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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18   

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https://dejure.org/2018,24531
LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18 (https://dejure.org/2018,24531)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18 (https://dejure.org/2018,24531)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 4 TaBV 111/18 (https://dejure.org/2018,24531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 106 ; BetrV § 109; BetrVG § 76
    Budgetabschluss; Vorlage

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 100
    Wirksamkeit der Verpflichtung zur Vorlage von Budgetabschlüssen des Betreibers von Krankenhäusern mit den Krankenkassen durch Einigungsstellenspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Brandenburg, 14.12.2017 - 4 BV 14/17
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18
    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 14.12.2017 - 4 BV 14/17 - wird zurückgewiesen.

    unter teilweiser Abänderung des Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 14.12.2017 - 4 BV 14/17 - festzustellen, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 12.07.2017 insoweit unwirksam ist, als die Arbeitgeberin verpflichtet worden ist, den Wirtschaftsausschuss unter Vorlage der Budgetabschlüsse der Arbeitgeberin mit den Krankenkassen für alle Betriebsteile in Lübben, Teupitz und Brandenburg an der Havel der Jahre 2015 und 2016 zu unterrichten.

  • BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18
    Soweit die Arbeitgeberin die Auffassung vertreten hat, die Rechtsfrage, ob eine Pflicht zur Vorlage der Budgetabschlüsse besteht, sei durch den Beschluss des BAG vom 24.10.2017 ( 1 ABR 45/16) geklärt, trifft dies nicht zu.
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18
    Danach kann die Unterrichtung zB verweigert werden, wenn objektiv ein sachliches Interesse an der völligen Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wegen der sonst zu befürchtenden Gefährdung des Bestandes oder der Entwicklung des Unternehmens besteht und - zum anderen - die konkrete Befürchtung begründet ist, dass Informationen von Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses trotz der ihnen auferlegten Verschwiegenheitspflicht weitergegeben werden (BAG 11.07.2000 - 1 ABR 43/99 - Rn. 66 mwN).
  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BAG vom 08.11.2016 ( 1 ABR 64/14).
  • BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18

    Wirtschaftsausschuss - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Mai 2018 - 4 TaBV 111/18 - wird zurückgewiesen.
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