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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18   

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LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18 (https://dejure.org/2018,45291)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2018 - 9 Sa 627/18 (https://dejure.org/2018,45291)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2018 - 9 Sa 627/18 (https://dejure.org/2018,45291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Beitragszahlungen im Rahmen des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe wegen Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung zum VTV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Rückforderung von Beitragszahlungen im Rahmen des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe wegen Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung zum VTV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung von Beitragszahlungen im Rahmen des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe wegen Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung zum VTV

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
    Das Gesetz sei - auch ausweislich der hierzu vorliegenden Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) - mit der Verfassung vereinbar.

    Die Regelungen wurden entsprechend angewandt und unter Berufung auf die Allgemeinverbindlichkeit durchgehend von den Gerichten zur Begründung von Zahlungspflichten herangezogen (s. hierzu ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 76ff, juris).

    Ausgehend von diesen vorliegenden und gerichtlich angewandten Allgemeinverbindlicherklärungen mussten die Normadressaten von einer allgemeinen Geltung dieser Tarifverträge ausgehen, die einer anderweitigen Disposition entgegensteht (vgl. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn.64ff, juris).

    In der Konstellation einer auf der Grundlage von Allgemeinverbindlicherklärungen geführten Sozialkasse hatten auch die Adressaten der Tarifverträge, denen Leistungen nach diesen Tarifverträgen zustehen, Veranlassung auf eine Geltung dieser Tarifverträge für alle erfassten Betriebe zu vertrauen und entsprechende Dispositionen zu treffen (s. hierzu Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 99, juris).

    Ausgehend hiervon bestehen keine Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung eines Sozialkassensystems für die Baubranche mit ihren besonderen Bedingungen (s. ausführlich Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 -, Rn. 170, juris).

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
    Das Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit schützt nicht dagegen, dass der Gesetzgeber die Ergebnisse von Koalitionsvereinbarungen zum Anknüpfungspunkt gesetzlicher Regelungen nimmt, wie es auch bei der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich zulässig angesehenen Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen geschieht (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, Rn. 68, juris).

    c) Ebenso wie bereits bei der Allgemeinverbindlicherklärung mit der Folge bestehender Beitragspflichten zur Sozialkasse liegt durch die nunmehr vorliegende entsprechende Regelung keine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit vor, da diese keine Berufsausübungsregelung enthalten (s. bereits BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28, Rn. 51, vgl. zum erheblichen gesetzlichen Spielraum BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 -, Rn. 36, juris).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
    Ein Rechtsgrund für die Zahlungen ergibt sich zwar weder aus einer Allgemeinverbindlichkeit des VTV in der für diese Zeiträume geltenden Fassung (s. hierzu die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 21.9.2016, 10 ABR 48/15 und vom 25.1.2017, 10 ABR 43/15) noch aus einer Geltung des VTV aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft der Klägerin, aber aus § 7 Abs. 3-7 SokaSiG in Verbindung mit den in Bezug genommenen Regelungen des VTV.

    d) Die gesetzliche Regelung verstößt ebenso wie die vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (s. ausführlich BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 -, BAGE 156, 289 -358, Rn. 77 ff. m.w.N.; im Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 96ff).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
    Daneben verwies das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung darauf, der erste Anschein spreche für die Rechtmäßigkeit einer erfolgten Allgemeinverbindlicherklärung (BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 89 m.w.N.).

    d) Die gesetzliche Regelung verstößt ebenso wie die vorhergehende Allgemeinverbindlicherklärung dieser Tarifverträge nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (s. ausführlich BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 -, BAGE 156, 289 -358, Rn. 77 ff. m.w.N.; im Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 -, BAGE 156, 213 -288, Rn. 96ff).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
    c) Ebenso wie bereits bei der Allgemeinverbindlicherklärung mit der Folge bestehender Beitragspflichten zur Sozialkasse liegt durch die nunmehr vorliegende entsprechende Regelung keine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit vor, da diese keine Berufsausübungsregelung enthalten (s. bereits BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 -, BVerfGE 55, 7 -28, Rn. 51, vgl. zum erheblichen gesetzlichen Spielraum BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 -, Rn. 36, juris).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
    Es bleibt Sache des subsidiär für die Ordnung des Arbeitslebens weiterhin zuständigen staatlichen Gesetzgebers, die Betätigungsgarantie der Koalitionen in einer den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Sachbereichs entsprechenden Weise - in den Grenzen des Kernbereichs der Koalitionsfreiheit - näher zu regeln (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, BVerfGE 44, 322 -353, Rn. 60).
  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
    Insoweit wurde eine Verletzung der Rechte auf Vereinigungsfreiheit und der Rechte auf Schutz des Eigentums verneint (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 2. Juni 2016 - 23646/09 -, juris; s. hierzu Walser, NZA 2016, 1510 , beck-online).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
    Der Bürger soll sich grundsätzlich darauf verlassen dürfen, dass der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände nicht ungünstigere Folgen knüpft, als im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände anhand der geltenden Rechtsordnung vorhersehbar war (BVerfG, Beschluss vom 08. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 -, BVerfGE 45, 142 -186, Rn. 71).
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
    In diesem Fall habe kein schutzwürdiges Vertrauen darauf entstehen können, von einer solchen Abgabe verschont zu werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, juris, vgl. hierzu auch Ulber in NZA 2017, wonach mit dem SokaSiG lediglich formale Fehler geheilt worden seien).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
    Der Betroffene habe sich hier darauf einstellen müssen, den im Verordnungswege angeordneten Zahlungspflichten nachkommen zu müssen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, juris).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79

    Tarifvertrag

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 2593/09

    Zur Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

  • BAG, 24.09.2019 - 10 AZR 562/18

    Rückzahlung von Sozialkassenbeiträgen - SokaSiG

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. November 2018 - 9 Sa 627/18 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 18.10.2020 - 1 BvR 110/20

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    vom 9. November 2018 - 9 Sa 627/18 -,.
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