Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19384
LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10 (https://dejure.org/2011,19384)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10 (https://dejure.org/2011,19384)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 25 TaBV 2219/10 (https://dejure.org/2011,19384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Ausgehen des Wahlvorstands von einer zu großen Zahl zu wählender Betriebsratsmitglieder ist eine Betriebsratswahl zu wiederholen; Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlerhafter Bestimmung der Größe des zu wählenden Betriebsrats im Wahlausschreiben; Bestimmung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsratswahl bei fehlerhafter Bestimmung der Größe des zu wählenden Betriebsrats im Wahlausschreiben; Bestimmung der Betriebsratsgröße unter Ausschluss von Leiharbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter zählen beim Betriebsrat nicht mit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10
    Die Leiharbeitnehmer durfte der Wahlvorstand bei Ermittlung der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer nicht mitberücksichtigen (BAG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 = AP Nr. 8 zu § 7 BetrVG 1972 = NZA 2004, 1340) und hat dies nach der Anzahl der als abgegeben bekannt gegebenen Stimmen (18 Stimmen) wohl auch nicht.

    Denn Leiharbeitnehmer sind bei der Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 2002 = NZA 2003, 1345; BAG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 = DB 2004, 1836).

    Daran hat sich durch die geänderten Bestimmungen des BetrVG, insbesondere durch die Einräumung des aktiven Wahlrechts in § 7 Satz 2 BetrVG nichts geändert (BAG, Beschluss vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 2002 = NZA 2003, 1345; BAG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 = DB 2004, 1836).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10
    Denn Leiharbeitnehmer sind bei der Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 2002 = NZA 2003, 1345; BAG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 = DB 2004, 1836).

    Daran hat sich durch die geänderten Bestimmungen des BetrVG, insbesondere durch die Einräumung des aktiven Wahlrechts in § 7 Satz 2 BetrVG nichts geändert (BAG, Beschluss vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 2002 = NZA 2003, 1345; BAG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 = DB 2004, 1836).

  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 17/07

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10
    "In der Regel" meint die Zahl der Arbeitnehmer, die normale Beschäftigtenzahl, also diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist (BAG, Beschluss vom 07. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - NZA 2008, 1142; Fitting, a. a. O. § 9 Rn. 11).

    Die in § 9 BetrVG vorausgesetzte Betriebsangehörigkeit sei nur bei Vorliegen eines Arbeitsvertrags zum Entleiher zu bejahen (so auch BAG, Beschluss vom 07. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - NZA 2008, 1142).

  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 14/76

    Betriebsratswahl: Mängel infolge unzutreffender Anzahl zu wählender Mitglieder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10
    Geht der Wahlvorstand von einer zu großen Zahl zu wählender Betriebsratsmitglieder aus, so beruht das Wahlverfahren auf einem wesentlichen Mangel im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG; eine Korrektur scheidet aus und die Betriebsratswahl muss im Ganzen wiederholt werden (BAG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 14/76 - BAGE 28, 212 = EzA Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972;BAG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74 = NUZA 1992, 36).
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10
    Geht der Wahlvorstand von einer zu großen Zahl zu wählender Betriebsratsmitglieder aus, so beruht das Wahlverfahren auf einem wesentlichen Mangel im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG; eine Korrektur scheidet aus und die Betriebsratswahl muss im Ganzen wiederholt werden (BAG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 14/76 - BAGE 28, 212 = EzA Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972;BAG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74 = NUZA 1992, 36).
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10
    Einen solchen hat die Rechtssprechung (BAG, Beschluss vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 1/76 - BAGE 28, 203 = AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972) angenommen, wenn es wegen der Größe des Betriebes und der regelmäßigen Beschäftigung von Aushilfen kaum möglich ist, die Beschäftigtenzahl zuverlässig zu ermitteln.
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10
    Nach der Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - BAGE 94, 144 = NZA 2000, 1119) sind betriebszugehörig i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes nur die Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Inhaber des Betriebes stehen und innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen.
  • LAG Hamburg, 19.04.2010 - 7 TaBVGa 2/10
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10
    Ändert sich die Zahl der Arbeitnehmer zwischen dem Erlass des Wahlausschreibens und der Wahl, so nehmen zwar hinzugekommene Wahlberechtigte Arbeitnehmer an der Wahl teil und ausgeschiedene wählen nicht mit (vgl. § 4 Abs. 3 WO), für die Mitgliederzahl des zu wählenden Betriebsrats bleibt es aber bei den Feststellungen über die Zahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens (LAG Hamburg, Beschluss vom 19. April 2010 - 7 TaBVGa 2/10 - NZA-RR 2010, 585; Fitting u. a., a. a. O. § 9 Rn. 38 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 30.06.2011 - 9 TaBV 209/10

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei

    Denn die Arbeitnehmerüberlassung ist gekennzeichnet durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Entleiher (BAG Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 7 ABR 487/99 - EzA AÜG § 10 Nr. 10, zu I 1 b der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 10. Febr. 2011 - 25 TaBV 2219/10 - Juris; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 2. Juli 2009 - 4 TaBV 7/09 - Juris; LAG Bremen Beschluss vom 24. Nov.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2023 - 1 TaBV 12/22

    Anfechtung der Wahl einer Betriebsvertretung bei den alliierten Streitkräften

    43 Eine die Beschäftigtenzahl erhöhende Prognose kann getroffen werden, wenn sie auf konkreten Veränderungsentscheidungen beruht (BAG, Beschluss vom 18.01.2017 -7 ABR 60/15, Rn. 34, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2011 -25 TaBV 2219/10-, Rn. 28 juris; GK-BetrVG/Jacobs, aaO., Rn. 19), so etwa einem im Rahmen der Personalplanung beabsichtigten Personalabbau oder Personalaufstockung, nicht aber, wenn sie sich auf bloße Erwartungen stützt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht