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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18   

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LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18 (https://dejure.org/2018,48731)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2018 - 23 Sa 939/18 (https://dejure.org/2018,48731)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2018 - 23 Sa 939/18 (https://dejure.org/2018,48731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit SokaSiG, Überwiegen baugewerblicher Tätigkeiten nach Mann-Monaten

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 69 Abs. 2
    Darlegungslast der Sozialkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungslast der Sozialkasse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
    Die Regelungen wurden entsprechend angewandt und unter Berufung auf die Allgemeinverbindlichkeit durchgehend von den Gerichten zur Begründung von Zahlungspflichten herangezogen (s. hierzu ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 76ff, Juris).

    Ausgehend von diesen vorliegenden und gerichtlich angewandten Allgemeinverbindlicherklärungen mussten die Normadressaten von einer allgemeinen Geltung dieser Tarifverträge ausgehen, die einer anderweitigen Disposition entgegensteht (vgl. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn.64ff, Juris).

    In der Konstellation einer auf der Grundlage von Allgemeinverbindlicherklärungen geführten Sozialkasse hatten auch die Adressaten der Tarifverträge, denen Leistungen nach diesen Tarifverträgen zustehen, Veranlassung auf eine Geltung dieser Tarifverträge für alle erfassten Betriebe zu vertrauen und entsprechende Dispositionen zu treffen (s. hierzu Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 99, Juris).

    Ausgehend hiervon bestehen keine Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung eines Sozialkassensystems für die Baubranche mit ihren besonderen Bedingungen (s. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 170, Juris).

    Unabhängig beabsichtigt der Gesetzgeber für etwa als ähnlich gelagert anzusehender Fällen gemäß dem Entwurf eines 2. SoKaSiG, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen (vgl. BT-Drs 18/128510; s. auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 166, Juris).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
    Durch rechtskräftige Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2016 ( 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) und vom 25.01.2017 ( 10 ABR 34/15 und 10 ABR 43/15) ist u.a. die Unwirksamkeit der AVE festgestellt worden, mit denen der VTV 2010 und der VTV 2012 für allgemeinverbindlich erklärt worden war.

    Daneben verwies das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung darauf, der erste Anschein spreche für die Rechtmäßigkeit einer erfolgten Allgemeinverbindlicherklärung (BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 89 m.w.N.).

    f) Die gesetzliche Regelung verstößt ebenso wie die vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (s. ausführlich BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 -, BAGE 156, 289 -358, Rn. 77 ff. m.w.N.; im Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 96ff).

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
    Das Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit schützt nicht dagegen, dass der Gesetzgeber die Ergebnisse von Koalitionsvereinbarungen zum Anknüpfungspunkt gesetzlicher Regelungen nimmt, wie es auch bei der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich zulässig angesehenen Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen geschieht (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, Rn. 68, Juris).

    d) Ebenso wie bereits bei der Allgmeinverbindlicherklärung mit der Folge bestehender Beitragspflichten zur Sozialkasse liegt durch nunmehr vorliegende entsprechende Regelung keine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit vor, da diese keine Berufsausübungsregelung enthalten (s. bereits BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28, Rn. 51, vgl. zum erheblichen gesetzlichen Spielraum BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 -, Rn. 36, Juris).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
    Durch rechtskräftige Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2016 ( 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) und vom 25.01.2017 ( 10 ABR 34/15 und 10 ABR 43/15) ist u.a. die Unwirksamkeit der AVE festgestellt worden, mit denen der VTV 2010 und der VTV 2012 für allgemeinverbindlich erklärt worden war.

    f) Die gesetzliche Regelung verstößt ebenso wie die vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (s. ausführlich BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 -, BAGE 156, 289 -358, Rn. 77 ff. m.w.N.; im Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 96ff).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
    d) Ebenso wie bereits bei der Allgmeinverbindlicherklärung mit der Folge bestehender Beitragspflichten zur Sozialkasse liegt durch nunmehr vorliegende entsprechende Regelung keine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit vor, da diese keine Berufsausübungsregelung enthalten (s. bereits BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28, Rn. 51, vgl. zum erheblichen gesetzlichen Spielraum BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 -, Rn. 36, Juris).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
    Der Betroffene habe sich hier darauf einstellen müssen, den im Verordnungswege angeordneten Zahlungspflichten nachkommen zu müssen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, Juris).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
    Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält letztlich eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes; danach ist es dem Gesetzgeber verboten, aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herauszugreifen und zum Gegenstand einer Sonderregel zu machen (BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, Rn. 395, Juris).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 2593/09

    Zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
    (1) Die von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte negative Koalitionsfreiheit, d.h. die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben (s. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 -, Juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. Dezember 2010 - 1 BvR 2593/09 -, Rn. 27, Juris) wird nicht verletzt.
  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
    Insoweit wurde eine Verletzung der Rechte auf Vereinigungsfreiheit und der Rechte auf Schutz des Eigentums verneint (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 2. Juni 2016 - 23646/09 -, Juris; s. hierzu Walser, NZA 2016, 1510 , beck-online).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
    Es bleibt Sache des subsidiär für die Ordnung des Arbeitslebens weiterhin zuständigen staatlichen Gesetzgebers, die Betätigungsgarantie der Koalitionen in einer den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Sachbereichs entsprechenden Weise - in den Grenzen des Kernbereichs der Koalitionsfreiheit - näher zu regeln (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, BVerfGE 44, 322 -353, Rn. 60).
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16

    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79

    Tarifvertrag

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 325/17

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - SokaSiG

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