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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08   

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https://dejure.org/2008,28692
LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08 (https://dejure.org/2008,28692)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08 (https://dejure.org/2008,28692)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2008 - 12 Ta 1606/08 (https://dejure.org/2008,28692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Rücknahme einer Klage i.S.v § 54 Abs. 4 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Protokollierung der Erklärungen der Parteien einer Güteverhandlung als wesentlicher Vorgang einer Verhandlung; Protokollierung der Umstände zu einem Nichtverhandeln im arbeitsgerichtlichen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 54 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Cottbus, 21.03.2007 - 4 Ca 481/06

    Tarifauslegung - Überleitung vom BAT-O in den TVöD - Besitzstandszulage nach § 11

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08
    Dies könnten sein die Entscheidungen des ArbG Cottbus Aktenzeichen: 4 Ca 481/06 und eine weitere Entscheidung - Aktenzeichen unbekannt.
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2005 - 2 Ta 207/05

    Anderungskündigung, Klage, Güteverhandlung, Ruhen des Verfahrens, Antrag auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt im Übrigen von dem der von der Beklagten zitierten Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein (vom 9. September 2005, 2 Ta 207/05).
  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 220/87

    "Katzelmacher"; Umfang der Protokollierungspflicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08
    Zu protokollieren ist jede Erklärung der Partei, die eine prozessuale Bedeutung hat, insbesondere, soweit sie zur Nachprüfbarkeit des Verfahrenshergangs vom Rechtsmittelgericht benötigt wird (vgl. BGH vom 26. April 1989, I ZR 220/87, NJW 1990, 121; Germelmann a.a.O., § 54 Rdnr. 50).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08
    Nur die völlige Verweigerung der Einlassung zur Sache stellt ein "Nichtverhandeln" im Sinne des § 333 ZPO dar (vgl. BAG vom 23. Januar 2007, 9 AZR 492/06, NZA 2007, 1450 m.w.Nw.).
  • LAG Köln, 30.11.2006 - 5 Sa 973/06

    Besitzstandszulage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08
    "Die Beklagtenseite erklärt, dass bundesweit Rechtsstreitigkeiten anhängig seien unter anderem eine Entscheidung des LAG Berlin Aktenzeichen: 5 Sa 973/06.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - 13 Ta 1100/13

    Keine Pflicht zum Stellen von Anträgen in der Güteverhandlung - Nichtverhandeln

    a) Nach allgemeiner Meinung ( vgl. nur LAG Berlin-Brandenburg 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08 - LAGE § 54 ArbGG 1979 Nr. 8; Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl. 2009, § 54 Rz. 37 mwN ) findet § 137 ZPO auf das Güteverfahren keine Anwendung, die Anträge können allenfalls protokolliert werden, um in der streitigen Verhandlung darauf Bezug zu nehmen, der Klägervertreter musste daher keinen Antrag stellen.
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