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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18   

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LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18 (https://dejure.org/2019,13562)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18 (https://dejure.org/2019,13562)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. April 2019 - 2 Sa 2387/18 (https://dejure.org/2019,13562)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung bei beabsichtigter Betriebsstilllegung; Wirtschaftliche Einheit als Wesensmerkmal eines Betriebsüberg...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung; (Teil)Betriebsübergang; Massenentlassung; Luftfahrtunternehmen

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Betriebsbedingte Kündigung bei beabsichtigter Betriebsstilllegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18
    a) Insofern ist erforderlich, dass der Arbeitgeber die notwendigen Informationen nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich erteilt, den Betriebsrat zu Beratungen auffordert und die Gründe für die Massenentlassung mitteilt und zweckdienliche Auskünfte erteilt (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - juris Rn. 40).

    Ein Arbeitgeber darf im Konsultationsverfahren die Vermeidung oder Einschränkung von Entlassungen von bestimmten Bedingungen abhängig machen (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - juris Rn. 50).

    Die Unterrichtung soll es der Arbeitnehmervertretung ermöglichen, konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, um die geplante Massenentlassung zu verhindern oder einzuschränken (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - juris Rn. 50).

    Zwar können Fehler im Rahmen einer notwendigen Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit der Kündigung führen (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - juris Rn. 68).

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2018 - 1 Sa 337/18

    Air Berlin: Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18
    Die Klage war abzuweisen, da die Kündigung vom 28.11.2017 das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 28.02.2018 beendet hat (so im Ergebnis auch alle bisher erkennenden Kammern des LAG Berli-Brandenburg, z. B. LAG Berlin-Brandenburg 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18 - zit. bei juris, LAG Berlin-Brandenburg 08.02.2019 - 2 Sa 1851/18 - und des LAG Düsseldorf vom 17.10.2018 - 1 Sa 337/18 - zit. nach juris).

    Mit dem LAG Düsseldorf (17.10.2018 - 1 Sa 334/18 [richtig: 1 Sa 337/18 - d. Red.] - Rn. 127) und dem LAG Berlin-Brandenburg (16.01.2019 - 15 Sa 1307/18 -) ist davon auszugehen, dass ein Flugbetrieb als wirtschaftliche Einheit geprägt wird durch die eingesetzten Flugzeuge, die Piloten und die öffentlich-rechtlich erteilten Lizenzen und Genehmigungen einschließlich der Slots.

    Auch das LAG Düsseldorf (17.10.2018 - 1 Sa 334/18 [richtig: 1 Sa 337/18 - d. Red.] - juris Rn. 128) sieht keinen Ansatzpunkt für eine Betriebsübernahme im Ganzen, worauf zusätzlich verwiesen wird.

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18
    Gleiches gilt, wenn organisatorisch abtrennbare Teile des Betriebes im Wege des Betriebsteilübergangs gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB veräußert werden (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - juris Rn. 33).

    In den eher seltenen Fällen, in denen das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Einheit unterhalb der Betriebsebene streitig ist, geht auch das BAG davon aus, dass bezogen auf einzelne Geschäftsbereiche in hinreichendem Maße Führungs- und Organisationsstrukturen vorhanden sein müssen, um das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit bejahen zu können (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - juris Rn. 49).

    Eine Sozialauswahl ist nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich, wenn allen Arbeitnehmern gekündigt wird (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - juris Rn. 58).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18
    Danach stellt ein einzelner Lkw eines Transportbetriebes für sich genommen lediglich ein Betriebsmittel und keinem Betriebsteil dar (BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - juris Rn. 22).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Geschäftsführer alle Fahrer einheitlich angewiesen und eingeteilt hat (BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - juris Rn. 22f).

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18
    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und können deshalb nicht isoliert beurteilt werden (EuGH 09.09.2015 - C-160/14 - Ferreira da Silva e Britto u. a., juris Rn. 26).

    Der EuGH (09.09.2015 - C-160/14 - Ferreira da Silva e Britto u. a., juris Rn. 29f) hat den Übergang von Material als ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung des Vorliegens eines Betriebsübergangs bei einem Flugbetriebsunternehmen erachtet.

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18
    Die wirtschaftliche Einheit muss vor dem Übergang insbesondere über eine ausreichende funktionelle Autonomie verfügen, "wobei sich der Begriff der Autonomie auf die Befugnisse bezieht, die der Leitung der betreffenden Gruppe von Arbeitnehmern eingeräumt sind, um die Arbeit dieser Gruppe relativ frei und unabhängig zu organisieren und insbesondere Weisungen zu erteilen und Aufgaben auf die zu dieser Gruppe gehörenden untergeordneten Arbeitnehmer zu verteilen, ohne dass andere Organisationsstrukturen des Arbeitgebers dabei dazwischengeschaltet sind." (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori juris Rn. 31f).

    Damit fehlt es an einem weiteren notwendigen Element, nämlich der Dauerhaftigkeit, die nach der EuGH-Rechtsprechung (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori juris Rn. 31) schon beim Veräußerer vorhanden gewesen sein muss.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18
    Die Klage war abzuweisen, da die Kündigung vom 28.11.2017 das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 28.02.2018 beendet hat (so im Ergebnis auch alle bisher erkennenden Kammern des LAG Berli-Brandenburg, z. B. LAG Berlin-Brandenburg 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18 - zit. bei juris, LAG Berlin-Brandenburg 08.02.2019 - 2 Sa 1851/18 - und des LAG Düsseldorf vom 17.10.2018 - 1 Sa 337/18 - zit. nach juris).

    Mit dem LAG Düsseldorf (17.10.2018 - 1 Sa 334/18 [richtig: 1 Sa 337/18 - d. Red.] - Rn. 127) und dem LAG Berlin-Brandenburg (16.01.2019 - 15 Sa 1307/18 -) ist davon auszugehen, dass ein Flugbetrieb als wirtschaftliche Einheit geprägt wird durch die eingesetzten Flugzeuge, die Piloten und die öffentlich-rechtlich erteilten Lizenzen und Genehmigungen einschließlich der Slots.

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18
    Es kann auch keine Parallele zu der Entscheidung des BAG gezogen werden, wonach im Einzelfall bzw. Ausnahmefall ein Forschungsschiff eine übergangsfähige wirtschaftliche Einheit darstellt (BAG 02.03.2006 - 8 AZR 147/05 - juris Rn. 17), denn in diesem Fall der Bereederung der "Polarstern" war die Verknüpfung zwischen den Betriebsmitteln Schiff und der Besatzung über einen jeweils viel längeren Zeitraum und zudem die Frage der Bereederung angesichts einer Ausschreibung eines Folgeauftrags streitig, so dass offen bleiben kann, ob der dogmatischen Begründung des BAG angesichts der sich erst später entwickelnden Differenzierungen durch die EuGH- Rechtsprechung so noch zu folgen ist.
  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18
    Es kommt nicht auf eine Verteilung von Produktionsmittel, sondern darauf an, ob mit den sächlichen Mitteln eine eigene Betriebstätigkeit aufgenommen wird (BAG 10.05.2012 - 8 AZR 434/11 - juris Rn. 42).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18
    Der Arbeitgeber muss nur die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris Rn. 14).
  • EuGH, 10.12.1998 - C-173/96

    Hidalgo u.a.

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 554/05

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 538/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils -

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16

    Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der

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