Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23612
LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15 (https://dejure.org/2015,23612)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2015 - 11 Sa 89/15 (https://dejure.org/2015,23612)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 11 Sa 89/15 (https://dejure.org/2015,23612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstatus; Cutterin; Rundfunkanstalt; Arbeitszeitumfang; programmgestaltende Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Abgrenzung von Arbeitnehmer und freie Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15
    Für die Beantwortung der Frage, welches Rechtsverhältnis im konkreten Fall vorliegt, ist eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - BAGE 145, 26 = AP Nr. 125 zu § 611 BGB Abhängigkeit = NZA 2013, 903; BAG, Urteil vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Rundfunk = NZA 1998, 705), ohne dass dabei stets sämtliche als idealtypisch erkannten, d. h. den Typus kennzeichnenden Merkmale (Indizien) vorliegen müssten.

    Diese Grundsätze gelten auch für Mitarbeiter in Rundfunkanstalten (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - a. a. O.).

    Zu den programmgestaltenden Mitarbeitern sind solche Mitarbeiter zu zählen, die an Hörfunk- und Fernsehsendung inhaltlich gestaltend mitwirken und typischerweise ihre eigene Meinung zu politischen, wirtschaftlichen künstlerischen oder sonstigen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse, eigene Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendungen einbringen (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - a. a. O.).

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet oder der/die Mitarbeiter/in in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, die Arbeiten somit letztlich einseitig zugewiesen werden (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - a. a. O.).

    Beides ist vorgegeben (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - a. a. O.).

    Diesbezüglich hat bereits das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - a. a. O.) in einem ebenfalls eine Cutterin betreffenden Fall festgestellt, dass der Schnitt so vorzunehmen ist, wie es den Vorstellungen des jeweiligen Autors/Redakteurs entspricht.

    Diese räumliche Einbindung ist vielmehr Ausdruck eines engen, von der Beklagten geschaffenen Arbeitszusammenhangs, dem der Kläger bei seiner Arbeit unterworfen war (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - a. a. O.).

    Diese Einbindung ist Ausdruck des Willens der Beklagten, die Schnittarbeiten in die von ihr vorgegebene Arbeitsorganisation einzufügen, sie zu lenken und zu überwachen (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - a. a. O.).

    Die Tatsache, dass der Kläger einzelne Aufträge absagen konnte, ist nicht entscheidend und steht der Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegen (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - a. a. O.).

    Hierbei ist die Überbetonung von auf Zufälligkeiten beruhenden Ausschlägen nach oben und unten zu vermeiden (BAG, Urteil, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - a. a. O.) und dementsprechend ein ausreichend langer Referenzzeitraum zugrunde zu legen.

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15
    Auch wenn man - wie die Beklagte - den künstlerischen Aspekt der Tätigkeit eines Cutters betont, so steht dieser künstlerische Teil nicht auf derselben Ebene wie eine "journalistisch schöpferische" Tätigkeit, die einen programmgestaltenden Mitarbeiter ausmacht ( BAG, Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit = NZA 1995, 622).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - a. a. O.) entschieden hat, dass die Abhängigkeit von einem technischen Apparat und/oder einem Team des Senders allein keine Arbeitnehmerstellung zu begründen vermag, war diese Aussage auf programmgestaltende Mitarbeiter bezogen; darum handelt es sich beim Kläger gerade nicht (s. o.).

  • LAG Köln, 15.10.2010 - 2 Ta 339/10

    Gegenstandswert für Aufstockungsantrag bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15
    Wegen der vergleichbaren Interessenlage war dieser Teil des Streitgegenstandes wie ein Aufstockungsverlangen nach dem TzBfG zu bewerten, dessen Wert sich grundsätzlich nach dem 36-fachen Differenzbetrag, gedeckelt durch den regelmäßigen Quartalsverdienst bestimmt (LAG Köln, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 2 Ta 339/10 - juris).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15
    Diese durchschnittliche Arbeitszeit ist dann als "vereinbarte" Wochenarbeitszeit im Sinne der in § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG erlaubten anderweitigen Vereinbarung zugrunde zu legen (zur Lückenfüllung anhand der tatsächlichen Vertragsdurchführung auch beim Abrufarbeitsverhältnis: BAG, Urteil vom 07. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG = NZA 2006, 423.).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12

    Annahmeverzug - Arbeit auf Abruf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15
    Denn die für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Arbeitszeit bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - NZA 2014, 1328; BAG, Urteil vom 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - juris).
  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15
    Denn die für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Arbeitszeit bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - NZA 2014, 1328; BAG, Urteil vom 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - juris).
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15
    Für die Beantwortung der Frage, welches Rechtsverhältnis im konkreten Fall vorliegt, ist eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - BAGE 145, 26 = AP Nr. 125 zu § 611 BGB Abhängigkeit = NZA 2013, 903; BAG, Urteil vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Rundfunk = NZA 1998, 705), ohne dass dabei stets sämtliche als idealtypisch erkannten, d. h. den Typus kennzeichnenden Merkmale (Indizien) vorliegen müssten.
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15
    Nur wenn der/die betreffende Mitarbeiter/in weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegt, dass nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt und der Sender innerhalb eines zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann, liegt ein Arbeitsverhältnis vor (BAG, Urteil vom 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - NZA-RR 2007, 424).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören hingegen das betriebstechnische Personal, das Verwaltungspersonal und sonstige Mitarbeiter, die ohne inhaltlichen Einfluss bei der Programmverwirklichung mitwirken (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 - BVerfGE 59, 231).
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung kommt es auf letztere an (BAG, Urteil vom 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Arbeitnehmerähnlichkeit = NZA-RR 2010, 172).
  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    Denn die Rundfunkfreiheit gibt den Rundfunkanstalten das Recht, bei programmgestaltenden Mitarbeitern frei von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung zu bestimmen (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 18, juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02. Juni 2015 - 11 Sa 89/15 -, Rn. 42, juris).
  • LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Schließlich kann die Beklagte auch von festangestellten Teilzeitbeschäftigten nur in begrenztem Rahmen erwarten, dass sie auf Abruf ohne Weiteres zur Verfügung stehen, wie § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz verdeutlicht (BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - LAG Berlin - Brandenburg vom 02.06.2015 - 11 Sa 89/15 - LAG Berlin - Brandenburg vom 13.04.2018 - 2 Sa 1565/17 - LAG München vom 17.10.2013 - 2 Sa 1083/12 -).
  • LAG Hessen, 23.10.2023 - 7 Sa 751/22
    Schließlich kann die Beklagte auch von festangestellten Teilzeitbeschäftigten nur in begrenztem Rahmen erwarten, dass sie auf Abruf ohne Weiteres zur Verfügung stehen, wie § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz verdeutlicht (BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - LAG Berlin - Brandenburg vom 02.06.2015 - 11 Sa 89/15 - LAG Berlin - Brandenburg vom 13.04.2018 - 2 Sa 1565/17 - LAG München vom 17.10.2013 - 2 Sa 1083/12 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht