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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09   

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LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09 (https://dejure.org/2010,20619)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09 (https://dejure.org/2010,20619)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 5 Sa 2021/09 (https://dejure.org/2010,20619)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 BAT, Anl 1a VergGr IVb Fallgr 1a BAT, Anl 1a VergGr IVa Fallgr 1a BAT, § 70 S 1 BAT, § 126b BGB
    Eingruppierung eines Fallmanagers im Jobcenter in die Vergütungsgruppe IVa BAT - Geltendmachung durch E-Mail

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 1 BAT, Anl 1a VergGr IVb Fallgr 1a BAT, Anl 1a VergGr IVa Fallgr 1a BAT, § 70 S 1 BAT, § 126b BGB
    (Eingruppierung eines Fallmanagers im Jobcenter in die Vergütungsgruppe IVa BAT - Geltendmachung durch E-Mail)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer "Fallmanagerin im Jobcenter"; Gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit der "Fallmanagerin im Jobcenter" aufgrund arbeitsmarktpolitischer Zweckbestimmung; Geltendmachung tariflicher Ansprüche durch E-Mail

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer "Fallmanagerin im Jobcenter"; gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit der "Fallmanagerin im Jobcenter" aufgrund arbeitsmarktpolitischer Zweckbestimmung; Geltendmachung tariflicher Ansprüche durch E-Mail

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09
    Rechtlich ist es dabei möglich, dass die gesamte Tätigkeit des Angestellten lediglich einen großen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteile des BAG vom 11.09.1985 - 4 AZR 271/84 -, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84 - und vom 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 -, AP Nr. 107, 120 und 217 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Schwierigkeit muss sich unmittelbar aus der Tätigkeit ergeben, so dass eine Tätigkeit nicht etwa deswegen als besonders schwierig im tariflichen Sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden oder in sonstiger Weise unangenehmen Bedingungen geleistet werden muss (vgl. Urteile des BAG vom 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 und vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 -, AP Nr. 217 und 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Bei Anwendung der Merkmale der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 a und 1 b BAT kommt es darauf an, ob gemessen an den Anforderungen der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a BAT die Auswirkungen oder die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten, aus welchen Gründen auch immer, deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (vgl. Urteile des BAG vom 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 -, aaO, vom 20.03.1991 - 4 AZR 471/90 - und vom 19.03.1986, AP Nr. 156 und 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09
    Unter einem Arbeitsvorgang in diesem Sinne ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteile vom 29.11.2001 - 4 AZR 736/00 - und vom 12.05.2004 - 4 AZR 371/03 -, AP Nr. 288 und 301 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (so z. B. Urteil des BAG v. 12.05.2004, aaO).

    Eine Aufbaufallgruppe im Tarifsinne liegt nur vor, wenn das Tätigkeitsmerkmal ein "Herausheben" aus dem in Bezug genommenen Tätigkeitsmerkmal der niedrigeren Vergütungsgruppe durch eine zusätzliche Anforderung tatsächlich vorsieht, nicht aber dann, wenn ein Tätigkeitsmerkmal im Vergleich zu einem anderen lediglich höhere Anforderungen stellt, wie dies bei Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1 a im Verhältnis zur Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 a der Fall ist (vgl. Urteil des BAG vom 12.05.2004, aaO).

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09
    Damit wird der Beweis- und Warnfunktion des Schriftformerfordernisses für die Geltendmachung von Ansprüchen genügt (vgl. Urteile des BAG vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 -, AP Nr. 188 BGB zu § 4 TVG Ausschlussfristen, vom 14.08.2002 - 5 AZR 341/01 -, AP Nr. 16 zu $ 174 BGB, sowie vom 11.10.2000 - 5 AZR 313/99 -, AP Nr. 153 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

    Das BAG hat deshalb die Geltendmachung eines Anspruches durch Telefaxschreiben für ausreichend erachtet (Vgl. Urteil des BAG vom 11.10.2000 5 AZR 313/99 -, aaO).

  • BAG, 10.06.1981 - 4 AZR 1130/78
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09
    Andererseits kann aus der Breite des benötigten Fachwissens auch auf dessen Vertiefung geschlossen werden (vgl. hierzu Urteile des BAG vom 08.11.1967 -, AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT und vom 10.06.1981 - 4 AZR 1130/78 -, zitiert nach Juris-Datenbank).

