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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 17 Sa 1071/18   

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https://dejure.org/2018,46320
LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 17 Sa 1071/18 (https://dejure.org/2018,46320)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2018 - 17 Sa 1071/18 (https://dejure.org/2018,46320)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 17 Sa 1071/18 (https://dejure.org/2018,46320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Weite Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien zur Vereinheitlichung der tariflichen Arbeitsbedingungen im Berliner Nahverkehr; Tariflicher Besitzstand für "Altbeschäftigte" im Rahmen der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien; Kein arbeitsrechtlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Zahlung tariflichen Entgeltausgleichs

  • rechtsportal.de

    Weite Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien zur Vereinheitlichung der tariflichen Arbeitsbedingungen im Berliner Nahverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weite Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien zur Vereinheitlichung der tariflichen Arbeitsbedingungen im Berliner Nahverkehr; Tariflicher Besitzstand für "Altbeschäftigte" im Rahmen der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien; Kein arbeitsrechtlicher ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 17 Sa 1071/18
    Eine Billigkeitskontrolle findet demgegenüber bei Tarifverträgen nicht statt, d.h., die Gerichte haben nicht zu untersuchen, ob eine andere Regelung sachgerechter gewesen wäre (vgl. BAG vom 20.09.2016 - 3 AZR 273/15 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gesamtversorgung).
  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 17 Sa 1071/18
    Wendet der Arbeitgeber keine eigenen Regeln an, sondern leistet er aufgrund vorgegebener rechtlicher Bestimmungen oder Vertragsvereinbarungen, kommt der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zur Anwendung (vgl. BAG vom 21.09.2011 - 5 AZR 520/10 - AP Nr. 215 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 17 Sa 1071/18
    Eine Billigkeitskontrolle findet demgegenüber bei Tarifverträgen nicht statt, d.h., die Gerichte haben nicht zu untersuchen, ob eine andere Regelung sachgerechter gewesen wäre (vgl. BAG vom 20.09.2016 - 3 AZR 273/15 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gesamtversorgung).
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