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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2017 - 2 Sa 1827/16   

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https://dejure.org/2017,22275
LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2017 - 2 Sa 1827/16 (https://dejure.org/2017,22275)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2017 - 2 Sa 1827/16 (https://dejure.org/2017,22275)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2017 - 2 Sa 1827/16 (https://dejure.org/2017,22275)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zur Einladung zum Vorstellungsgespräch bei fachlicher Ungeeignetheit - schwerbehinderter Mensch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung einer Stellenbewerberin im öffentlichen Dienst wegen Schwerbehinderung; Unbegründete Entschädigungsklage bei Nichterfüllung des Anforderungsprofils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung wegen einer Diskriminierung aufgrund des Alters, einer Behinderung und der ethnischen Herkunft - keine Verpflichtung zur Einladung für ein Vorstellungsgespräch bei fachlicher Ungeeignetheit

  • rechtsportal.de

    Benachteiligung einer Stellenbewerberin im öffentlichen Dienst wegen Schwerbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2017 - 2 Sa 1827/16
    Sie meint in ihrer Berufungsbegründung und im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 03.03.2017, dass das Arbeitsgericht die in der Rechtsprechung des BAG (insbesondere in den Entscheidungen vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - und 11.08.2016 - 8 AZR 375/15 -) entwickelten Grundsätze zur Bindungswirkung der Stellenausschreibung eines öffentlichen Arbeitgebers verkannt habe.

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg folgt dem Arbeitsgericht Berlin, sieht von einer nur wiederholenden Begründung gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG ab und weist nur wegen des Vortrags in der Berufungsbegründung und der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung vom 03.03.2017 auf Folgendes unter Bezugnahme auf die auch von der Klägerin zitierte Entscheidung des BAG vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15 - zitiert nach juris = NZA 2017, 43 ff. hin:.

    Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits im Sinne einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. BAG 11.08.2016 a. a. O., Rz. 22 m. w. N.).

    Diese Pflichtverletzung ist nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. BAG, 11.08.2016, a. a. O. m. w. N. aus der Rechtsprechung in Rz. 25).

    Er hat das Anforderungsprofil ausschließlich nach objektiven Kriterien anzufertigen (vgl. nur BAG 11.08.2016, a. a. O., Rz. 35 m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Lassen bereits die Bewerbungsunterlagen zweifelsfrei erkennen, dass die durch das Anforderungsprofil zulässig vorgegebenen fachlichen Kriterien nicht erfüllt werden, besteht für den öffentlichen Arbeitgeber keine Verpflichtung, den schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (vgl. nur BAG 11.08.2016, a. a. O.; Rz. 36 und 37 m. w. N.).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2017 - 2 Sa 1827/16
    Sie meint in ihrer Berufungsbegründung und im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 03.03.2017, dass das Arbeitsgericht die in der Rechtsprechung des BAG (insbesondere in den Entscheidungen vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - und 11.08.2016 - 8 AZR 375/15 -) entwickelten Grundsätze zur Bindungswirkung der Stellenausschreibung eines öffentlichen Arbeitgebers verkannt habe.
  • ArbG Stuttgart, 15.04.2010 - 17 Ca 8907/09

    Diskriminierung wegen "ethnischer Herkunft"

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2017 - 2 Sa 1827/16
    Endlich entfällt deswegen auch eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters oder der ethnischen Herkunft, wobei es dahingestellt bleiben kann, ob das Tatbestandsmerkmal der ethnischen Herkunft nach § 1 AGG sich auch auf eine Person beziehen kann, die in den neuen Bundesländern ihren Abschluss gemacht hat (vgl. dazu nur Arbeitsgericht Stuttgart 15.04.2010 - 17 Ca 8907/09 - NZA-RR 2010, 344 f.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 4 Ta 1489/17

    Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - Anforderungsprofil einer Stelle -

    Ein Bewerber im Öffentlichen Dienst, der das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle nicht erfüllt, muss deswegen nicht zu einem Vorstellungsgespräch nach § 82 SGB IX eingeladen werden ( LAG Berlin-Brandenburg 03.03.2017 - 2 Sa 1827/16 - Juris ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 5 Sa 85/19

    Aufwendungsersatz eines Kraftfahrers im Fernverkehr für Fahrtkosten zur

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Vertragsurkunde das Ergebnis der geführten Verhandlungen vollständig und richtig wiedergibt (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - I ZB 63/16 - Rn. 19, juris = WM 2018, 817; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2017 - 8 Sa 516/16 - Rn. 46, juris = AE 2017, 151; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08. März 2011 - 6 Sa 167/10 - Rn. 35, juris).
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