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   LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16 (https://dejure.org/2017,7056)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16 (https://dejure.org/2017,7056)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2017 - 6 Sa 1396/16 (https://dejure.org/2017,7056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 1 S 1 TVÜ-VKA, § 11 Abs 2 S 1 TVÜ-VKA, § 24 Abs 2 TVöD, § 34 Abs 1 BAT-O, § 29 Abschn B Abs 6 S 3 BAT-O
    Kinderbezogene Besitzstandszulage - Reduzierung der Wochenarbeitszeit nach Überleitung - mehrere Anspruchsberechtigte - Konkurrenzregelung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 Abs 1 S 1 TVÜ-VKA, § 11 Abs 2 S 1 TVÜ-VKA, § 24 Abs 2 TVöD, § 34 Abs 1 BAT-O, § 29 Abschn B Abs 6 S 3 BAT-O

  • Betriebs-Berater

    Reduzierung einer kinderbezogenen Besitzstandszulage bei Reduzierung der Wochenarbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16
    Die über § 11 TVÜ-VKA gesicherte kinderbezogene Entgeltkomponente ist nur noch eine Garantie des Besitzstands, der zu diesem Zeitpunkt bestand, und nicht länger ein Beitrag zu den Unterhaltslasten für das Kind (BAG 22.09.2016 - 6 AZR 432/15 - Rn. 28 mwN, NZA-RR 2017, 42-46).

    Im Zusammenhang mit Art. 6 Abs. 1 GG sind zudem erhöhte Anforderungen zu stellen (BAG 22.09.2016 aaO Rn. 21 mwN; BVerfG 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13 - Rn. 16 und 19).

    Seit Inkrafttreten des TVöD am 01.10.2005 ist die über § 11 TVÜ-VKA gesicherte kinderbezogene Entgeltkomponente wie bereits dargelegt nur noch eine Garantie des Besitzstands, der zu diesem Zeitpunkt bestand, und nicht länger ein Beitrag zu den Unterhaltslasten für das Kind (BAG 22.09.2016 aaO Rn. 28 mwN).

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 319/08

    Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag - Besitzstandszulage - Auslegung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16
    Die ersetzte BAT-Bestimmung vermag daher nichts von § 24 Abs. 2 TVöD abweichendes zu regeln, sondern charakterisierte lediglich noch die Besitzstandszulage als eine dem kinderbezogenen Ortszuschlag entsprechende Leistung als Familienzuschlag (BAG 13.08.2009 - 6 AZR 319/08 - Rn. 20 ff., EzTöD 320 § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA Nr. 15; BAG 25.02.2010 - 6 AZR 877/08 - Rn. 12 ff.).

    cc) Schließlich kann der Kläger für die Geltendmachung einer ungekürzten Besitzstandszulage nichts daraus herleiten, dass es für den früheren kinderbezogenen Ortszuschlag nicht auf den tatsächlichen Bezug des Kindergeldes, sondern im Hinblick auf die Konkurrenzregelung des § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT-O auf den materiellen Anspruch ankam (BAG 13.08.2009 aaO Rn. 20).

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 373/11

    Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage iSv. § 11 Abs. 1 Satz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16
    Mit der Formulierung "in der für September 2005 zustehenden Höhe" bestimmt § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ/VKA, dass die Besitzstandszulage auch Teilzeitbeschäftigten in voller Höhe zu zahlen ist, wenn sie im September 2005 Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag in voller Höhe hatten, weil die Kürzungsregelung des § 34 Abs. 1 BAT/BAT-O nach § 29 Abschn. B Abs. 6 Satz 3 BAT/BAT-O keine Anwendung fand (vgl. für den in maßgeblicher Hinsicht wortgleichen § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder BAG 15.11.2012 - 6 AZR 373/11 - Rn. 29, NZA 2013, 686-690).

    Die Verweisung in § 11 Abs. 2 S. 1 TVÜ/VKA auf die Kürzungsregelung des § 24 Abs. 2 TVöD hat also grundsätzlich zur Folge, dass die Besitzstandszulage bei Arbeitszeitveränderungen nach dem 30.09.2005 nach dieser Maßgabe neu zu berechnen ist (zu den gleichlautenden Regelungen des § 11 Abs. 2 S. 1 TVÜ-Länder und § 24 Abs. 2 TV-L BAG 15.11.2012 - 6 AZR 373/11 - Rn. 42 mwN, NZA 2013, 686-690).

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16
    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von verbeamteten und nicht verbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (vgl. nur BAG 11.12.2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 41 mwN; BAG 15.11.2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 53 mwN, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG).
  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16
    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von verbeamteten und nicht verbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (vgl. nur BAG 11.12.2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 41 mwN; BAG 15.11.2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 53 mwN, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG).
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16
    Die Tarifvertragsparteien sind außerdem nicht verpflichtet, ein Regelwerk zu schaffen, das bei der Überleitung von Beschäftigten aus einem Tarifvertrag in einen anderen sämtliche auch nur mittelbar auftretenden Unterschiede berücksichtigt und finanziell ausgleicht (BAG 25.10.2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 26, BAGE 124, 284-294).Dies gilt jedenfalls, wenn eine Leistung mit besonderem Charakter, wie vorliegend eine tarifliche Besitzstandzulage als Ersatz eines früheren kinderbezogenen Ortszuschlages, betroffen ist.
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16
    aa) Die Protokollnotiz ist eine Reaktion der Tarifvertragsparteien auf Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 18.12.2008 (insb. 6 AZR 287/07, 6 AZR 890/07), wonach der Ausschluss von Arbeitnehmern vom Anspruch auf die Besitzstandszulage gegen Art. 3 GG i. V. m. Art. 6 GG verstößt und insoweit unwirksam ist, als Arbeitnehmer im September 2005 ohne Entgeltbezug Elternzeit in Anspruch genommen hatten oder sich zum Zweck der Kinderbetreuung im Sonderurlaub befanden (vgl. Breier/Dassau/Kiefer/Lang /Langenbrinck, TVöD, § 11 TVÜ-VKA, 42. Aktualisierung 1/2011, Rn. 71.1).
  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16
    Im Zusammenhang mit Art. 6 Abs. 1 GG sind zudem erhöhte Anforderungen zu stellen (BAG 22.09.2016 aaO Rn. 21 mwN; BVerfG 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13 - Rn. 16 und 19).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (vgl. BAG 08.12.2011 - 6 AZR 319/09 -Rn. 29, AP TVÜ § 6 Nr. 5).
  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 877/08

    Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16
    Die ersetzte BAT-Bestimmung vermag daher nichts von § 24 Abs. 2 TVöD abweichendes zu regeln, sondern charakterisierte lediglich noch die Besitzstandszulage als eine dem kinderbezogenen Ortszuschlag entsprechende Leistung als Familienzuschlag (BAG 13.08.2009 - 6 AZR 319/08 - Rn. 20 ff., EzTöD 320 § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA Nr. 15; BAG 25.02.2010 - 6 AZR 877/08 - Rn. 12 ff.).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

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