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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16 (https://dejure.org/2017,26972)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16 (https://dejure.org/2017,26972)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 11 Sa 2062/16 (https://dejure.org/2017,26972)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßige Kündigung eines Zerspanungsmechanikers wegen Verstoßes gegen ein betriebliches Alkoholverbot

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verstoß gegen Alkoholverbot und Pausenüberziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Verhaltensbedingte Kündigung; Verstoß gegen betriebliches Alkoholverbot; Pausenüberziehung; Arbeitszeitbetrug; Leugnen der Vorwürfe; Weiterbeschäftigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 2. Alt.; BGB § 314 Abs. 2
    Unverhältnismäßige Kündigung eines Zerspanungsmechanikers wegen Verstoßes gegen ein betriebliches Alkoholverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16
    Diese dient der Objektivierung der negativen Prognose (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349 = AP Nr. 229 zu § 626 BGB = NZA 2010, 1227).

    Dass das langjährig vom Arbeitnehmer aufgebaute "Vertrauenskapital" (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349 = AP Nr. 229 zu § 626 BGB = NZA 2010, 1227) durch die Pflichtverletzung des Klägers vollständig aufgezehrt ist, kann nach Ansicht der Kammer nicht angenommen werden.

    Stets ist konkret zu prüfen, ob nicht objektiv die Prognose berechtigt ist, der Arbeitnehmer werde sich jedenfalls nach einer Abmahnung künftig wieder vertragstreu verhalten (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349 = NZA 2010, 1227).

    Es geht allein um die von einem objektiven Standpunkt aus zu beantwortende Frage, ob mit einer korrekten Erfüllung der Vertragspflichten zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - a.a.O.).

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16
    Dann kann dem Risiko künftiger Störungen nur durch die (fristgemäße) Beendigung des Arbeitsverhältnisses begegnet werden (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - juris; BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - AP Nr. 70 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2014, 965; BAG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - juris).

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - juris ; BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ist in den Fällen, in denen die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruht, grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten bereits durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - AP Nr. 70 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2014, 965).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16
    Für den Fall, dass die Kündigungsschutzklage abgewiesen würde, steht automatisch fest, dass dem Kläger kein Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung mehr zusteht, weil nach dem Beschluss des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) die Beschäftigungspflicht in der Regel durch die Entscheidung eines Instanzgerichts ausgelöst wird, die die Unwirksamkeit einer Kündigung feststellt.

    Der Kläger kann seinen Anspruch wegen des Widerspruchs des Betriebsrat auf § 102 Abs. 5 BetrVG und daneben auf die Grundsätze stützen, die das Bundesarbeitsgericht zur Weiterbeschäftigung gekündigter Arbeitnehmer entwickelt hat (BAG - Großer Senat - Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = NZA 1985, 702).

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16
    Dann kann dem Risiko künftiger Störungen nur durch die (fristgemäße) Beendigung des Arbeitsverhältnisses begegnet werden (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - juris; BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - AP Nr. 70 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2014, 965; BAG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - juris).

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - juris ; BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - a.a.O.).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - AP Nr. 64 zu § 4 KSchG 1969 = NZA 2008, 589).

    Eine negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde auch zukünftig den Arbeitsvertrag nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - a.a.O.).

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16
    Grundsätzlich muss, wenn sich eine Berufung auf mehrere Ansprüche im prozessualen Sinne bezieht, zu jedem Anspruch eine ausreichende Berufungsbegründung abgegeben werden (BAG, Urteil vom 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - BAGE 110, 45 = AP Nr. 10 zu § 8 TzBfG = NZA 2004, 1047; BAG, Urteil vom 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP Nr. 35 zu § 72 ArbGG 1979 = NZA 1998, 45).

    Ansonsten wäre die Berufung diesbezüglich auch wegen fehlender Begründung und Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils unzulässig (BAG, Urteil vom 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP Nr. 35 zu § 72 ArbGG 1979 = NZA 1998, 45).

  • BAG, 13.12.1955 - 2 AZR 220/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Keine Divergenz bezüglich Hilfserwägungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16
    Grundsätzlich muss, wenn sich eine Berufung auf mehrere Ansprüche im prozessualen Sinne bezieht, zu jedem Anspruch eine ausreichende Berufungsbegründung abgegeben werden (BAG, Urteil vom 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - BAGE 110, 45 = AP Nr. 10 zu § 8 TzBfG = NZA 2004, 1047; BAG, Urteil vom 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP Nr. 35 zu § 72 ArbGG 1979 = NZA 1998, 45).

    Ansonsten wäre die Berufung diesbezüglich auch wegen fehlender Begründung und Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils unzulässig (BAG, Urteil vom 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP Nr. 35 zu § 72 ArbGG 1979 = NZA 1998, 45).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16
    Sie ist dann alternatives Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet ist, den mit der Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - BAGE 150, 109 = NZA 2015, 294).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16
    Einer Abmahnung bedarf es nach dem Rechtsgedanken aus § 314 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 323 Absatz 2 BGB nur dann nicht, wenn bereits von vornherein erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung beim Arbeitnehmer in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht (BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - AP Nr. 239 zu § 626 BGB = NZA 2013, 319).
  • ArbG Siegburg, 03.05.2017 - 4 BV 56/16

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2017 - 11 Sa 2062/16
    Ob dies tatsächlich als Arbeitszeitbetrug - mit dem tatbestandlichen Merkmal einer Täuschungserklärung gegenüber dem Arbeitgeber - zu bewerten ist, kann dabei offenbleiben (dazu: ArbG Siegburg, Urteil vom 3. Mai 2017 - 4 BV 56/16 - FD-ArbR 2017, 390833).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2013 - 5 Sa 122/13

    Außerordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers wegen Verstoß gegen das

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11

    Abmahnung - Anhörung - Arbeitszeitbetrug - Verdachtskündigung

  • BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93

    Kündigung eines Schuldirektors mangels Eignung im Sinne des Einigungsvertrages

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

  • BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78

    Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des

  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 54/17

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines nach

    Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung führt, ist - jedenfalls bei gleichartigen Gründen wie vorliegend - im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit die außerordentliche Kündigung rechtfertigen (vgl. BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - Rn. 11, mwN; LAG Berlin-Brandenburg 02. Mai 2017 - 11 Sa 2062/16 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
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