Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 27 Abschn A BAT-O, Art 21 EUGrdRCh, Art 9 Abs 3 GG
Altersdiskriminierung durch Lebensaltersstufen im BAT-O - "Anpassung nach oben" - kein Eingriff in Tarifautonomie - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 611 Abs 1 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswidrige Bemessung der tariflichen Grundvergütung nach Lebensaltersstufen; Beseitigung der Benachteiligung durch "Anpassung nach oben"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswidrige Bemessung der tariflichen Grundvergütung nach Lebensaltersstufen; Beseitigung der Benachteiligung durch "Anpassung nach oben"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 26.06.2012 - 4 Ca 119/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12
- BAG, 23.07.2014 - 4 AZR 501/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12
Da die Bemessung der Grundvergütungen nach Lebensaltersstufen in § 27 Abschnitt A BAT-O gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstoße, könne die Klägerin unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 (- 6 AZR 148/09 -) Vergütung nach der höchsten Lebensaltersstufe ihrer Vergütungsgruppe verlangen.Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 (- 6 AZR 148/09 -) lasse sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.
Zudem hatten die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht bereit waren, rückwirkend für die Vergangenheit eine dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters gerecht werdende Regelung zu treffen (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 26 ff).
Das höhere Entgelt steht den benachteiligten Arbeitnehmern auch zukunftsbezogen solange zu, bis eine unionsrechtskonforme Neuregelung getroffen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - zitiert nach juris, dort Rz.30 ff; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 39/13, zitiert nach juris).
Mangels kollektivrechtlicher Neuregelung kann daher nur eine Angleichung "nach oben" stattfinden (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 24 ff ).
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12
Das höhere Entgelt steht den benachteiligten Arbeitnehmern auch zukunftsbezogen solange zu, bis eine unionsrechtskonforme Neuregelung getroffen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - zitiert nach juris, dort Rz.30 ff; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 39/13, zitiert nach juris).Von ihr wird nicht mehr verlangt, als dass sie die rechtlichen Folgen ihres Handelns trägt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 39/13, zitiert nach juris, dort. Rz. 50) .
Der Hinweis der Beklagten auf die damit verbundenen Belastungen, ändert hieran nichts, denn diese heben das Diskriminierungsverbot wegen des Alters nicht auf (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - 25 Sa 1146/12 - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 39/13, zitiert nach juris, dort. Rz. 51) .
- BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Streik um Firmentarifvertrag
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12
Die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - zitiert nach juris; BAG, Beschluss vom 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Urteil vom 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - jeweils zitiert nach juris) .Der bloße tatsächliche Druck gegebenenfalls einem Arbeitgeberverband beizutreten, um ein im Rahmen des Betriebsübergangs geltendes tarifliches Entgeltsystem abzulösen, stellt nicht bereits einen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit dar (vgl. nur BAG, Beschluss vom 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Urteil vom 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - jeweils zitiert nach juris ).
- BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
Negative Koalitionsfreiheit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12
Die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - zitiert nach juris; BAG, Beschluss vom 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Urteil vom 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - jeweils zitiert nach juris) .Der bloße tatsächliche Druck gegebenenfalls einem Arbeitgeberverband beizutreten, um ein im Rahmen des Betriebsübergangs geltendes tarifliches Entgeltsystem abzulösen, stellt nicht bereits einen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit dar (vgl. nur BAG, Beschluss vom 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Urteil vom 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - jeweils zitiert nach juris ).
- BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12
Daher muss bis zur Einführung eines diskriminierungsfreien Vergütungssystems eine "Anpassung nach oben" erfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 32 ) .Die Pflicht, den diskriminierten jüngeren Arbeitnehmern eine Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe der jeweiligen Vergütungsgruppe zu zahlen, endet erst mit der Ablösung des altersdiskriminierenden Vergütungssystems durch ein diskriminierungsfreies ( vgl. BAG, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - zitiert nach juris, dort Rz.).
- EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12
Der Europäische Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 7. Februar 1991 (- C-184/89 - [Nimz] Slg. 1991, I-297) angenommen, dass im Fall einer mittelbaren Diskriminierung durch eine Bestimmung eines Tarifvertrags das nationale Gericht verpflichtet ist, diese Bestimmung - ohne dass es ihre vorherige Beseitigung durch Tarifverhandlungen oder auf anderen Wegen beantragen oder abwarten müsste - außer Acht zu lassen und auf die Angehörigen der durch diese Diskriminierung benachteiligten Gruppe die gleiche Regelung wie auf die übrigen Arbeitnehmer anzuwenden, solange diese einzig gültiges Bezugssystem bleibt . - EuGH, 26.01.1999 - C-18/95
Terhoeve
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12
Hieran hat der Europäische Gerichtshof u.a. im Urteil vom 26. Januar 1999 (- C-18/95 - [Terhoeve], Slg. 1999, I-345) ausdrücklich festgehalten. - EuGH, 22.06.2011 - C-399/09
Landtová
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12
Auch im Urteil vom 22. Juni 2011 (- C-399/09 - [Landtová], EAS Teil C VO (EWG) 1408/71 Anhang Nr. 7 ) hat er nochmals betont, dass die Regelung für die nicht benachteiligten Arbeitnehmer das einzig gültige Bezugssystem bleibt, solange das Gemeinschaftsrecht nicht richtig durchgeführt ist. - BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12
Mithin haben die Parteien die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel einvernehmlich dahingehend abgeändert, dass auf ihr Arbeitsverhältnis der Vergütungstarifvertrag Nr. 35 Anwendung finden soll (vgl. zur Möglichkeit einer einvernehmlichen Abänderung z.B. BAG, Urteile vom 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - und vom 6. Juli 2011 - 4 AZR 501/09 - jeweils zitiert nach juris) . - BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12
Mithin haben die Parteien die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel einvernehmlich dahingehend abgeändert, dass auf ihr Arbeitsverhältnis der Vergütungstarifvertrag Nr. 35 Anwendung finden soll (vgl. zur Möglichkeit einer einvernehmlichen Abänderung z.B. BAG, Urteile vom 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - und vom 6. Juli 2011 - 4 AZR 501/09 - jeweils zitiert nach juris) . - BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung
- BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz …
- EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der …