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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12   

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https://dejure.org/2012,41649
LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12 (https://dejure.org/2012,41649)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12 (https://dejure.org/2012,41649)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - 6 TaBV 880/12 (https://dejure.org/2012,41649)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG durch den Aushang des Entwurfs eines Dienstplans unter Hinweis auf die noch erforderliche Zustimmung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeiteinteilung; unbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats gegen Aushang von Dienstplanentwürfen unter Vorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen auch ohne Zustimmung des Betriebsrats vorläufige Dienstpläne aushängen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf nur vorläufige unverbindliche Dienspläne ohne Zustimmung des Betriebsrats aushängen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einen vorläufigen Dienstplan kann der Arbeitgeber auch ohne Betriebsratszustimmung aushängen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann vorläufige Dienstpläne ohne Zustimmung des Betriebsrats aushängen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
    4.2.1 Allerdings stellt es einen Verstoß gegen § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dar, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter entgegennimmt, ohne mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie Beginn und Ende der Arbeitszeit an diesen Tagen getroffen zu haben ( vgl. BAG, Beschluss vom 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41 zu B II 1 b der Gründe ).

    Dies ist der Fall, wenn der Verstoß objektiv so erheblich ist, dass unter Berücksichtigung des Gebots zur vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 Abs. 1 BetrVG eine Anrufung des Arbeitsgerichts durch den Betriebsrat gerechtfertig erscheint ( BAG, Beschluss vom 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 41 zu B II 3 a der Gründe ).

  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
    Zwar kann dafür sogar bereits ein einmaliger Verstoß genügen, wenn dieser schwerwiegend ist ( BAG, Beschluss vom 14.11.1989 - 1 ABR 87/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 76 zu B II 2 der Gründe ).
  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 50/80

    Polizeiliche Kontrolluntersuchung und Ordnungsmaßnahme

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
    4.2.4 Aus diesen Gründen konnte auch nicht von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden, die jedoch für einen Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB Anspruchsvoraussetzung ist ( dazu BAG, Beschluss vom 17.08.1982 - 1 ABR 50/80 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebs Nr. 5 zu B II 1 b der Gründe ).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
    Ebenso wie eine Prozessvollmacht gemäß § 81 ZPO sogar zu einer Widerklage ermächtigt, ist davon auch eine Antragsänderung umfasst ( BAG, Beschluss vom 16.11.2005 - 7 ABR 12/05 - BAGE 116, 192 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 64 R 18 ).
  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92

    Antragsbefugnis des Betriebsrats für Individualansprüche im Beschlussverfahren -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
    Sachdienlichkeit fehlt im Allgemeinen nur bei völlig neuem Streitstoff, bei dessen Beurteilung die bisherige Prozessführung nicht berücksichtigt werden kann ( BAG, Beschluss vom 05.05.1992 - 1 ABR 1/92 - NZA 1992, 1089 zu B III 2 der Gründe ).
  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
    Einer Kostenentscheidung bedurfte es nicht, weil im Beschlussverfahren gemäß § 2 Abs. 2 GKG, § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Kosten nicht erhoben werden ( vgl. BAG, Beschluss vom 30.10.1972 - 1 ABR 7/71 - BAGE 24, 459 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 7 zu C der Gründe ).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
    Gemäß §§ 46 Abs. 2 Satz 1, 80 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 81 ZPO berechtigt die einem Rechtsanwalt erteilte Verfahrensvollmacht auch zur Einlegung von Rechtsmitteln ( BAG, Beschluss vom 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 - BAGE 105, 19 = AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11 zu B I der Gründe ).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 6 TaBV 880/12
    Dafür besteht allerdings grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, sofern nicht die tatsächliche Entwicklung einen weiteren Verstoß unwahrscheinlich macht ( BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 zu B II 2 a der Gründe ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15

    Unterlassungsverfügung wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Das gelte im Übrigen auch für das "Veröffentlichen" von Dienstplänen ohne Zustimmung des Betriebsrats, wenn die fehlende Zustimmung des Betriebsrats bei der Veröffentlichung kenntlich gemacht werde (Verweis auf LAG Berlin-Brandenburg 7. Dezember 2012 - 6 TaBV 880/12).
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