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   LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2019 - 26 Ta (Kost) 6118/18   

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https://dejure.org/2019,3282
LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2019 - 26 Ta (Kost) 6118/18 (https://dejure.org/2019,3282)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2019 - 26 Ta (Kost) 6118/18 (https://dejure.org/2019,3282)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2019 - 26 Ta (Kost) 6118/18 (https://dejure.org/2019,3282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 39 ; GKG § 45
    Keine Zusammenrechnung des Wertes eines Kündigungsschutzantrags mit dem des (Hilfs-)Antrags auf Nachteilsausgleich

  • rechtsportal.de

    GKG § 42 Abs. 2 S. 2; GKG § 42 Abs. 3
    Gegenstandsbegriff im zivilrechtlichen Kostenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandsbegriff im zivilrechtlichen Kostenrecht; Wirtschaftliche Identität bei mehreren Streitgegenständen; Kein Nebeneinander von Kündigungsschutzklage und Zahlung auf Nachteilsausgleich im Kostenrecht

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2019 - 26 Ta 6118/18
    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 17 Ta (Kost) 6105/18 und 26 Ta (Kost) 6136/18; BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6; LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 17 Ta (Kost) 6105/18 und 26 Ta (Kost) 6136/18).

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.10.2009 - 5 Ta 176/09

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Bestandsstreitigkeit, Sozialplan,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2019 - 26 Ta 6118/18
    So wird angenommen, die Anträge beträfen nicht denselben Gegenstand, weil der Nachteilsausgleichsanspruch allein ein betriebsverfassungsrechtswidriges Verhalten des Arbeitgebers sanktioniere und es sich nicht um einen Abfindungsanspruch iSd § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG handele, dessen Wert nicht zu berücksichtigen sei (vgl. LAG Hamm 18. Juli 2018 - 8 Ta 145/18; LAG Schleswig-Holstein 26. Oktober 2009 - 5 Ta 176/09).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12

    Wertfestsetzung bei Bestandschutzantrag und Hilfsantrag auf Abfindungszahlung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2019 - 26 Ta 6118/18
    Demgegenüber wird eine Zusammenrechnung der Werte mit der Begründung abgelehnt, der Nachteilsausgleich trete wirtschaftlich an die Stelle des Vergütungsanspruchs (vgl. LAG Baden-Württemberg 14. Mai 2012 - 5 Ta 52/12).
  • KG, 18.12.2017 - 18 WF 51/17

    Verfahrenswertbemessung in Scheidungssachen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2019 - 26 Ta 6118/18
    Eine Ausnahme kann in Betracht kommen, wenn der Nichtabhilfebeschluss in Wahrheit über die Nichtabhilfe hinaus den Beschwerdeführer in neuer Weise beschwert (vgl. KG Berlin 18. Dezember 2017 - 18 WF 51/17, Rn. 6).
  • LAG Hamm, 18.07.2018 - 8 Ta 145/18

    Streitwert; echter Hilfsantrag; unechter Hilfsantrag; Beschäftigungsantrag;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2019 - 26 Ta 6118/18
    So wird angenommen, die Anträge beträfen nicht denselben Gegenstand, weil der Nachteilsausgleichsanspruch allein ein betriebsverfassungsrechtswidriges Verhalten des Arbeitgebers sanktioniere und es sich nicht um einen Abfindungsanspruch iSd § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG handele, dessen Wert nicht zu berücksichtigen sei (vgl. LAG Hamm 18. Juli 2018 - 8 Ta 145/18; LAG Schleswig-Holstein 26. Oktober 2009 - 5 Ta 176/09).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag - Kündigungsschutzverfahren -

    bb) Im Rahmen des Streits über die Frage, ob zwischen einer Kündigungsschutzklage und einem hilfsweise geltend gemachten Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs eine wirtschaftliche Identität in dem genannten Sinn besteht und die Werte deshalb zusammenzurechnen sind oder nicht, haben sich die Kostenkammern des Landesarbeitsgerichts der Auffassung angeschlossen, dass insoweit Fälle wirtschaftlicher Identität vorliegen (vgl ua LAG Berlin-Brandenburg 7. Februar 2019 - 17 Ta (Kost) 6117/18, 8. Februar 2019 - 26 Ta (Kost) 6118/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 26 Ta 6012/19

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich) - keine

    bb) Im Rahmen des Streits über die Frage, ob zwischen einer Kündigungsschutzklage und einem hilfsweise geltend gemachten Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs eine wirtschaftliche Identität in dem genannten Sinn besteht und die Werte deshalb zusammenzurechnen sind oder nicht, haben sich die Kostenkammern des Landesarbeitsgerichts der Auffassung angeschlossen, dass insoweit Fälle wirtschaftlicher Identität vorliegen (vgl ua LAG Berlin-Brandenburg 7. Februar 2019 - 17 Ta (Kost) 6117/18, 8. Februar 2019 - 26 Ta (Kost) 6118/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2019 - 26 Ta 6028/19

    Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten

    bb) Im Rahmen des Streits über die Frage, ob zwischen einer Kündigungsschutzklage und einem hilfsweise geltend gemachten Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs eine wirtschaftliche Identität in dem genannten Sinn besteht und die Werte deshalb zusammenzurechnen sind oder nicht, haben sich die Kostenkammern des Landesarbeitsgerichts der Auffassung angeschlossen, dass insoweit Fälle wirtschaftlicher Identität vorliegen (vgl ua LAG Berlin-Brandenburg 7. Februar 2019 - 17 Ta (Kost) 6117/18, 8. Februar 2019 - 26 Ta (Kost) 6118/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2021 - 26 Ta 6181/21

    Streitwert - Addition - Kündigungsschutzantrag - (Hilfs-)Antrags auf

    b) Im Rahmen des Streits über die Frage, ob zwischen einer Kündigungsschutzklage und einem hilfsweise geltend gemachten Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs eine wirtschaftliche Identität im kostenrechtlichen Sinn besteht und die Werte deshalb zusammenzurechnen sind oder nicht, haben sich die Kostenkammern des Landesarbeitsgerichts der Auffassung angeschlossen, nach der insoweit Fälle wirtschaftlicher Identität vorliegen (vgl ua LAG Berlin-Brandenburg 7. Februar 2019 - 17 Ta (Kost) 6117/18, 8. Februar 2019 - 26 Ta (Kost) 6118/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 26 Ta 6010/19

    Gegenstandswert bei wirtschaftlicher Identität - Kündigungsschutzantrag -

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. Februar 2019 - 26 Ta (Kost) 6118/18, Rn. 5; BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).
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