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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13   

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LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13 (https://dejure.org/2013,28508)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2013 - 6 Sa 485/13 (https://dejure.org/2013,28508)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 6 Sa 485/13 (https://dejure.org/2013,28508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung des Arbeitsvertrags bei gemeinsamem Kalkulationsirrtum; Feststellungsklage eines Erziehers bei unveränderter Bezugnahme auf das Tarifrecht des Landes Berlin

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsvertragsanpassung bei statischer Verweisung auf Tarifrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1
    Anpassung des Arbeitsvertrags bei gemeinsamem Kalkulationsirrtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03

    Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13
    3.2.3.3.1 Allerdings muss die begehrte Vertragsanpassung auch für den anderen Teil zumutbar sein (BGH, Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 108/03 - NJW-RR 2006, 699 zu 2d der Gründe), und darf es nicht zu einer Überkompensation kommen (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 136/02 - BAGE 105, 100 = AP SGB VI § 41 Nr. 15 zu I 2c bb (2) der Gründe).

    Dies kann auch mittels eines Feststellungsantrags geschehen (BGH, Urteil vom 21.12.205 - X ZR 108/03 - NJW-RR 2006 699 zu 2 e der Gründe).

  • BGH, 12.04.1960 - VIII ZR 137/59
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13
    3.2.3.2.1 Dabei konnte dahinstehen, ob es im Falle eines gemeinsamen Kalkulationsirrtums dem dadurch begünstigten Vertragsteil nicht stets unzumutbar ist, das Vertragsverhältnis unverändert fortzusetzen (so vor Inkrafttreten des § 313 BGB 2002, BGH, Urteil vom 12.04.1960 - VIII ZR 137/59 - LM BGB § 119 Nr. 8 zu 2 c der Gründe; zum neuen Recht OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2005 - 20 U 100/05 - NJW-RR 2006, 530 zu II 2 b der Gründe).
  • OLG Hamm, 14.10.2005 - 20 U 100/05

    Inventarfeuerversicherung: Anpassung einer Regulierungsvereinbarung bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13
    3.2.3.2.1 Dabei konnte dahinstehen, ob es im Falle eines gemeinsamen Kalkulationsirrtums dem dadurch begünstigten Vertragsteil nicht stets unzumutbar ist, das Vertragsverhältnis unverändert fortzusetzen (so vor Inkrafttreten des § 313 BGB 2002, BGH, Urteil vom 12.04.1960 - VIII ZR 137/59 - LM BGB § 119 Nr. 8 zu 2 c der Gründe; zum neuen Recht OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2005 - 20 U 100/05 - NJW-RR 2006, 530 zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13
    3.2.2 Der Kläger kann auch nichts daraus für sich herleiten, dass im Falle einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei Einführung und Anwendung neuer Entlohnungsmethoden neu eingestellte Arbeitnehmer einen Anspruch aus § 611 BGB mit den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zustehen soll (dazu BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - BAGE 126, 137 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 R 20).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13
    Denn bei Störung der Geschäftsgrundlage für ein Dauerschuldverhältnis kommt eine Anpassung regelmäßig nur für die Zukunft in Frage (BAG, Urteil vom 09.07.1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 37 = AP BGB § 242 Geschäftsgrundlage Nr. 7 zu 2 e der Gründe).
  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13
    Es besteht in einem solchen Fall auch kein Vorrang der Leistungsklage, weil diese im fortbestehenden Arbeitsverhältnis gem. § 259 ZPO auch auf künftige Leistungen gerichtet wäre und insoweit freie Wahl besteht (BAG, Urteil vom 10.01.1989 - 3 AZR 308/87 - BAGE 60, 350 = AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5 zu I der Gründe).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 136/02

    Anpassung einer Ruhestandsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13
    3.2.3.3.1 Allerdings muss die begehrte Vertragsanpassung auch für den anderen Teil zumutbar sein (BGH, Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 108/03 - NJW-RR 2006, 699 zu 2d der Gründe), und darf es nicht zu einer Überkompensation kommen (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 136/02 - BAGE 105, 100 = AP SGB VI § 41 Nr. 15 zu I 2c bb (2) der Gründe).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13
    3.2.2 Der Kläger kann auch nichts daraus für sich herleiten, dass im Falle einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei Einführung und Anwendung neuer Entlohnungsmethoden neu eingestellte Arbeitnehmer einen Anspruch aus § 611 BGB mit den im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätzen zustehen soll (dazu BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - BAGE 126, 137 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 R 20).
  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 41/04

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung für Wohnraum in den neuen Bundesländern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 6 Sa 485/13
    3.2.3.5 Der sich aus § 313 Abs. 1 und 2 BGB ergebende Anpassungsanspruch ist nicht auf die Annahme eines entsprechenden Angebots, sondern unmittelbar auf die danach geschuldete Leistung zu richten (BGH, Urteil vom 22.12.2004 - VIII ZR 41/04 - ZMR 2005, 184 zu III der Gründe).
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