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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15   

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LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15 (https://dejure.org/2016,28380)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15 (https://dejure.org/2016,28380)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 21 Sa 2167/15 (https://dejure.org/2016,28380)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft; Geltung des Sozialkassenverfahrens für die Bauwirtschaft für einen Betrieb, der Holztüren, Geländer und andere Bauelemente individuell aus Holz herstellt

  • Betriebs-Berater

    Beitragspflicht zur Sozialkasse des Baugewerbes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialkassen des Baugewerbes; Beitragspflicht; Darlegungslast; Herstellen und Einbauen von Holztreppen; Holztüren und anderen Bauelementen aus Holz

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15
    Das individuelle Herstellen von Holztüren, Geländern und andern Bauelementen aus Holz in der Werkstatt des Unternehmens ist auch dann keine bauliche Leistung i. S. v. § 1 Abs. 2 Abschn. II des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 18. Dezember 2009, wenn das Unternehmen die Elemente nicht nur herstellt sondern teilweise auch beim Kunden einbaut (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 -).(Rn.72).

    Danach sind Leistungen, die erbracht werden, um einen Gegenstand herzustellen, der lediglich dazu bestimmt ist, in einem Bauwerk eingesetzt zu werden, selbst keine baulichen Leistungen (LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 35, juris).

    Auch die Verwendungsfähigkeit der von der Beklagten angefertigten Bauelemente hängt nicht davon ab, durch wen der Einbau letztlich vorgenommen wird (vgl. dazu auch LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 36, a. a. O.).

    Bereits dies spricht nach der Verkehrsanschauung dafür, dass das Anfertigen von individuellen Bauelementen aus Holz der eigentliche - prägende - Betriebszweck ist und der bloß zusätzlich angebotene Einbau sich lediglich als betrieblicher Nebenzweck darstellt (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - ebda.).

    Werden baugewerbliche Tätigkeiten als Nebentätigkeit zu einer nichtbaugewerblichen Haupttätigkeit erbracht, führt dies nicht dazu, dass auch die Haupttätigkeit als baugewerbliche Leistung anzusehen ist bzw. von einer insgesamt ausgeübten einheitlichen baugewerblichen Tätigkeit auszugehen ist (vgl. BAG vom 24.08.1994 - 10 AZR 974/93 - Rn. 28, AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 37, a. a. O.).

    Denn andernfalls wäre die Erwähnung des Herstellens von Fertigbauelementen, wenn diese zum überwiegenden Teil u. a. durch denselben Betrieb eingebaut werden, in § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13 VTV 2009 überflüssig (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 38, a. a. O.).

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15
    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn er selbst nicht an die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubt (vgl. BAG vom 15.01.2014 - 10 AZR 415/13 - Rn. 20, AP Nr. 350 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 18.05.2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 12, a. a. O.; jeweils m. w. N.).

    Dies gilt allerdings nur, wenn diese Arbeiten arbeitszeitlich nicht überwiegen, da anderenfalls der Einbau auf der Baustelle nicht mehr den Tätigkeitsschwerpunkt bildet (vgl. zum Ganzen BAG vom 18.05.2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 20 m. w. N., AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Werden die Bauelemente wie Fenster, Türen oder Rollläden aus Halbprodukten und Rohlingen erst hergestellt, handelt es sich nicht um Montagebauarbeiten i. S. v. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 37 VTV 2009 (vgl. BAG vom 18.05.2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 23, a. a. O.).

    (a) Bauliche Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV 2009 sind nur solche Leistungen, die direkt und unmittelbar der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, sowie die dazu gehörenden Zusammenhangstätigkeiten (vgl. BAG vom 18.05.2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 25 m. w. N., AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau § 1 Nr. 332).

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15
    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn er selbst nicht an die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubt (vgl. BAG vom 15.01.2014 - 10 AZR 415/13 - Rn. 20, AP Nr. 350 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 18.05.2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 12, a. a. O.; jeweils m. w. N.).

    Liegt ein entsprechender Tatsachenvortrag vor, hat sich der Arbeitgeber hierzu nach § 138 Abs. 1 und 2 ZPO vollständig und wahrheitsgemäß unter Angabe der maßgeblichen Tatsachen zu erklären (vgl. BAG vom 15.01.2014 - 10 AZR 415/13 - Rn. 20, a. a. O.).

    Ihm obliegt regelmäßig die Last des substantiierten Bestreitens, weil der Kläger außerhalb des Geschehensablaufs steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen hat, während der Arbeitgeber diese kennt und ihm die entsprechenden Angaben zuzumuten sind (vgl. BAG vom 15.01.2014 - 10 AZR 415/13 - Rn. 20, a. a. O.; BAG 14.03.2012 - 10 AZR 610/10 - Rn. 14, AP Nr. 342 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 190/11

    Bürgenhaftung - Bauträger

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15
    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (vgl. BAG vom 19.02.2014 - 10 AZR 428/13 - Rn. 10, a. a. O.; vom 18.05.2011 - 10 AZR 190/11 - Rn. 11 m. w. N., AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, jeweils m. w. N.).

