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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19   

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https://dejure.org/2019,36775
LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19 (https://dejure.org/2019,36775)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19 (https://dejure.org/2019,36775)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. August 2019 - 5 TaBV 313/19 (https://dejure.org/2019,36775)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch des Betriebsrates auf Aushändigung von Entgeltlisten

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Entgeltlisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Entgeltlisten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Anspruch des Betriebsrates auf Aushändigung von Entgeltlisten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf Aushändigung von Brutto-Entgeltlisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 657
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 8 TaBV 42/18

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Entgeltlisten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19
    Vielmehr lassen sich auch aus bloß zu sichtenden Quellen Informationen herauslesen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 8 TaBV 42/18 -, juris, Rn. 39).
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19
    Die besondere, einschränkende Ausgestaltung dieser Berechtigung erweist das Einblicksrecht nach Halbsatz 2 als die speziellere Regelung, die die Vorschrift des Halbsatzes 1 für den Bereich der Löhne und Gehälter verdrängt (BAG, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 -, BAGE 128, 92-101, Rn. 24; BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 -, BAGE 119, 356-365, Rn. 21).
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19
    Die besondere, einschränkende Ausgestaltung dieser Berechtigung erweist das Einblicksrecht nach Halbsatz 2 als die speziellere Regelung, die die Vorschrift des Halbsatzes 1 für den Bereich der Löhne und Gehälter verdrängt (BAG, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 -, BAGE 128, 92-101, Rn. 24; BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 -, BAGE 119, 356-365, Rn. 21).
  • BAG, 15.06.1976 - 1 ABR 116/74

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und gehaltslisten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19
    Dies ist seit 1976 ständige höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BAG, Beschluss vom 15.06.1976 - 1 ABR 116/74), im Zusammenhang mit der vom Beteiligten zu 1) zitierten, 2001 in Kraft getretenen Vorschrift des § 80 Abs. 1 Nr. 2 a BetrVG hat der Gesetzgeber, der - hätte er Entsprechendes gewollt - dazu Anlass gehabt hätte, die Vorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG, die vorher schon galt, nicht im Sinne eines Rechts auf Aushändigung abgeändert.
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19

    Betriebsrat - dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. August 2019 - 5 TaBV 313/19 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 17.12.2019 - 6 TaBV 33/19

    Übergabe der Bruttolohnlisten zur Aufgabenerfüllung nach § 13 Abs. 2 EntgTranspG

    Demzufolge erweist das Einblicksrecht nach Halbsatz 2 als die speziellere Regelung, die die Vorschrift des Halbsatzes 1 für den Bereich der Löhne und Gehälter verdrängt (BAG v. 30.9.2008 - 1 ABR 54/07, NZA 2009, 502, unter B II 1 a der Gründe; BAG v. 10.10.2006 - 1 ABR 68/05, NZA 2007, 99 unter B II 1 c aa der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg v. 1.8.2019 - 5 TaBV 313/19, NZA-RR 2019, 657 Rz. 20).

    (c) Ein Aushändigungsanspruch kann aber auch nicht aus dem Unionsrecht (etwa Art. 4 Abs. 3 RL 2002/14/EG und Art. 27 GRC) abgeleitet werden (LAG Berlin-Brandenburg v. 1.8. 2019, a.a.O. Rz. 22).

    Die Verwendung elektronischer Hilfsmittel (Taschenrechner, Laptop mit einem Berechnungsprogramm etc.) ist nicht ausgeschlossen (bereits LAG Berlin-Brandenburg v. 1.8. 2019, a.a.O. Rz. 22).

    Auch aus bloß zu sichtenden Quellen lassen sich Informationen herauslesen (LAG Berlin-Brandenburg v. 1.8. 2019, a.a.O., Rz. 21; LAG Düsseldorf v. 23.10.2018, a.a.O. Rz. 39 [juris]).

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