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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13   

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https://dejure.org/2013,43511
LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13 (https://dejure.org/2013,43511)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13 (https://dejure.org/2013,43511)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2013 - 12 Sa 1028/13 (https://dejure.org/2013,43511)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorübergehende Überlassung einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht nur vorübergehende Überlassung einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 424/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 24. April 2013 - 2 Ca 424/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Cottbus hat mit Teil-Urteil vom 24. April 2013 - 2 Ca 424/12 - der Feststellungs- und Beschäftigungsklage sowie der Auskunftsklage stattgegeben und festgestellt, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten seit dem 1. Mai 2009 ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht, nach welchem die Klägerin bei der Beklagten als Pflegehelferin/Servicekraft angestellt ist.

    das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 24. April 2013 - 2 Ca 424/12 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13
    Die nationalen Gerichte sind gehalten, innerstaatliches Recht richtlinienkonform auszulegen, um dem mit der Richtlinie verfolgten Ziel so weit wie möglich zur Geltung zu verhelfen (vgl. BAG vom 30. März 2004 - 1 AZR 7/03 - NZA 2004, 931 und vom 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - NZA 2004, 375, jeweils mit umfangreichen Nachweisen).

    Steht die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung im Widerspruch zum Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers, so darf eine solche Auslegung nicht erfolgen (BVerfG vom 11. April 2000 - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979; BAG vom 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - a.a.O. und vom 30. März 2004 - 1 AZR 7/03 - a.a.O., jew.m.w.Nw.; vom 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - NZA 2003, 742).

  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13
    Die nationalen Gerichte sind gehalten, innerstaatliches Recht richtlinienkonform auszulegen, um dem mit der Richtlinie verfolgten Ziel so weit wie möglich zur Geltung zu verhelfen (vgl. BAG vom 30. März 2004 - 1 AZR 7/03 - NZA 2004, 931 und vom 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - NZA 2004, 375, jeweils mit umfangreichen Nachweisen).

    Steht die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung im Widerspruch zum Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers, so darf eine solche Auslegung nicht erfolgen (BVerfG vom 11. April 2000 - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979; BAG vom 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - a.a.O. und vom 30. März 2004 - 1 AZR 7/03 - a.a.O., jew.m.w.Nw.; vom 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - NZA 2003, 742).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - und vom 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12 und 16 Sa 2355/12 - meint die Beklagte, für die Annahme eines fingierten Arbeitsverhältnisses gebe es keine rechtliche Grundlage.

    Die für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebliche Rechtsfrage war völlig identisch bereits Gegenstand der unter Beteiligung der Beklagten ergangenen Entscheidungen der 7., 15., 16. und 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteile vom 16. Oktober 2012 (7 Sa 1182/12), vom 9. Januar 2013 (15 Sa 1635/12), vom 16. April 2013 (16 Sa 1637/12 und 16 Sa 2355/12) und vom 8. August 2013 (18 Sa 845/13).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13
    Im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - hat es die Auffassung vertreten, es liege ein nach der Richtlinie zu verhindernder Missbrauch vor, wenn das verleihende Konzernunternehmen nur an einen oder mehrere Konzernunternehmen verleihe, eine verleihfreie Zeit von vornherein nicht vorgesehen sei und die Einschaltung dieses Verleihunternehmens nur dazu diene, Lohnkosten zu senken oder kündigungsschutzrechtliche Wertungen ins Leere laufen zu lassen.

    Die für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebliche Rechtsfrage war völlig identisch bereits Gegenstand der unter Beteiligung der Beklagten ergangenen Entscheidungen der 7., 15., 16. und 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteile vom 16. Oktober 2012 (7 Sa 1182/12), vom 9. Januar 2013 (15 Sa 1635/12), vom 16. April 2013 (16 Sa 1637/12 und 16 Sa 2355/12) und vom 8. August 2013 (18 Sa 845/13).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - und vom 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12 und 16 Sa 2355/12 - meint die Beklagte, für die Annahme eines fingierten Arbeitsverhältnisses gebe es keine rechtliche Grundlage.

    Die für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebliche Rechtsfrage war völlig identisch bereits Gegenstand der unter Beteiligung der Beklagten ergangenen Entscheidungen der 7., 15., 16. und 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteile vom 16. Oktober 2012 (7 Sa 1182/12), vom 9. Januar 2013 (15 Sa 1635/12), vom 16. April 2013 (16 Sa 1637/12 und 16 Sa 2355/12) und vom 8. August 2013 (18 Sa 845/13).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 2355/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - und vom 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12 und 16 Sa 2355/12 - meint die Beklagte, für die Annahme eines fingierten Arbeitsverhältnisses gebe es keine rechtliche Grundlage.

    Die für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebliche Rechtsfrage war völlig identisch bereits Gegenstand der unter Beteiligung der Beklagten ergangenen Entscheidungen der 7., 15., 16. und 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteile vom 16. Oktober 2012 (7 Sa 1182/12), vom 9. Januar 2013 (15 Sa 1635/12), vom 16. April 2013 (16 Sa 1637/12 und 16 Sa 2355/12) und vom 8. August 2013 (18 Sa 845/13).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13
    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - NZA 2000, 1160 und vom 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - AP Nr. 4 zu § 13 AÜG für die Fälle der Überschreitung der damals geltenden Überlassungshöchstdauer ausgeführt hat, gibt es in den Fällen der (damals) nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher, nachdem § 13 AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 1. April 1997 ersatzlos aufgehoben wurde.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13
    Steht die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung im Widerspruch zum Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers, so darf eine solche Auslegung nicht erfolgen (BVerfG vom 11. April 2000 - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979; BAG vom 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - a.a.O. und vom 30. März 2004 - 1 AZR 7/03 - a.a.O., jew.m.w.Nw.; vom 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - NZA 2003, 742).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13
    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - NZA 2000, 1160 und vom 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - AP Nr. 4 zu § 13 AÜG für die Fälle der Überschreitung der damals geltenden Überlassungshöchstdauer ausgeführt hat, gibt es in den Fällen der (damals) nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher, nachdem § 13 AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 1. April 1997 ersatzlos aufgehoben wurde.
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

  • BVerfG, 11.04.2000 - 1 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur vorübergehende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13

    Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur

    Damit hat der Gesetzgeber eine bewusste und gewollte (Nicht-)Reglung getroffen, war doch die Rechtslage seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2000 diesbezüglich geklärt (so LAG Berlin-Brandenburg 3. September 2013 - 12 Sa 1028/13).

    Primärrecht ist ersichtlich nicht berührt (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg 3. September 2013 - 12 Sa 1028/13).

    Vertragsgestaltungen, die zum Zeitpunkt ihrer Vereinbarung zulässig sind, können nicht im Nachhinein als unzulässige Umgehungsgeschäfte bewertet werden (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 3. September 2013 - 12 Sa 1028/13, 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12).

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