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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 18 Sa 564/18   

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https://dejure.org/2018,45451
LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 18 Sa 564/18 (https://dejure.org/2018,45451)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2018 - 18 Sa 564/18 (https://dejure.org/2018,45451)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2018 - 18 Sa 564/18 (https://dejure.org/2018,45451)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sozialauswahl bei einer in Etappen durchgeführten Betriebsstilllegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sozialauswahl bei einer in Etappen durchgeführten Betriebsstilllegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Sozialauswahl bei einer in Etappen durchgeführten Betriebsstilllegung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 18 Sa 564/18
    Sie fehlt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann, d.h. wenn eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers nur nach einer Änderung der bisherigen Arbeitsbedingungen und damit nur durch Änderungsvereinbarung oder Änderungskündigung möglich ist (vgl. hierzu nur BAG vom 28.10.2004 - 8 AZR 391/03 - AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; ErfK-Oetker, 19. Aufl. 2019, § 1 KSchG, Rdnr. 309 ff. m.w.N.).
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 18 Sa 564/18
    Sie besteht darin, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiterzuverfolgen (vgl. hierzu nur BAG vom 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - AP Nr. 196 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 18 Sa 564/18
    Eine Sozialauswahl ist nicht durchzuführen, wenn alle Arbeitnehmer gekündigt werden (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - AP Nr. 462 zu § 613a BGB, Rdnr. 58).
  • ArbG Solingen, 30.03.2023 - 7 Ca 1273/22

    Massenentlassungsverfahren

    Denn ihre Entscheidung, welchen Arbeitnehmern zum nächst zulässigen Termin im Sinne des § 113 InsO, d. h. mit einer maximalen Frist von 3 Monaten gekündigt wird und welche Arbeitnehmer bis zum 30.06.2023 weiterbeschäftigt werden, entspricht der unter (3) dargestellten Konstellation (ebenso LAG Hamm, Urteil vom 08.10.2021, 16 Sa 374/21, BeckRS 2021, 43868; LAG Berlin Brandenburg, Urteil vom 07.11.2018, 18 Sa 564/18, BeckRS 2018, 34666).

    Zur Austauschbarkeit gehört in rechtlicher Hinsicht auch, dass der Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechtes ohne Änderung des Arbeitsvertrages allein durch eine Weisung des Arbeitgebers versetzt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.2004, 8 AZR 391/03, NZA 2005, 285; BAG, Urteil vom 22.04.2004, 2 AZR 244/03, NZA 2004, 1389; BAG, Urteil vom 17.09.1998, 2 AZR 725/97, NJW 1999, 667; LAG Berlin Brandenburg v. 07.11.2018, 18 Sa 564/18, BeckRS 2018, 34666).

  • ArbG Mönchengladbach, 25.03.2022 - 4 Ca 34/22

    Betriebsbedingte Kündigung - vorläufige Weiterbeschäftigung - grob fehlerhafte

    Wird eine Betriebsstilllegung jedoch - wie im vorliegenden Fall - in mehreren Etappen durchgeführt, ist nach den Grundsätzen der Sozialauswahl zu entscheiden, welche Arbeitnehmer zu den verbleibenden Restaufgaben herangezogen werden und welche bereits vor der endgültigen Einstellung der betrieblichen Tätigkeit gekündigt werden können (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2018 - 18 Sa 564/18 - , zitiert nach juris).
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