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   LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13   

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https://dejure.org/2013,39258
LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13 (https://dejure.org/2013,39258)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2013 - 18 Sa 845/13 (https://dejure.org/2013,39258)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2013 - 18 Sa 845/13 (https://dejure.org/2013,39258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorübergehende Überlassung einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht nur vorübergehende Überlassung einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Cottbus, 29.11.2012 - 1 Ca 280/12
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 29. November 2012 - 1 Ca 280/12 - abgeändert:.

    das Teilurteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 29. November 2012 - 1 Ca 280/12 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13
    Nachdem § 13 AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 01. April 1997 ersatzlos aufgehoben wurde, gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (vgl. dazu ausführlich BAG vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165 - 170; BAG vom 02. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - EzA § 10 AÜG Nr. 13).

    Dagegen wird in den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher weder unwirksam, noch wird es durch die Überschreitung der zulässigen Höchstdauer beendet (vgl. BAG vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - a.a.O.; BAG vom 02. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - a.a.O.).

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13
    Nachdem § 13 AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 01. April 1997 ersatzlos aufgehoben wurde, gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (vgl. dazu ausführlich BAG vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165 - 170; BAG vom 02. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - EzA § 10 AÜG Nr. 13).

    Dagegen wird in den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher weder unwirksam, noch wird es durch die Überschreitung der zulässigen Höchstdauer beendet (vgl. BAG vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - a.a.O.; BAG vom 02. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - a.a.O.).

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13
    Die Überlassung auf unbestimmte Dauer stand nach der Aufhebung der Höchstüberlassungsgrenze in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. dem Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich nicht entgegen (BAG vom 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13
    (vgl. zum Ganzen LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012, 7 Sa 1182/12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13
    Zum Teil wird in der Literatur und in der Rechtsprechung u.a. zur Arbeitnehmerüberlassung im Konzern vertreten, der Verleiher, der nicht nur vorübergehend verleihe, trete nur als Strohmann bzw. Scheinverleiher auf (vgl. Schüren, AÜG 4. Aufl. 2010 § 1 Rz. 369 ff; LAG Schleswig-Holstein vom 18. Juni 2008 - DB 2008, 2428; Däubler AiB 2008, 524).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13
    Die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung besteht mit Inkrafttreten des die Richtlinie umsetzenden Gesetzes oder aber mit Ablauf der Umsetzungsfrist (BAG vom 02. April 1996 - 1 ABR 47/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5).
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13
    Der Gehalt einer nach Wortsinn, Systematik und Zweck eindeutigen Regelung kann nicht im Wege der richtlinienkonformen Auslegung in sein Gegenteil verkehrt werden (BAG vom 30. März 2004 - 1 AZR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 47).
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13
    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. BAG vom 13. Dezember 2006 - 10 AZR 674/05 - BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13
    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. BAG vom 13. Dezember 2006 - 10 AZR 674/05 - BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178).
  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 829/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. August 2013 - 18 Sa 845/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Die für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebliche Rechtsfrage war völlig identisch bereits Gegenstand der unter Beteiligung der Beklagten ergangenen Entscheidungen der 7., 15., 16. und 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteile vom 16. Oktober 2012 (7 Sa 1182/12), vom 9. Januar 2013 (15 Sa 1635/12), vom 16. April 2013 (16 Sa 1637/12 und 16 Sa 2355/12) und vom 8. August 2013 (18 Sa 845/13).
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