f. d.A.), lag jeweils die Besonderheit vor, dass es andernfalls zu einer Schlechterstellung gewerkschaftsangehöriger Arbeitnehmer gegenüber nicht oder anderweit organisierter Kollegen gekommen wäre, weil die Tarifverträge jeweils von derselben Gewerkschaft geschlossen waren.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.01.2007 - 12 Sa 2044/06

    Eingruppierung - Krankentransportfahrer - Gleichstellungsabrede -

    Die Kammer folgt hier den zutreffenden Begründungen der Kammern 6, 7 und 18 des Landesarbeitsgerichts Berlin in den gleichgelagerten Parallelverfahren (Urteil vom 31. März 2006, 6 Sa 2262/05; vom 16. Mai 2006, 7 Sa 2263/05 und vom 11. Mai 2006, 18 Sa 2120/05).

    Dies gilt jedenfalls für die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträge (BAG vom 14. Dezember 2005, 4 AZR 536/04, NZA 2006, 607) und danach ohnehin zugunsten des Arbeitnehmers bei allgemeinen vorformulierten Vertragsbedingungen im Sinne einer dynamisch anstelle nur statisch wirkenden Vereinbarung (so zutreffend LAG Berlin vom 31. März 2006, 6 Sa 2262/05).

    41 Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die einzelvertragliche Geltung für den Betriebsübernehmer auf einem Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB beruht, auch in diesem Fall genießt die günstigere einzelvertragliche Vereinbarung gemäß § 4 Abs. 3 TVG Vorrang vor der Tarifgeltung (vgl. LAG Berlin vom 31. März 2006, 6 Sa 2262/05 m.w.Nw.; a. A. wohl LAG Düsseldorf vom 20. Juli 2006, 15 (4) Sa 62/06).

    Eine Ablösung durch den Gebäudereinigertarifvertrag analog § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB scheitert bereits am Fehlen einer planwidrigen Lücke (ebenso LAG Berlin vom 31. März 2006, 6 Sa 2262/05 und vom 16. Mai 2006, 7 Sa 2263/05, jew. m.w.Nw.).

    Es ist schon nicht erkennbar, dass der Beklagten unter Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung ein Festhalten am unveränderten Vertragsinhalt nicht zugemutet werden kann (ebenso LAG Berlin vom 31. März 2006, 6 Sa 2262/05 m.w.Nw. und vom 16. Mai 2006, 7 Sa 2263/05).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2007 - 15 Sa 195/07

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Gleichstellungsabrede

    Hinweis: Parallelentscheidung zu LAG Berlin vom 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05 (Revision: 4 AZR 554/06); abweichend von LAG Düsseldorf vom 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06 (Revision: 4 AZR 767/06).

    Dieses Verfahren ist das letzte von insgesamt fünf Parallelverfahren, die inzwischen vom Landesarbeitsgericht Berlin/Berlin-Brandenburg entschieden wurden (Urteil vom 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05 - jetzt: 4 AZR 554/06; vom 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05 - jetzt: 4 AZR 765/06; vom 11.05.2006 - 18 Sa 2120/05 - jetzt: 4 AZR 766/06; vom 30.01.2007 - 12 Sa 2044/06 -).

    Es ist vielmehr auf konkrete Verträge Bezug genommen worden, so dass eine Tarifwechselklausel ausscheidet (so auch schon LAG Berlin vom 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05 -).

    Zu Recht weist Thüsing (NZA 2005, 1280) und ihm folgend das LAG Berlin in der Entscheidung vom 31.03.2006 (a.a.O.) darauf hin, dass konkurrieren im technischen Sinne nur Normen können, nicht jedoch eine höherrangige Rechtsquelle mit einer in der Hierarchie unter ihr stehenden.

  • LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06

    Bezugnahmeklausel, Gleichstellungsabrede, Betriebsübergang

    (entgegen LAG Berlin vom 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05).

    All jene Arbeitnehmer, die zwar nicht tarifgebunden, aber mit einer Gleichstellungsabrede in ihrem Arbeitsvertrag versehen waren, würden nunmehr nicht gleich sonder besser gestellt, wenn individualrechtlich die in Bezug genommenen früheren Tarifverträge (statisch) weiterhin anzuwenden wären, so sie günstiger sind, als die nunmehr im Betrieb - wie hier aufgrund von Allgemeinverbindlichkeit - geltenden Tarifverträge (so vertreten vom LAG Berlin 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05 -).

  • LAG Berlin, 16.05.2006 - 7 Sa 2263/05

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beschäftigung nach den bisherigen

    einen bestimmten, im Arbeitsvertrag benannten Tarifvertrag auch dann, wenn ein tarifgebundener Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag des Erwerbers gebunden wäre (LAG Berlin vom 31.3.2006 - 6 Sa 2262/05; Schliemann, Brennpunkte des Arbeitsrechts S. 343, 344).

    Vorliegend war eine solche Besonderheit nicht gegeben, weil auch die gewerkschaftlich organisierten Kollegen des Klägers weiterhin Anspruch auf eine Anwendung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes hätten, sofern in ihren Arbeitsverträgen eine entsprechende Bezugnahmeklausel enthalten wäre (LAG Berlin v. 31.3. 2006 - 6 Sa 2262/05).

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