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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14, 6 Sa 1953/14   

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https://dejure.org/2015,9920
LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14, 6 Sa 1953/14 (https://dejure.org/2015,9920)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14, 6 Sa 1953/14 (https://dejure.org/2015,9920)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 6 Sa 1343/14, 6 Sa 1953/14 (https://dejure.org/2015,9920)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14
    Üblich ist der Tariflohn im Wirtschaftsgebiet, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebietes tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebietes beschäftigen (BAG a.a.O., Rn. 24; vom 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 32, NZA 2012, 974).

    Es genügt, dass die benachteiligte Vertragspartei sich auf die tatsächliche Vermutung einer verwerfliche Gesinnung der anderen Vertragspartei beruft (BAG vom 27.06.2012 a.a.O., Rn. 13; vom 16.05.2012 - 5 AZR 268/11, NZA 2012, 974 Rn. 36).

    Insoweit trägt die Begünstigte Vertragspartei und damit vorliegend die Beklagte, die Darlegungs- und Beweislast (BAG vom 16.05.2012, a. a. O. Rn. 37).

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 496/11

    Sittenwidrige Vergütung - subjektive Voraussetzungen - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14
    Ein besonders auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht im Regelfall ohne weiteres für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (BAG a.a.O.; vom 27.06.2012 - 5 AZR 496/11, AP Nr. 67 zu § 138 BGB).

    Ein besonders auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht im Regelfall ohne weiteres für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (BAG vom 27.06.2012 a.a.O.).

    Es genügt, dass die benachteiligte Vertragspartei sich auf die tatsächliche Vermutung einer verwerfliche Gesinnung der anderen Vertragspartei beruft (BAG vom 27.06.2012 a.a.O., Rn. 13; vom 16.05.2012 - 5 AZR 268/11, NZA 2012, 974 Rn. 36).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14
    Ein wucherähnliches Geschäft im Sinne von § 138 Absatz 1 BGB liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z. B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837).

    Von einem besonders auffälligen und krassen Missverhältnis im Sinne des wucherähnlichen Geschäftes nach § 138 Absatz 1 BGB ist auszugehen, wenn die gezahlte Vergütung nicht einmal 50 Prozent des Wertes der Arbeitsleistung erreicht (BAG vom 22. April 2009 a.a.O., m. w. N.).

    Der "Wucherer" muss sich in Kenntnis vom Missverhältnis der beiderseitigen Lage die Schwächesituation des anderen Vertragspartners bewusst zunutze gemacht haben (BAG vom 22. April 2009 a.a.O., Rn. 26).

  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14
    Erfasst die Ausnahmeregelung der Ausschlussfrist Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, erfasst sie nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch die aus §§ 611 Abs. 1, 612 Abs. 2 iVm 138 BGB resultierenden Primäransprüche zum Schutz des Arbeitnehmers (LAG Hamm vom 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08, juris).
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14
    Der Anspruch auf die übliche Vergütung besteht für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 18.03.2014 - 9 AZR 694/12; vom 21.11.2001 - 5 AZR 87/00 zu II. 1. b) cc) d. Gr.).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14
    Der Anspruch auf die übliche Vergütung besteht für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 18.03.2014 - 9 AZR 694/12; vom 21.11.2001 - 5 AZR 87/00 zu II. 1. b) cc) d. Gr.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14
    Diese Freibeträge wären der Leistungsempfängerin auch verblieben, hätte die Beklagte als Arbeitgeberin deren Lohnansprüche in voller Höhe erfüllt (vgl. Maul-Satori, Übergang von Arbeitsentgeltansprüchen infolge Arbeitslosengeld II-Zahlungen, BB 2010, 3021, 3024; LAG Berlin-Brandenburg vom 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14
    Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03, NZA 2004, 971; BAG a. a. O.).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 159/99

    Sittenwidrigkeit eines Mietvertrages wegen wucherisch überhöhten Mietzinses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14
    Die verwerfliche Gesinnung wird nicht bereits durch den Umstand widerlegt, dass die Beklagte mit Abschluss des Vertrages ihr Einverständnis mit dem vereinbarten Stundenlohn bezahlt hat, da ein Geschäft seinen wucherähnlichen Charakter nicht dadurch verliert, dass das Anerbieten vom Benachteiligten ausgeht (BGH vom 31.10.2001 - XII ZR 159/99, vom 24. Mai 1995 - VZR 47/84, BM 1985, 1269).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2015 - 7 Sa 170/15

    Vergütungspflicht im Probearbeitsverhältnis

    Andernfalls würde der mit dem Arbeitnehmerfreibetrag bezweckte Erwerbsanreiz unterlaufen (BAG, Urteil vom 21. März 2012 -5 AZR 61/11- NZA 2012, 729, 730 f. m. w. N.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Januar 2015 -6 Sa 1343/14, 6 Sa 1953/14- juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. November 2010 -5 Sa 91/10-, juris Rz.123 ff.).
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 9517/15

    Sonderzahlung - betriebliche Übung - formularvertragliche Verfallklausel

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"; s. hierzu etwa LAG Berlin-Brandenburg 9.1.2015 - 6 Sa 1343/14 - LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 9 [Leitsatz 2.]: "Ansprüche aus §§ 611, 612 Abs. 2 BGB unterliegen im Falle des Lohnwuchers, § 138 BGB, nicht den vertraglichen Ausschlussfristen" - mit Anm. Wolfhard Kohte jurisPR-ArbR 23/2015 [C.]; zuvor schon LAG Hamm 18.3.2009 - 6 Sa 1284/08 - Streit 2009, 107 [Leitsatz 5.]: "Ansprüche auf Grund sittenwidriger Vergütungsabreden unterfallen regelmäßig nicht tariflichen Verfallklauseln".

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"; s. hierzu etwa LAG Berlin-Brandenburg 9.1.2015 - 6 Sa 1343/14 - LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 9 [Leitsatz 2.]: "Ansprüche aus §§ 611, 612 Abs. 2 BGB unterliegen im Falle des Lohnwuchers, § 138 BGB, nicht den vertraglichen Ausschlussfristen" - mit Anm. Wolfhard Kohte jurisPR-ArbR 23/2015 [C.]; zuvor schon LAG Hamm 18.3.2009 - 6 Sa 1284/08 - Streit 2009, 107 [Leitsatz 5.]: "Ansprüche auf Grund sittenwidriger Vergütungsabreden unterfallen regelmäßig nicht tariflichen Verfallklauseln".

    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen"; s. hierzu etwa LAG Berlin-Brandenburg 9.1.2015 - 6 Sa 1343/14 - LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 9 [Leitsatz 2.]: "Ansprüche aus §§ 611, 612 Abs. 2 BGB unterliegen im Falle des Lohnwuchers, § 138 BGB, nicht den vertraglichen Ausschlussfristen" - mit Anm. Wolfhard Kohte jurisPR-ArbR 23/2015 [C.]; zuvor schon LAG Hamm 18.3.2009 - 6 Sa 1284/08 - Streit 2009, 107 [Leitsatz 5.]: "Ansprüche auf Grund sittenwidriger Vergütungsabreden unterfallen regelmäßig nicht tariflichen Verfallklauseln".

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2016 - 6 Sa 1476/15

    Verkehrsübliche Vergütung - auffälliges Missverhältnis - berufsbezogene

    Dies für den jeweiligen streitgegenständlichen Zeitraum ( LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2015 - 6 Sa 1343/14 u.a. - juris Rn. 51 = LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 9).
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