    Werden baugewerbliche Tätigkeiten i. S. d. Abschnitte I bis V erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten ebenfalls zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (vgl. BAG vom 18.05.2011 - 10 AZR 190/11 - Rn. 11 m. w. N., a. a. O.).

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 115/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15
    Zwar sind Holztreppenbauarbeiten, soweit sie sich nicht auf die reine Herstellung von Holztreppen beschränken, sondern auch den Einbau bzw. die Montage der Treppen vor Ort umfassen, nicht nur Schreiner- oder Tischlerarbeiten i. S. v. § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 11 VTV 2009 sondern auch Zimmerarbeiten i. S. v. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 42 VTV 2009, da ausgehend von der Funktion einer Holztreppe für das Gebäude, in das sie eingebaut wird, die Arbeiten der Errichtung und Vollendung von Bauwerken dienen (vgl. dazu näher BAG vom 14.12.2005 - 10 AZR 115/05 - Rn. 15, juris).

    Auch sind aufgrund der Rückausnahmeregelung für Zimmerarbeiten in § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 11 VTV 2009 die sonst für sog. "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" geltenden Abgrenzungskriterien (sog. 20 %-Regel, dazu BAG vom 14.12.2005 - 10 AZR 115/05 - Rn. 16, a. a. O.; vom 14.12.2005 - 10 AZR 321/05 - Rn. 17, EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 125) nicht anwendbar (BAG vom 14.12.2005 - 10 AZR 115/05 - Rn. 19, a. a. O.; vom 14.12.2005 - 10 AZR 321/05 - Rn. 20, a. a. O.).

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 428/13

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Verlegung von Bodenbelägen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (vgl. BAG vom 19.02.2014 - 10 AZR 428/13 - Rn. 10, AP Nr. 351 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (vgl. BAG vom 19.02.2014 - 10 AZR 428/13 - Rn. 10, a. a. O.; vom 18.05.2011 - 10 AZR 190/11 - Rn. 11 m. w. N., AP Nr. 332 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, jeweils m. w. N.).

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 610/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Zuordnung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15
    Ihm obliegt regelmäßig die Last des substantiierten Bestreitens, weil der Kläger außerhalb des Geschehensablaufs steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen hat, während der Arbeitgeber diese kennt und ihm die entsprechenden Angaben zuzumuten sind (vgl. BAG vom 15.01.2014 - 10 AZR 415/13 - Rn. 20, a. a. O.; BAG 14.03.2012 - 10 AZR 610/10 - Rn. 14, AP Nr. 342 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93

    Gutachtertätigkeit als bauliche Leistung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15
    Werden baugewerbliche Tätigkeiten als Nebentätigkeit zu einer nichtbaugewerblichen Haupttätigkeit erbracht, führt dies nicht dazu, dass auch die Haupttätigkeit als baugewerbliche Leistung anzusehen ist bzw. von einer insgesamt ausgeübten einheitlichen baugewerblichen Tätigkeit auszugehen ist (vgl. BAG vom 24.08.1994 - 10 AZR 974/93 - Rn. 28, AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 37, a. a. O.).
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15
    Maßgeblich ist das jeweilige Kalenderjahr, es sei denn, die Tätigkeit des Betriebes hat sich nicht über das gesamte Kalenderjahr erstreckt oder die Zweckbestimmung des Betriebes hat sich innerhalb des Kalenderjahres geändert (vgl. BAG vom 10.09.2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 43 m. w. N., AP Nr. 17 zu § 98 ArbGG 1979).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15
    Keine baulichen Leistungen liegen hingegen vor, wenn die Arbeiten an anderen, nicht zum Bauwerk gehörenden Teilen ausgeführt werden und nicht für ein Bauwerk prägend sind (vgl. zum Ganzen BAG vom 15.01.2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 18 ff. m. w. N., EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 144).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 321/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 4 Sa 47/18

    Teilnahme eines Betriebes am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Das Anfertigen von Bauelementen aus Metall wie zB Tore, Treppengeländer und Balkonkonstruktionen, stellt demnach als solches keine bauliche Leistung dar (LAG Berlin-Brandenburg 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15 - Rn. 71, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 35, Juris).

    Eine andere Bewertung ist auch nicht deswegen erforderlich, weil die Kunden der Beklagten diese einheitlich mit der Herstellung und sodann dem Einbau beauftragen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15 - Rn. 73, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 36, Juris; LAG Hessen 12.08.2016 - 10 Sa 188/16 - Rn. 78, Juris).

    Vielmehr handelt es sich bei der Anfertigung der Bauelemente um eine eigenständige Haupttätigkeit in dem Betrieb (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15 - Rn. 73, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 22.05.2015 - 3 Sa 1680/14 - Rn. 37, Juris; LAG Hessen 12.08.2016 - 10 Sa 188/16 - Rn. 66 ff., Juris).

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