Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 8 Sa 531/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1a KSchG
Abfindungsanspruch - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1a KSchG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesetzlicher Abfindungsanspruch infolge betriebsbedingter Kündigung neben Sozialplanentschädigung bei fehlender Sozialplanregelung zur Anspruchskonkurrenz
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Anspruchskonkurrenz zwischen Sozialplanabfindung und Abfindung wegen betriebsbedingter Kündigung
- Betriebs-Berater
Verhältnis von Sozialplanabfindung und Abfindung nach § 1 a KSchG
- hensche.de
Abfindung, Sozialplan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesetzlicher Abfindungsanspruch infolge betriebsbedingter Kündigung neben Sozialplanentschädigung bei fehlender Sozialplanregelung zur Anspruchskonkurrenz
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine generelle Anspruchskonkurrenz zwischen Sozialplanabfindung und Abfindung nach § 1a KSchG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Ein seltenes Urteil zu § 1a KSchG
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sozialplanabfindung und Abfindung nach Kündigungsschutzgesetz schließen sich nicht aus
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Doppelte Abfindung für Arbeitnehmer
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Doppelte Abfindung für Arbeitnehmer
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Sozialplanabfindung und Abfindung nach Kündigungsschutzgesetz schließen sich nicht aus
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Abfindung gemäß § 1a KSchG und Sozialplan
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 04.03.2015 - 5 Ca 1616/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 8 Sa 531/15
- BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 1997
- BB 2015, 2483
- DB 2015, 2642
- NZA-RR 2016, 139
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06
Abfindung nach § 1a KSchG
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 8 Sa 531/15
Soweit die Beklagte meint, dem Kläger nur eine Abfindung versprochen zu haben, so könnte sie allenfalls von einer Anrechnung des Anspruchs aus dem Interessenausgleich auf den Anspruch nach § 1 a KSchG ausgehen, da der gesetzliche Anspruch nicht disponibel ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.06.2007 - 1 AZR 340/06 - NZA 2007, 1357, Rz. 34).1.5 Die Beklagte übersieht auch, dass der Interessenausgleich keine sog. Anrechnungsklausel enthält, nach der Abfindungen nach § 1 a KSchG auf Abfindungen aus dem Interessenausgleich angerechnet werden könnten (vgl. dazu BAG, Urteil vom 19.06.2007, a. a. O., Rz. 34 ff.).
Das Arbeitsgericht hat zu Recht und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 19.06.2007, a. a. O., Rz. 37 m. w. N.) ausgeführt, dass der Gesetzgeber mit der Regelung in § 1 a KSchG neben der Milderung wirtschaftlicher Nachteile des Arbeitnehmers durch den betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes auch Kündigungsschutzklagen vermeiden und Planungssicherheit für den Arbeitgeber herstellen und ihm das Risiko eines für ihn nachteiligen Ausgangs eines Kündigungsschutzprozesses und der daraus resultierenden rechtlichen Folgen ersparen wollte.
Da auch eine gesetzliche Regelung über das Verhältnis des Anspruchs nach § 1 a KSchG zu einem Anspruch aus einem Sozialplan fehlt, kann angesichts des weiteren Gesetzeszwecks eine generelle Anspruchskonkurrenz nicht angenommen werden (vom BAG offen gelassen im Urteil vom 19.06.2007, a. a. O., Rz. 33, vgl. Rolfs in Beck OK, ArbR, Kündigungsschutzgesetz § 1 a Rz. 65 ff., m. w. N., Hergenröder, RdA 2008 364 III 1, m. w. N. Fußnote 49, Holthausen in Hümmerich Arbeitsrecht Rnr. 34 zu § 1 a KSchG m. w. N.), so dass eine Anspruchskonkurrenz nach Auffassung des Berufungsgerichts im Sozialplan geregelt werden muss.
- BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04
Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 8 Sa 531/15
Auch dürfen - entgegen der von der Beklagten offenbar vertretenen Auffassung - Sozialplanleistungen nicht vom Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig gemacht werden (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung vgl. nur BAG, Urteil vom 31.05.2005 - 1 AZR 254/04 - NZA 2005, 997), überdies enthält der Interessenausgleich eine solche Regelung nicht.
- BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15
Abfindung nach § 1a KSchG
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juli 2015 - 8 Sa 531/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.