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LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 Sa 646/08 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. August 2008 - 14 Sa 646/08 (https://dejure.org/2008,32801)
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- LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 3 Sa 1023/07
Geltung MTV Pro Seniore - keine Anrechnung vermögenswirksamer Leistungen
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 Sa 646/08
Bei dem Antrag zu 1. bzw. dem Hilfsantrag zu 1. handelt es sich nach Protokollerklärung der Klägerin auch in der Berufungsinstanz um Eingruppierungsfeststellungsklagen, die gem. § 256 Abs. 2 ZPO auch im Falle eines Arbeitsvertrages der Privatwirtschaft außerhalb des öffentlichen Dienstes zulässig sind (BAG vom 04.09.2007, 3 Sa 1023/07, Juris - Recherche).Daraus kann daher der von der Beklagten angenommene Wille der Tarifvertragsparteien zur Regelung eines aufschiebend bedingten Inkrafttretens des MTV nicht abgeleitet werden (LAG Berlin-Brandenburg vom 04.09.2007, 3 Sa 1023/07).
- BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 429/01
Berufsakademiestudent: Auszubildender im Sinne der §§ 1, 13 MTV für die …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 Sa 646/08
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 16.10.2002, 4 AZR 429/01, AP Nr. 181 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie). - LAG Baden-Württemberg, 24.10.2007 - 10 Sa 106/06
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 Sa 646/08
Entscheidend ist, ob ohne Berücksichtigung der Konkurrenzregelungen der §§ 64, 65 EStG, 3, 4 BKGG, die Doppelzahlung des Kindergeldes verhindern, ein Anspruch auf Kindergeld bestehen würde (LAG Baden-Württemberg vom 24.10.2007, 10 Sa 106/06, Juris-Recherche).
- BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 408/06
Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 Sa 646/08
Ebenso wie der auf Zahlung einer bestimmten Summe gerichtete Antrag unter dem Gesichtspunkt des § 308 ZPO regelmäßig den auf Zahlung einer geringeren Summe gerichteten Antrag mitumfasst, so dass ein solches Begehren auch ohne ausdrücklichen (Hilfs-)Antrag vom Gericht zu bescheiden ist, gilt das gleiche für die auf Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe gerichtete Feststellungsklage, wenn und soweit sämtliche erforderlichen Eingruppierungsmerkmale einer niedrigeren Vergütungsgruppe in ihr mitenthalten sind, wenn es sich also um echte Aufbaufallgruppen handelt (BAG vom 06.06.2007, 4 AZR 408/06 ZTR 2008, 156). - BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04
Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 Sa 646/08
Das gilt jedenfalls dann, wenn die Begründetheit des Anspruchs nach der höheren Vergütungsgruppe nicht denknotwendig die Erfüllung der Voraussetzungen der niedrigeren Vergütungsgruppe erfordert, die höhere Vergütungsgruppe also keine echte Aufbaufallgruppe ist (BAG vom 03.08.2005, 10 AZR 559/04, NZA 2006, 64). - BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06
Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 Sa 646/08
Ebenso wie der auf Zahlung einer bestimmten Summe gerichtete Antrag unter dem Gesichtspunkt des § 308 ZPO regelmäßig den auf Zahlung einer geringeren Summe gerichteten Antrag mitumfasst, so dass ein solches Begehren auch ohne ausdrücklichen (Hilfs-)Antrag vom Gericht zu bescheiden ist, gilt das gleiche für die auf Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe gerichtete Feststellungsklage, wenn und soweit sämtliche erforderlichen Eingruppierungsmerkmale einer niedrigeren Vergütungsgruppe in ihr mitenthalten sind, wenn es sich also um echte Aufbaufallgruppen handelt (BAG vom 06.06.2007, 4 AZR 408/06 ZTR 2008, 156).
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in …
a) Zu den Anforderungen einer "Altenpflegerin mit staatlicher Anerkennung/Abschlussprüfung" im Sinne der Fallgruppe 2 der Vergütungsgruppe Ap VII hat das LAG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 07.08.2008 - 14 Sa 646/08 - unter I. 2 a cc auf B. 20 f. ausgeführt:.