    Im Falle nur für die Beratung schwerbehinderter Bürger ohne anschließende Antragsstellung zuständiger Sachbearbeiterinnen eines Bezirksamts hat das BAG deshalb selbst im Hinblick auf die Verweisungen an andere zuständige Sozialhilfeträger die Benötigung gründlicher, umfassender Fachkenntnisse angenommen (Urteil vom 10.06.1981 - 4 AZR 1130/78 -, aaO., vorangehend Urteil des LAG Berlin vom 14.09.1978 - 4 Sa 120/77).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96

    Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09
    Derartiges ist auch der Entscheidung des BAG vom 10.12.1997 - 4 AZR 264/96 - (AP Nr. 3 zu § 612 BGB Diskriminierung) nicht zu entnehmen.
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09
    Damit wird der Beweis- und Warnfunktion des Schriftformerfordernisses für die Geltendmachung von Ansprüchen genügt (vgl. Urteile des BAG vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 -, AP Nr. 188 BGB zu § 4 TVG Ausschlussfristen, vom 14.08.2002 - 5 AZR 341/01 -, AP Nr. 16 zu $ 174 BGB, sowie vom 11.10.2000 - 5 AZR 313/99 -, AP Nr. 153 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09
    Die Bestätigung dieses Tarifmerkmals durch die Senatsverwaltung für F. hat auch der Beklagte berücksichtigt, jedoch vorsorglich auf die Entscheidung des BAG vom 21.02.2001 - 4 AZR 40/00 - (EzBAT §§ 22, 23 BAT B1 VergGr Vb Nr. 13), in der das Merkmal der besonderen Verantwortung bei der möglicherweise vergleichbaren Tätigkeit einer Sachbearbeiterin für wirtschaftliche Hilfe für ältere Bürger und Schwerbehinderte außerhalb von Einrichtungen verneint wurde, und auf das Urteil des LAG Hamm vom 20.05.1994 - 18 Sa 985/93 - (ZTR 95, S. 172 f.), wonach es bei einem Sachbearbeiter im Sachgebiet "laufende Hilfe zum Lebensunterhalt" für das genannte Tarifmerkmal nicht ausreiche, dass sich die Entscheidung auf die Lebensverhältnisse Dritter auswirke, hingewiesen.
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09
    Bei Anwendung der Merkmale der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 a und 1 b BAT kommt es darauf an, ob gemessen an den Anforderungen der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a BAT die Auswirkungen oder die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten, aus welchen Gründen auch immer, deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (vgl. Urteile des BAG vom 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 -, aaO, vom 20.03.1991 - 4 AZR 471/90 - und vom 19.03.1986, AP Nr. 156 und 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09
    Die Schwierigkeit muss sich unmittelbar aus der Tätigkeit ergeben, so dass eine Tätigkeit nicht etwa deswegen als besonders schwierig im tariflichen Sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden oder in sonstiger Weise unangenehmen Bedingungen geleistet werden muss (vgl. Urteile des BAG vom 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 und vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 -, AP Nr. 217 und 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09
    Mit dem LAG Düsseldorf (Urteil vom 25.07.2007 - 12 Sa 944/07 -, LAGE § 307 BGB 2002 Nr. 14) ist die Berufungskammer darüber hinaus der Ansicht, dass auch eine Geltendmachung per E-Mail der tarifvertraglich verlangten Geltendmachung zur Vermeidung eines Verfalls der Ansprüche genügt.
  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01

    Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlußfristen - Zurückweisung wegen

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin wegen Bewährungsaufstiegs - Begriff des

  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 645/04

    Eingruppierung einer Diplom-Betriebswirtin (FH) in der Schwerpunktabteilung für

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84

    Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Februar 2010 - 5 Sa 2021/09 - aufgehoben.
  • ArbG Köln, 06.06.2019 - 5 Ca 8089/18
    Die erhöhte Qualifikation kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation (BAG vom 17.08.1994, AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.02.2010, 5 Sa 2021/09).
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