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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07   

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https://dejure.org/2007,28856
LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07 (https://dejure.org/2007,28856)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07 (https://dejure.org/2007,28856)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 21 Sa 1770/07 (https://dejure.org/2007,28856)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02

    Vertragskontrolle - Dienstwagen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07
    Der Kläger wird im Ergebnis verpflichtet, ihr insoweit ein unverzinsliches Darlehen zu gewähren (vgl. zu diesem Aspekt: BAG 9. September 2003 - 9 AZR 574/02 - NZA 2004, 1754).

    Er erhält aber im Gegenzug die Befugnis, das höherwertige Fahrzeug auch privat zu nutzen (zu all dem: BAG 9. September 2003, a.a.O.).

    Zahlungspflichten des Arbeitnehmers, die an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses knüpfen, bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung (BAG 9. September 2003, a.a.O.).

    Zum Anderen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner auf das zitierte LAG-Urteil ergangenen Revisionsentscheidung (9. September 2003, a.a.O.) die Frage ausdrücklich offen gelassen, ob eine Vertragsklausel zur Verpflichtung der Zahlung von Restleasingraten für ein Dienstfahrzeug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch dann unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer kündigt (dies bejahend: Ehrich in: EWiR 2005, 63).

  • LAG Hamm, 03.07.2002 - 14 Sa 624/02

    Leasingraten für zurückgegebenes Leasingfahrzeug; Zulässigkeit einer Vereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07
    Die Klausel in der Dienstwagen-Richtlinie, wonach u.a. bei einer Eigenkündigung des Mitarbeiters der verbleibende Restbetrag des Eigenanteils bei den Leasingraten bis zum Ende der Leasinglaufzeit in einer Summe zu zahlen sei, verstoße nicht gegen höherrangiges Recht; diesbezüglich werde auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Juli 2002 (14 Sa 624/02) verwiesen.

    (e) Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Juli 2002 (14 Sa 624/02 - juris-Recherche) und die dortige Feststellung der Wirksamkeit einer Klausel, wonach der Eigenanteil der Leasingraten für ein Dienstfahrzeug auch nach arbeitnehmerseitig veranlassten Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortgezahlt werden muss, verweist, übersieht sie zum Einen, dass diese Ausführungen im Urteil obiter dicta getroffen wurden (es ging um eine Zahlungsverpflichtung bei einer Arbeitgeberkündigung).

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07
    Der Dienstvertrag ist zwar bereits dem äußeren Erscheinungsbild nach ein gedrucktes oder sonst vervielfältigtes Klauselwerk der Beklagten, bei dem prima facie anzunehmen ist, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (vgl. hierzu BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 215/04 - juris-Recherche; BGH 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90 - BGHZ 118, 229, 238).

    Für ein Aushandeln im konkreten Fall wäre die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (BAG 26. Januar 2005, a.a.O.).

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 18/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Beachtung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 14. August 2007 - 9 AZR 18/07 - z.V.v. juris-Recherche).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07
    Schon aus Praktikabilitätsgründen bietet sich ein Verweis auf derartige Bestimmungen in Arbeits-/Dienstverträgen prinzipiell an und begegnet keinen Zulässigkeitsbedenken (hierzu ausführlich: BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07
    Es kommt nicht auf den Kenntnisstand des einzelnen Vertragspartners an, maßgeblich sind vielmehr die Erkenntnismöglichkeiten des für derartige Verträge in Betracht kommenden Personenkreises (BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - NZA 2007, 1049).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07
    Der Dienstvertrag ist zwar bereits dem äußeren Erscheinungsbild nach ein gedrucktes oder sonst vervielfältigtes Klauselwerk der Beklagten, bei dem prima facie anzunehmen ist, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (vgl. hierzu BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 215/04 - juris-Recherche; BGH 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90 - BGHZ 118, 229, 238).
  • ArbG München, 10.05.2007 - 30 Ca 16717/06

    Leasing Dienstwagen, Eigenanteil, unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07
    Der mit der Kündigung einhergehende Nachteil für den Arbeitnehmer ist nicht angemessen ausgeglichen und schränkt seine Kündigungsfreiheit unverhältnismäßig ein (im Ergebnis ebenso für den Eigenanteil eines Arbeitnehmer an Leasingraten eines Dienstwagens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ArbG München 10. Mai 2007 - 30 Ca 16717/06 - juris-Recherche [die unter dem Az. 4 Sa 537/07 eingelegte Berufung des Arbeitgebers endete mit einer Rücknahme des Rechtsmittels in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht München am 22. November 2007]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17

    AGB-Kontrolle - Pflicht zur Übernahme eines Dienstfahrzeugs nebst Darlehensschuld

    Zwar habe sich die Beklagte im Streitfall, anders als in dem vom LAG Berlin-Brandenburg (05.12.2007 - 21 Sa 1770/07) entschiedenen Fall, verpflichtet, dem Kläger das Dienstfahrzeug zu übertragen, so dass aus diesem Gesichtspunkt allein keine unangemessene Benachteiligung folge.
  • LAG Düsseldorf, 08.07.2011 - 10 Sa 108/11

    AGB, Dienstwagen, Leasingrate, Kündigungserschwernis, unangemessene

    (a) Sowohl bei den sog. Firmenfahrzeugrichtlinien der Beklagten im Allgemeinen als auch speziell bei dem "Antrag auf Beschaffung eines Firmenfahrzeuges" handelt es sich zwar schon nach dem äußeren Erscheinungsbild um ein gedrucktes oder sonst vervielfältigtes Klauselwerk der Beklagten, bei dem prima facie anzunehmen ist, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB handelt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07, dokumentiert bei juris, Rn. 32 m.w.N. zur Rechtsprechung von BAG und BGH).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Beachtung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (LAG Berlin-Brandenburg vom 05.12.2007 - 21 Sa 1770/07, dokumentiert bei juris, Rn. 37 unter Hinweis auf BAG vom 14. August 2007 - 9 AZR 18/07, dokumentiert bei juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2012 - 10 Sa 180/12

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ausschlussfrist - Dienstwagen -

    Deshalb ist nach der Rechtsprechung eine Vertragsklausel unwirksam, die den Arbeitnehmer verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen ihm zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen zurückzugeben und dennoch für die restliche Laufzeit des Leasingvertrags die anfallenden Raten in einem Einmalbetrag zu zahlen (LAG Berlin-Brandenburg 05.12.2007 -21 Sa 1770/07- Juris; LAG Düsseldorf 08.07.2011 - 10 Sa 108/11 - Juris; im Anschluss an BAG 09.09.2003, a.a.O.).
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