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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19   

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LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19 (https://dejure.org/2020,13832)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19 (https://dejure.org/2020,13832)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2020 - 21 Sa 1684/19 (https://dejure.org/2020,13832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bloße Funktions- und Auftragsnachfolge kein Betriebsübergang; Unschädlichkeit der Unterbrechung von drei Tagen im Arbeitsverhältnis für Betriebsübergang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
    - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. (Randnummer) 30 mwN (mit weiteren Nachweisen); BAG (Bundesarbeitsgericht) 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 35 mwN.).

    Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbstständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 f. mwN; BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 36).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vergleiche EuGH 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual ua.] Rn. 32 mwN; BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 37).

    Dabei kommt den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien je nach der Art des betroffenen Unternehmens oder Betriebs, je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 -[Güney-Görres und Demir] Rn. 35 mwN; BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 37).

    (3) Hingegen stellen die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch ein anderes Unternehmen (Funktionsnachfolge) oder die reine Auftragsnachfolge keinen Betriebs(teil)übergang dar (vergleiche EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 41; BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 39).

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
    Dem ist der Beklagte im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast (dazu BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23 mwN) nicht substantiiert entgegengetreten, weshalb das Vorbringen der Klägerin nach § 139 Absatz 3 ZPO als zugestanden gilt.

    Da sie als Verkäuferin keine Tätigkeit höherer Art schuldete und für ihre Tätigkeit auch keine deutlich herausgehobene, über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegende Vergütung erhielt, konnte der Beklagte die Leistung von Überstunden nur gegen eine zusätzliche Vergütung erwarten (vergleiche BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 15 mwN).

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
    Wäre die rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses im Verhältnis zu diesem aufgrund eines hinreichend engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs des früheren mit dem neubegründeten Arbeitsverhältnis unschädlich, gilt dies nach dem Schutzzweck von § 613a BGB und Artikel 3 Absatz 1 der Betriebsübergangs-Richtlinie 2001/23/EG auch gegenüber dem Erwerberunternehmen (vergleiche BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 859/11 - Rn. 20 zu § 1 Absatz 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz); BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 26 f. zu § 23 Absatz 1 KSchG sowie BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 48 und BAG 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - Rn. 15 ff. jeweils zu § 622 BGB).

    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf die Erfüllung des Urlaubsanspruchs einer dem oder der Arbeitnehmer*in zugegangenen Freistellungserklärung des oder der Arbeitgeber*in, die hinreichend deutlich erkennen lässt, dass die Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs und nicht aus anderen Gründen erfolgt (vergleiche BAG 20. August 2019 - 9 AZR 468/18 - Rn. 18; BAG 10. Februar 2015 - 2 AZR 859/11 - Rn. 19 mwN).

  • EuGH, 26.11.2015 - C-509/14

    Aira Pascual u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vergleiche EuGH 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual ua.] Rn. 32 mwN; BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 37).

    - C-509/14 - [Aira Pascal ua.] Rn. 28; BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 28).

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
    - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. (Randnummer) 30 mwN (mit weiteren Nachweisen); BAG (Bundesarbeitsgericht) 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 35 mwN.).

    Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbstständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 f. mwN; BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 36).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02

    Kündigungsfrist und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
    Wäre die rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses im Verhältnis zu diesem aufgrund eines hinreichend engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs des früheren mit dem neubegründeten Arbeitsverhältnis unschädlich, gilt dies nach dem Schutzzweck von § 613a BGB und Artikel 3 Absatz 1 der Betriebsübergangs-Richtlinie 2001/23/EG auch gegenüber dem Erwerberunternehmen (vergleiche BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 859/11 - Rn. 20 zu § 1 Absatz 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz); BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 26 f. zu § 23 Absatz 1 KSchG sowie BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 48 und BAG 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - Rn. 15 ff. jeweils zu § 622 BGB).
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
    Ferner hat sie vorgetragen, dass der Beklagte die zusätzlichen Stunden im Dienstplan angeordnet hatte (vergleiche dazu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 15 ff.).
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 224/14

    Urlaubsdauer - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
    Dies folgt daraus, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund des Betriebs(teil)übergangs von der sr-c. GmbH auf den Beklagten - wie oben im Einzelnen ausgeführt - als ununterbrochen seit dem 1. April 2015 bestehend gilt und dies nach dem Schutzzweck des § 613a BGB auch bei der Berechnung der Urlaubsansprüche der Klägerin zu berücksichtigen ist (dazu BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 224/14 - Rn. 14 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 4 Sa 68/01

    Probezeitvereinbarung - Beendigung, Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
    - 4 Sa 68/01 - LAGE (Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte) § 622 BGB Nr. 42).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
    Wäre die rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses im Verhältnis zu diesem aufgrund eines hinreichend engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs des früheren mit dem neubegründeten Arbeitsverhältnis unschädlich, gilt dies nach dem Schutzzweck von § 613a BGB und Artikel 3 Absatz 1 der Betriebsübergangs-Richtlinie 2001/23/EG auch gegenüber dem Erwerberunternehmen (vergleiche BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 859/11 - Rn. 20 zu § 1 Absatz 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz); BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 26 f. zu § 23 Absatz 1 KSchG sowie BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 48 und BAG 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - Rn. 15 ff. jeweils zu § 622 BGB).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18

    Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14

    Betriebs (teil) übergang - Objektschutz an einer Hochschule

  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder

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