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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10   

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LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10 (https://dejure.org/2010,21640)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10 (https://dejure.org/2010,21640)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 5 Sa 1763/10 (https://dejure.org/2010,21640)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein auf betrieblicher Übung beruhender Anspruch auf Treuegeld wird nicht durch eine darauf nicht beziehende Gesamtbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung abgelöst; Fortgeltender Treuegeldanspruch aufgrund betrieblicher Übung bei fehlender Ablösung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltender Treuegeldanspruch aufgrund betrieblicher Übung bei fehlender Ablösung durch Gesamtbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
    Das Bundesarbeitsgericht stellte in Entscheidungen vom 28.06.2006 zum Treuegeld - 10 AZR 385/05 (EzA § 242 BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 7) - und vom 28.03.2007 - 10 AZR 720/05 - (zitiert nach Juris-Datenbank) zum Jubiläumsgeld fest, dass diese Zahlungen in dem H. Betrieb der Beklagten auf einer betrieblichen Übung beruhen und weiterhin zu leisten sind.

    Der Kläger möchte auch künftig Treuegelder beziehen (vgl. Urteile des BAG vom 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 -, EzA § 242 BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 11, sowie vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 -, aaO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies im Urteil vom 28.06.2006 (- 10 AZR 385/05 -, aaO) ausführlich begründet.

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
    Die Regelungen der Betriebsvereinbarung dürfen bei einem "kollektiven Günstigkeitsvergleich" gegenüber der bisherigen betrieblichen Übung für die Gesamtheit der von ihr erfassten Arbeitnehmer nicht ungünstiger sein (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BAG vom 16.09.1986 - GS 1/82 - und vom 07.11.1989 - GS 3/85, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 17 und 34 sowie Urteil des BAG vom 19.02.2008 - 3 AZR 61/06 -, EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 9).

    Maßgebend ist der objektiv erkennbare Zusammenhang, der sich häufig aus dem Leistungszweck ergibt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BAG vom 16.9.1986 - GS 1/82, aaO).

  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
    Die Regelungen der Betriebsvereinbarung dürfen bei einem "kollektiven Günstigkeitsvergleich" gegenüber der bisherigen betrieblichen Übung für die Gesamtheit der von ihr erfassten Arbeitnehmer nicht ungünstiger sein (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BAG vom 16.09.1986 - GS 1/82 - und vom 07.11.1989 - GS 3/85, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 17 und 34 sowie Urteil des BAG vom 19.02.2008 - 3 AZR 61/06 -, EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 9).

    Nur in diesen Fällen kann es auf den wirtschaftlichen Wert der Zusagen insgesamt ankommen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BAG vom 07.11.1989 - GS 3/85, aaO).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
    Die Regelungen der Betriebsvereinbarung dürfen bei einem "kollektiven Günstigkeitsvergleich" gegenüber der bisherigen betrieblichen Übung für die Gesamtheit der von ihr erfassten Arbeitnehmer nicht ungünstiger sein (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BAG vom 16.09.1986 - GS 1/82 - und vom 07.11.1989 - GS 3/85, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 17 und 34 sowie Urteil des BAG vom 19.02.2008 - 3 AZR 61/06 -, EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 9).

    Ein kollektiver Günstigkeitsvergleich erübrigt sich, wenn die vertragliche Regelung "betriebsvereinbarungsoffen" ist (vgl. Beschluss des BAG vom 19.02.2008 - 3 AZR 61/06 -, aaO).

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08

    Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
    Der Kläger möchte auch künftig Treuegelder beziehen (vgl. Urteile des BAG vom 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 -, EzA § 242 BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 11, sowie vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 -, aaO).

    Der Anspruch des Klägers wurde auch nicht durch eine gegenläufige betriebliche Übung beseitigt (vgl. Urteil des BAG vom 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 -, aaO).

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
    Maßgeblich für die Beurteilung, welche Leistungen und Abreden in den kollektiven Günstigkeitsvergleich einzubeziehen sind, ist der Zeitpunkt der ändernden Betriebsvereinbarung (vgl. Urteil des BAG vom 03.11.1987 - 8 AZR 316/81 -, EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 20).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
    Es sind also die sachlich einander entsprechenden Regelungen miteinander zu vergleichen (vgl. Urteil des BAG vom 01.07.2009 - 4 AZR 261/08 -, EzA § 3 TVG Verbandsaustritt Nr. 3 und Beschluss des BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 -, EzA Art. 9 GG Nr. 65).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
    Es sind also die sachlich einander entsprechenden Regelungen miteinander zu vergleichen (vgl. Urteil des BAG vom 01.07.2009 - 4 AZR 261/08 -, EzA § 3 TVG Verbandsaustritt Nr. 3 und Beschluss des BAG vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 -, EzA Art. 9 GG Nr. 65).
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08

    Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
    Dieser Vorbehalt muss ebenso wie ein Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalt dem Transparenzgebot von § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB genügen (vgl. Urteil des BAG vom 05.08.2009 - 10 AZR 483/08 -, EzA § 242 BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 10).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 26 Sa 705/10

    Keine Ablösung einer Gratifikationsregelung durch betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
    Diese wurde bereits in der Präambel der GBV Nr. 10 aus dem Jahr 1998 angekündigt und damit fünf Jahre, bevor die Treue- und Jubiläumsgeldregelungen zu Ende 2003 "gekündigt" wurden (vgl. Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 15.07.2010 - 26 Sa 705/10 -, zitiert nach Juris-Datenbank).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05

    Betriebliche Übung - Jubiläumsgeld

  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11

    Treuegeld - ablösende Betriebsvereinbarung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2010 - 5 Sa 1763/10 - wird zurückgewiesen.
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