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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20   

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https://dejure.org/2021,15746
LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20 (https://dejure.org/2021,15746)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2021 - 21 Sa 51/20 (https://dejure.org/2021,15746)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2021 - 21 Sa 51/20 (https://dejure.org/2021,15746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss von Experten durch das ZIF nur bei sachlich erheblichem Grund; Grundrechtsbindung des ZIF durch BRD als alleinige Gesellschafterin; Auslandseinsätze kein öffentliches Amt; Keine Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG bei internationalen Friedenseinsätzen

  • rechtsportal.de

    Ausschluss von Experten durch das ZIF nur bei sachlich erheblichem Grund; Grundrechtsbindung des ZIF durch BRD als alleinige Gesellschafterin; Auslandseinsätze kein öffentliches Amt; Keine Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG bei internationalen Friedenseinsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss von Experten durch das ZIF nur bei sachlich erheblichem Grund; Grundrechtsbindung des ZIF durch BRD als alleinige Gesellschafterin; Auslandseinsätze kein öffentliches Amt; Keine Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG bei internationalen Friedenseinsätzen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20
    Dabei kommt Artikel 12 Absatz 1 GG neben seiner Abwehrfunktion gegen alle staatlichen Maßnahmen, die das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes beschränken (vergleiche BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 1275/14 - Rn. 38), aufgrund der Bedeutung, die Erwerbsarbeit für die Einzelnen hat, auch eine Schutzpflichtfunktion zu (vergleiche BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 1275/14 - Rn. 59; KR (Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften)/Treber, 12. Auflage § 13 KSchG Rn. 69 mwN).

    Lebenszuschnitt und Wohnumfeld werden davon ebenso bestimmt wie die gesellschaftliche Stellung und das Selbstwertgefühl, gesellschaftliche Teilhabe und die Zukunftschancen (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 1275/14 - Rn. 56).

    Die staatliche Schutzpflicht bezieht sich sowohl auf diejenigen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden und ein Interesse am dauerhaften Erhalt ihres Arbeitsplatzes haben, als auch auf diejenigen, die auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind (vergleiche BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 1275/14 - Rn. 48, 53 und 56).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20
    Dabei ist - ebenso wie bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes - dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Klägerin aufgrund der Grundrechtsbindung der Beklagten und der Bedeutung der Mitgliedschaft der Klägerin in dem Expertenpool für die Verwirklichung ihrer Berufsfreiheit durch eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast Rechnung zu tragen (vergleiche BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 35 mwN; APS/Preis, Grundlage J. Rn. 76).

    Danach muss die Klägerin, soweit sie die Beweggründe der Beklagten für die Beendigung der Mitgliedschaft in dem Expertenpool nicht oder nicht im Einzelnen kennt, einen Sachverhalt vortragen, der eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht indiziert (vergleiche BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 35), jedenfalls aber als möglich erscheinen lässt (APS/Preis, Grundlage J. Rn. 76).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 136/05

    Unzulässige Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20
    Die Feststellung muss auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet sein (vergleiche BAG 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 - Rn. 8; BeckOK ZPO/Bacher, § 256 Rn. 6).

    bb) Dabei muss das Rechtsverhältnis so genau bezeichnet sein, dass über dessen Identität keine Zweifel bestehen (vergleiche BAG 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 - Rn. 8).

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20
    Auf die Organisationsform, in der der Staat tätig wird, kommt es nicht an (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 16).

    Daher fallen auch Stellen von öffentlichen Betrieben in privater Rechtsform grundsätzlich unter den Begriff des öffentlichen Amts (vergleiche BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 18).

  • BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84

    Aufnahmezwang für die IG Metall

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20
    Dabei trägt - anders als nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anspruch auf Aufnahme in eine Gewerkschaft mit überragender Machtstellung (BGH 10. Dezember 1984 - II ZR 91/84 - NJW (Neue Juristische Wochenschrift) 1985, 1216, Rn. 7 und 11 zitiert nach juris) - grundsätzlich die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast.
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20
    Kommt sie ihrer sekundären Darlegungslast nach, obliegt es wiederum der Klägerin, dem substantiiert entgegenzutreten und die Verletzung der Rücksichtnahmepflicht gegebenenfalls zu beweisen (vergleiche BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - Rn. 21 unter B. III. 2. der Gründe, AP (Arbeitsrechtliche Praxis) Nr. 17 zu § 242 BGB Kündigung Rn. 21 zitiert nach juris; APS/Preis Grundlage J. Rn. 79).
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20
    Denn jedenfalls war tragender Beweggrund für die Beendigung der Mitgliedschaft der Klägerin in dem Expertenpool die Rüge der Klägerin, dass die Beklagten nach ihren "terms and conditions" zu einer Suspendierung der Mitgliedschaft als milderes Mittel gegenüber einer Beendigung nicht berechtigt sei, und nicht etwa die zulässige Geltendmachung von Rechten (vergleiche zu § 612a BGB BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 45).
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 242/10

    Feststellungsklage - Bestimmtheit und Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20
    Der Streitgegenstand und der Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis muss so klar umrissen sein, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann und keine Unklarheiten über den Umfang der Rechtskraft bestehen (BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 242/10 - Rn. 19).
  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20
    Ebenfalls offenbleiben kann, ob die "terms and conditions" aufgrund der zwischen den Parteien mit der Aufnahme der Klägerin in den Expertenpool begründeten schuldrechtlichen Sonderverbindung der Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen (vergleiche dazu BGH (Bundesgerichtshof) 25. Oktober 2012 - I ZR 169/10 - Rn. 20; BGH 3. Juli 1996 - VIII ZR 221/95 - unter II 1 a der Gründe, NJW 1996, 2474 Rn. 18 zitiert nach juris).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20
    Als dann ist es Sache der Beklagten, sich auf das Vorbringen der Klägerin nach § 138 Absatz 2 ZPO qualifiziert einzulassen, um es zu entkräften (vergleiche BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 26).
  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 169/10

    Einwilligung in Werbeanrufe II

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 260/18

    Urlaubsanspruch - vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - unzulässige

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20

    Benachteiligung eines freigestellten Personalratsmitglieds - einstweiliger

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15

    Auswahlentscheidung; NATO-Agentur; Nominierung für hauptberufliche Tätigkeit in

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2018 - 21 Ta 1552/18

    Zulässigkeit - Rechtsweg - Arbeitsgericht - Ausschluss aus einem Expertenpool

  • BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1134/15

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Beitragspflicht zur gesetzlichen

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15

    Befristung - Hochschulprofessoren

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 06.04.2022 - 5 AZR 325/21

    Bewerbungen für internationale Friedenseinsätze - ZIF-Expertenpool

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. März 2021 - 21 Sa 51/20 - wird zurückgewiesen.
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