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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 24 TaBV 481/20   

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https://dejure.org/2021,14758
LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 24 TaBV 481/20 (https://dejure.org/2021,14758)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2021 - 24 TaBV 481/20 (https://dejure.org/2021,14758)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2021 - 24 TaBV 481/20 (https://dejure.org/2021,14758)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsverlangen - Betriebsrat - Einsichtnahme in Bruttoentgeltlisten - Übernahmeerklärung des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Betriebsrats für Auskunftsverlangen über Entgeltbestandteile von Managern nach EntgTranspG; Zuständigkeit des Arbeitgebers bei Übernahmeerklärung vor Eingang des Auskunftsverlangens; Anspruch auf Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit des Betriebsrats für Auskunftsverlangen über Entgeltbestandteile von Managern nach EntgTranspG; Zuständigkeit des Arbeitgebers bei Übernahmeerklärung vor Eingang des Auskunftsverlangens; Anspruch auf Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Übernahme der Auskunftsverpflichtung nach EntgTranspG durch den Arbeitgeber nach Eingang des Auskunftsverlangens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Betriebsrats für Auskunftsverlangen über Entgeltbestandteile von Managern nach EntgTranspG; Zuständigkeit des Arbeitgebers bei Übernahmeerklärung vor Eingang des Auskunftsverlangens; Anspruch auf Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1783
  • DB 2021, 1544
  • NZA-RR 2021, 433
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 24 TaBV 481/20
    Dies ist schon deshalb nicht erforderlich, weil das Auskunftsverlangen ohnehin nicht fristgebunden ist und die Zulässigkeit des Auskunftsersuchens nicht davon abhängt, dass es an die zuständige Stelle gerichtet wurde (BAG 25.Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - juris).

    Der Begriff des Entgelts nach § 5 Abs. 1 EntgTranspG ist dabei umfassend zu verstehen und umfasst alle Grund- oder Mindestarbeitsentgelte sowie alle sonstigen Vergütungen, die unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden (BAG 25. Juni 2020 -8 AZR 145/19 - NZA 2020, 1613 - 1626 Rn 105).

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 6/19

    Entgelttransparenzgesetz - Anspruch des Betriebsrats im Hinblick auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 24 TaBV 481/20
    Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, entsprechende Listen mit diesen Maßgaben ggf. auch zu erstellen (BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 6/19 - AP Nr. 88 zu § 80 BetrVG 1972).

    Hat der Arbeitgeber wirksam die Verpflichtung zur Beantwortung der Auskunftsverlangen an sich gezogen, bestehen die Einsicht- und Auswertungsrechte nach § 13 Abs. 2 EntgTranspG nicht mehr (BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 6/19 - AP Nr. 88 zu § 80 BetrVG 1972).

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 15/17

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Darlegung einer eigenen Aufgabe und der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 24 TaBV 481/20
    2.2.2.3.2.3 Dieser Auslegung steht die von der Arbeitgeberin zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2020 (1 ABR 15/17 - AP Nr. 83 zu § 80 BetrVG 1972) nicht entgegen.
  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 24 TaBV 481/20
    Diese Listen nach § 80 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat aber stets ohne Anonymisierung verlangen (BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 53/17 - BAGE 166, 309-322 Rn. 22).
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 24 TaBV 481/20
    Nach den auch im Beschlussverfahren geltenden Vorschriften des § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG ermächtigt die einmal erteilte Prozessvollmacht im Außenverhältnis - in den zeitlichen Grenzen des § 87 ZPO - zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (vgl. BAG vom 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - EzA § 25 BetrVG 2001 Nr. 5 Rz 21 mwN.).
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 278/17

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsbegründung -Fortführung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 24 TaBV 481/20
    Jedenfalls aber wäre eine sofortige Beschwerde als Beschwerde nach § 87 ArbGG umzudeuten, da deren Voraussetzungen eingehalten sind, eine Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entsprechen würde und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. dazu BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 278/17 Rz 35 - AP Nr. 19 zu § 130 ZPO).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung

    Nach den auch im Beschlussverfahren geltenden Vorschriften des § 81 ZPO i.V.m. § 46 Abs. 2 ArbGG ermächtigt die einmal erteilte Prozessvollmacht im Außenverhältnis - in den zeitlichen Grenzen des § 87 ZPO - zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (vgl. BAG v. 06.11.2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 09.03.2021 - 24 TaBV 481/20 - Rn. 40, juris).
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