Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 1 TVG
Tarifvertrag - Verstoß gegen Gleichheitssatz - unterschiedlicher Behandlung von Arbeitnehmergruppen einer Dienststelle - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 3 OperStiftG BE, § 4 Abs 6 OperStiftG BE, § 15 Abs 3 OperStiftG BE
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß der Ungleichbehandlung der Musiker der Staatskapelle Berlin gegen den Gleichheitssatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG; Tarifvertrag
- rechtsportal.de
Verstoß der Ungleichbehandlung der Musiker der Staatskapelle Berlin gegen den Gleichheitssatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.06.2016 - 56 Ca 16524/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00
Ungleiche tarifliche Vergütung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16
Auch besteht kein Zwang zur Angleichung nach oben im Hinblick auf die damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen (BAG 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 - NZA 2002, 1220 Rn. 39f).Ein genereller Zwang zur Angleichung nach oben besteht jedenfalls nicht (BAG 29.08.2001 - 4 AZR 352/00 - NZA 2002, 1220 Rn. 43).
- BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08
Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16
Die Besonderheiten des Unternehmens und der Betriebe sind jedoch zu berücksichtigen (BAG 03.12.2008 - 5 AZR 74/08 - NZA 2009, 367 Rn. 16).Danach ist es bei freiwilligen Lohnerhöhungen des Arbeitgebers ein legitimer Zweck, eine Konkurrenz unter den Betrieben zu fördern und Leistungsanreize zu setzen (BAG 03.12.2008 - 5 AZR 74/08 - NZA 2009, 367 Rn. 21).
- BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16
Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt nur vor, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gleichheitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (…BAG 18.09.2003 -2 AZR 537/02 - Rn. 83; BAG 26.4. 2000 - 4 AZR 177/99 - Rn. 73).Bilden sich zwei Arbeitnehmergruppen im Laufe der Tarifgeschichte heraus, so sind diese beiden Gruppen nicht miteinander vergleichbar (BAG 26.4. 2000 - 4 AZR 177/99 - Rn. 74).
- BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00
Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16
Von der Rechtsprechung wird dies jedenfalls dann verneint, wenn eine solche Anpassung nach oben eine erhebliche Überschreitung des Dotierungsrahmens zur Folge hätte (BAG 13.02.2002 - 5 AZR 713/00 - Juris Rn. 17). - BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68
Schallplatten
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16
Bei Ausgestaltung solcher Maßnahmen hat der Staat vielmehr im Rahmen seiner Kulturpolitik weitgehende Freiheit (BVerfG 05.03.1974 - 1 BvR 712/68 - juris Rn. 41). - BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14
Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16
Aus der Schutzfunktion der Grundrechte ergibt sich für die Arbeitsgerichte jedoch die Pflicht, Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheits- und sachwidrigen Differenzierungen führen und deshalb Art. 3 Abs. 1 GG verletzen (BAG 19.01.2016 - 9 AZR 564/14 - NZA 2016, 776 Rn. 21). - BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02
Massenentlassung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16
Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt nur vor, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gleichheitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (BAG 18.09.2003 -2 AZR 537/02 - Rn. 83;… BAG 26.4. 2000 - 4 AZR 177/99 - Rn. 73). - BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebietet der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, der Teilen seiner Arbeitnehmer freiwillig nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip Leistung gewährt, Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in gleicher oder vergleichbarer Lage befinden, gleich zu behandeln (BAG 21.05.2014 - 4 AZR 50/13 - NZA 2015, 115 Rn. 19). - BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04
Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16
Sie können aber auch einen eigenen Begriff des Betriebes definieren, so wie dies z. B. im Baugewerbe der Fall ist, denn dort werden selbst einzelne Betriebsabteilungen erfasst (ErfK-Franzen § 4 TVG Rn 12 m.w.N; BAG 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 - NZA 2005, 1365 Rn. 47).
- ArbG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 3 Ca 1426/18 Bilden sich zwei Arbeitnehmergruppen im Laufe der Tarifgeschichte heraus, so sind diese beiden Gruppen nicht miteinander vergleichbar (BAG, Urteil vom 26.04.2000 - 4 AZR 177/99; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16).
- ArbG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 2 Ca 1366/18
Höhergruppierungsantrag nach § 29b TVÜ-VKA, betragsmäßige oder stufengleiche …
Bilden sich zwei Arbeitnehmergruppen im Laufe der Tarifgeschichte heraus, so sind diese beiden Gruppen nicht miteinander vergleichbar (BAG, Urteil vom 26.04.2000, Az. 4 AZR 177/99, AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 16; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.01.2017, Az. 15 Sa 1553/16, BeckRS 2017, 103052). - ArbG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 3 Ca 1375/18 Bilden sich zwei Arbeitnehmergruppen im Laufe der Tarifgeschichte heraus, so sind diese beiden Gruppen nicht miteinander vergleichbar (BAG, Urteil vom 26.04.2000 - 4 AZR 177/99; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.01.2017 - 15 Sa 1553/16).