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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12   

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https://dejure.org/2013,10337
LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12 (https://dejure.org/2013,10337)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12 (https://dejure.org/2013,10337)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2013 - 12 Sa 1624/12 (https://dejure.org/2013,10337)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    KSchG § 1 AÜG § 1

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung einer Küchenleiterin - Fremdvergabe einer Hierarchieebene - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Austauschkündigung; Wegfall des Arbeitsplatzes durch Fremdvergabe; Eingliederung des Dritten in Arbeitsorganisation

  • hensche.de

    Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • hensche.de

    Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3
    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Austauschkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung unzulässig

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Übertragung einzelner Leitungsaufgaben auf einer Fremdfirma kann eine betriebsbedingte Kündigung meist nicht rechtfertigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 466
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12
    Dies gilt auch dann, wenn sich der Arbeitgeber dazu entschließt, die bisher von seinen Arbeitnehmern verrichteten Aufgaben nur noch zu Bedingungen einer selbständigen Tätigkeit freien Mitarbeitern zu übertragen (vgl. BAG vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - NZA 1997, 202).

    Die Umsetzung einer solchen Entscheidung lässt das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer nicht entfallen (BAG vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - a.a.O.).

    Schließlich sind hier die Grundsätze anzuwenden, die das Bundesarbeitsgericht in den von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 ("Crewing") und vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 ("Produktionsleitung/Team-Dispatcher") aufgestellt hat: Die Fremdvergabe im Rahmen einer - wenn auch verdeckten - Arbeitnehmerüberlassung ist keine Unternehmerentscheidung, die das Beschäftigungsbedürfnis für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen lässt.

    Der Entschluss, nur die formale Arbeitgeberstellung aufzugeben und nur die eigenen Beschäftigten durch ausgeliehene Arbeitnehmer zu ersetzen, ist als "Austauschkündigung" gemäß § 1 Abs. 1 und 2 KSchG sozial ungerechtfertigt und deshalb unwirksam (BAG vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - NZA 1997, 202; vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - a.a.O.).

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12
    Es hätte aber der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten oblegen darzulegen, wie die in ihrem Betrieb bislang in abhängiger Beschäftigung ausgeführten Arbeiten in der Küchenleitung auf die a. zur selbständigen Durchführung übertragen worden sind (vgl. insoweit zur Übertragung einer Produktionsleitung BAG vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - NZA 2005, 761).

    Schließlich sind hier die Grundsätze anzuwenden, die das Bundesarbeitsgericht in den von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 ("Crewing") und vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 ("Produktionsleitung/Team-Dispatcher") aufgestellt hat: Die Fremdvergabe im Rahmen einer - wenn auch verdeckten - Arbeitnehmerüberlassung ist keine Unternehmerentscheidung, die das Beschäftigungsbedürfnis für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen lässt.

    Der Entschluss, nur die formale Arbeitgeberstellung aufzugeben und nur die eigenen Beschäftigten durch ausgeliehene Arbeitnehmer zu ersetzen, ist als "Austauschkündigung" gemäß § 1 Abs. 1 und 2 KSchG sozial ungerechtfertigt und deshalb unwirksam (BAG vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - NZA 1997, 202; vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - a.a.O.).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung liegt dagegen vor, wenn Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in den Beschäftigungsbetrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - a.a.O.; vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - NZA-RR 2012, 455).

    Widersprechen sich ausdrückliche Vereinbarung und praktische Durchführung, so ist die tatsächliche Durchführung des Vertrages entscheidend (BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 121; vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - jew. m.w.Nw.).

    Die vertraglich geschuldeten Werk-/Dienstleistungen müssen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen des Werkunternehmers organisiert sein (vgl. BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - a.a.O.).

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12
    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung liegt dagegen vor, wenn Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in den Beschäftigungsbetrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - a.a.O.; vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - NZA-RR 2012, 455).

    Widersprechen sich ausdrückliche Vereinbarung und praktische Durchführung, so ist die tatsächliche Durchführung des Vertrages entscheidend (BAG vom 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 121; vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - jew. m.w.Nw.).

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12
    So ist die fachliche Weisungsgebundenheit für Dienste höherer Art häufig nicht typisch; die Art der Tätigkeit kann es mit sich bringen, dass dem Mitarbeiter ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit verbleibt (BAG vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - NZA 1995, 622 m.w.Nw.).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12
    Mit der Entscheidung vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - ("Weight Watchers") hat des Bundesarbeitsgericht erkannt, dass es der freien unternehmerischen Entscheidung obliegt, ob betriebliche Aufgaben durch eigene Arbeitnehmer oder durch Selbständige bzw. freie Mitarbeiter ausgeführt werden.
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12
    Grundlage des Urteils vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 ("Luftfrachtführer") war die unternehmerische Entscheidung zur Auflösung einer gesamten Betriebsabteilung und Übertragung derselben im Wege des Betriebsteilübergangs auf eine Tochtergesellschaft.
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12
    Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer auf Arbeitsplätzen von Stammarbeitnehmern, um einen Dauerbedarf abzudecken, so ist von freien Beschäftigungsmöglichkeiten auszugehen, die vorrangig für die Stammbelegschaft zu nutzen sind (vgl. BAG vom 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - NZA-RR 2013, 68; vom 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - NZA 2012, 1044, jew. m.w.Nw.).
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12
    Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer auf Arbeitsplätzen von Stammarbeitnehmern, um einen Dauerbedarf abzudecken, so ist von freien Beschäftigungsmöglichkeiten auszugehen, die vorrangig für die Stammbelegschaft zu nutzen sind (vgl. BAG vom 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11 - NZA-RR 2013, 68; vom 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - NZA 2012, 1044, jew. m.w.Nw.).
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 12 Sa 1624/12
    Dabei ist im Ausgangspunkt zutreffend, dass die Fremdvergabe von bisher im Betrieb durchgeführten Arbeiten, beispielsweise die Auslagerung der Küchenbewirtschaftung an ein "C.-Unternehmen", eine die Arbeitsgerichte grundsätzlich bindende organisatorische Maßnahme darstellen kann, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer im Betrieb entfällt (vgl. nur Kiel in Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 4. Auflage 2012, § 1 KSchG Rn 522.; BAG vom 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04 - NZA 2006, 31, jew. m.w.Nw).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 19 Sa 1658/09

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichenden Darlegungen der

  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 17 Ta 23/15

    Bestimmtheit - Weiterbeschäftigungstitel - Zwangsvollstreckung -

    Denn die Arbeitnehmer verwirklichen mit ihrer Arbeit nicht den Betriebszweck der betriebsführenden Gesellschaft, sondern nach wie vor denjenigen ihres Vertragsarbeitgebers (vgl. Hamann Anmerkung zu LAG Berlin-Brandenburg 5. März 2013 - 12 Sa 1624/12 - jurisPR-Arb 30/2013 Anm. 1; Niklas/Schauß Die Arbeitnehmerüberlassung ist endlich - was kommt dann? BB 2014, 2805; Rieble Betriebsführungsvertrag als Gestaltungsinstrument NZA 2010, 1145).
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