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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29301
LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10 (https://dejure.org/2010,29301)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10 (https://dejure.org/2010,29301)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2010 - 11 Sa 1475/10 (https://dejure.org/2010,29301)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf eine Nachgewährung von Urlaub bei Erkrankung des Kindes des Arbeitnehmers hat dieser nach erfolgter Festlegung des Urlaubszeitraums keinen Anspruch; Mangels Rechtsgrundlage unbegründete Feststellungsklage des Arbeitnehmers; Unsubstantiierte Darlegungen des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachgewährung von Urlaubstagen

  • hensche.de

    Urlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachgewährung von Urlaub bei Erkrankung des Kindes; mangels Rechtsgrundlage unbegründete Feststellungsklage der Arbeitnehmerin; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachgewährung von Urlaub bei Erkrankung des Kindes?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachgewährung des Urlaubs bei Erkrankung des Kindes?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Berlin, 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10

    Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum; Erlöschen des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10
    Mit einem am 17. Juni 2010 verkündeten Urteil, auf dessen Tatbestand Bezug genommen wird, hat das Arbeitsgericht Berlin - 2 Ca 1648/10 - die auf die Feststellung eines Anspruchs der Klägerin auf Gewährung von sechs Urlaubstagen aus dem Urlaubsjahr 2009 gerichtete Klage abgewiesen und wegen der Bedeutung der Rechtssache die Berufung zugelassen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.06.2010 zum Geschäftszeichen - 2 Ca 1648/10 - festzustellen, dass die Klägerin Anspruch auf Gewährung von sechs Urlaubstagen aus dem Jahr 2009 hat.

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00

    Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10
    Insbesondere in Fällen der Diskriminierung wegen des Geschlechts hat der EuGH und - ihm folgend auch das Bundesarbeitsgericht - vor dem Inkraftteten des AGG einen statistischen Vergleich der durch die Anwendung einer zu überprüfenden Regelung unterschiedlich betroffenen Personengruppen zugelassen (EuGH Rs.170/84 vom 13.05.1986, AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag - Bilka - EuGH Rs.167/97 vom 09.02.1999, Slg. 1999, S. 1 - 00623; BAG 9 AZR 750/00 vom 20.08.2002, NZA 2003 S. 861; BAG - 3 AZR 506/04 - vom 18.10.2005, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG ).
  • EuGH, 21.09.2000 - C-124/99

    Borawitz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10
    Aber auch diese "hypothetische" Betrachtung hilft im Streitfall nicht weiter; denn anders als etwa im Falle der Benachteiligung wegen der Staatsangehörigkeit, für deren Vorliegen auf das scheinbar neutrale Erfordernis der fehlerfreien Sprachkenntnisse abgestellt werden kann (EuGH Rs.124/99 vom 21.09.2000, NZS 2001, S. 254 - Borawitz -), gibt der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt dazu nichts her.
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10
    Ob es sich dabei um einen Schadensersatzanspruch handelt (so BAG - 9 AZR 251/04 - vom 10.05.2005, AP Nr. 4 zu § 8 BUrlG ) oder eher um eine gesetzlich angeordnete Risikoverlagerung auf den Arbeitgeber anzunehmen ist, kann dabei offen bleiben.
  • BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 506/04

    Betriebliche Altersversorgung: gesetzliche Mindestaltersgrenze für die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10
    Insbesondere in Fällen der Diskriminierung wegen des Geschlechts hat der EuGH und - ihm folgend auch das Bundesarbeitsgericht - vor dem Inkraftteten des AGG einen statistischen Vergleich der durch die Anwendung einer zu überprüfenden Regelung unterschiedlich betroffenen Personengruppen zugelassen (EuGH Rs.170/84 vom 13.05.1986, AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag - Bilka - EuGH Rs.167/97 vom 09.02.1999, Slg. 1999, S. 1 - 00623; BAG 9 AZR 750/00 vom 20.08.2002, NZA 2003 S. 861; BAG - 3 AZR 506/04 - vom 18.10.2005, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG ).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10
    Der durch die Leistungshandlung des Arbeitgebers konkretisierte Anspruch des Arbeitnehmers geht in diesem Falle gemäß §§ 243 Abs. 2, 275 Abs. 1, 300 Abs. 2 BGB ersatzlos unter (BAG - 9 AZR 65/90 - vom 15.06.1993, AP Nr. 3 zu § 1 BiUrlG Nordrhein-Westfalen, BAG - 9 AZR 384/92 - vom 09.08.1994, AP Nr. 19 zu § 7 BUrlG ).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10
    Allerdings ist für die Annahme einer mittelbaren Benachteiligung ein statistischer Nachweis zwar möglich, jedoch nicht erforderlich (BAG - 1 ABR 47/08 - vom 18.08.2009, NZA 2010, S. 222 ), so dass die bereits angesprochenen Mängel des Vortrags der Klägerin in dieser Hinsicht nicht unmittelbar zur Zurückweisung der Berufung führen.
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 65/90

    Nachträgliche Unmöglichkeit einer Freistellung nach dem AWbG NW

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10
    Der durch die Leistungshandlung des Arbeitgebers konkretisierte Anspruch des Arbeitnehmers geht in diesem Falle gemäß §§ 243 Abs. 2, 275 Abs. 1, 300 Abs. 2 BGB ersatzlos unter (BAG - 9 AZR 65/90 - vom 15.06.1993, AP Nr. 3 zu § 1 BiUrlG Nordrhein-Westfalen, BAG - 9 AZR 384/92 - vom 09.08.1994, AP Nr. 19 zu § 7 BUrlG ).
  • ArbG Bonn, 07.07.2021 - 2 Ca 504/21

    Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion

    Damit aber handelt es sich bei § 9 BUrlG um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, welche einer analogen Anwendung schon nicht zugänglich ist (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10, juris, Ls., Rn. 16; Hein/Tophof, NZA 2021, 601, 602, 603; a.A. BGH, Urteil vom 30.11.1978 - III ZR 43/77, juris, Rn. 13 ff).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 08.06.2021 - 6 Ca 6035/21

    Jahresurlaub - Nichtanrechnung behördlich angeordnete Corona-Quarantäne

    o Erkrankung des Kindes - § 45 SGB V (LAG Berlin-Brandenburg Urt. v. 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10, BeckRS 2011, 70897).

    Von einer planwidrigen Regelungslücke kann vor diesem Hintergrund nicht die Rede sein (vgl. LAG Berlin-Brandenburg Urt. v. 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10, BeckRS 2011, 70897; Hein/Tophof, NZA 2021, 601, 602 f.).

  • ArbG Halle, 23.06.2021 - 4 Ca 285/21

    Nachgewährung von Urlaubstagen - Quarantäne

    So etwa für den Fall der Pflege eines erkrankten Kindes während des bereits gewährten Urlaubs (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10 - juris, Rz. 15 ff.).
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