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   LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20   

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https://dejure.org/2020,35162
LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20 (https://dejure.org/2020,35162)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2020 - 9 Sa 584/20 (https://dejure.org/2020,35162)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2020 - 9 Sa 584/20 (https://dejure.org/2020,35162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht zur Überwachung des Arbeitnehmers nur bei Verdacht schwerwiegender Pflichtverletzungen; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer bei unverhältnismäßiger Überwachung; Unzulässigkeit der Überwachung der Ehefrau des Arbeitnehmers; ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überwachung durch Detektive - Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts - Auflösungsantrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überwachung durch Dedektive - Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts - Auflösungsantrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiterüberwachung - Keine Überwachung ins Blaue hinein

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Überwachung von Arbeitnehmern bedarf triftigen Grund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug: Arbeitnehmerüberwachung durch Detektive unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20
    Das Grundrecht schützt neben der Privat- und Intimsphäre und seiner speziellen Ausprägung als Recht am eigenen Bild auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Befugnis garantiert, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 -, BAGE 159, 278-293, Rn. 21 mwN.).

    Deshalb liegt bei einer nach den Vorschriften des BDSG zulässigen Datenerhebung insoweit keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und am eigenen Bild vor (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 -, BAGE 159, 278-293, Rn. 22).

    Das Observieren eines Arbeitnehmers durch einen - bzw. mehrere - Detektive ist eine Form der Datenerhebung (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 -, BAGE 159, 278-293, Rn. 23).

    In einer solchen Datenerhebung liegt zugleich ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 -, BAGE 159, 278-293, Rn. 24).

    Eine verdeckte Ermittlung "ins Blaue hinein", ob ein Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält, ist auch nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG unzulässig (s. BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 -, BAGE 159, 278-293, Rn. 32 zur wortlautgleichen Regelung in § 32 Abs. 1 BDSG aF).

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12

    Schadensersatz - Detektivkosten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20
    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG, Urteil vom 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 -, Rn. 22, juris mwN.).
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 522/85

    Kostenentscheidung: Teilunterliegen bei bezifferter Abfindung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20
    Es ist hierbei an Anträge nicht gebunden, denn § 9 Abs. 1 KSchG schließt eine Anwendung von § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus (MüKoBGB/Hergenröder, 8. Aufl. 2020, KSchG § 10 Rn. 13; BAG, Beschluss vom 26. Juni 1986 - 2 AZR 522/85 -, Rn. 7, juris).
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20
    Allenfalls wenn weitere, über das schlichte Beweisinteresse hinausgehende Aspekte hinzutreten und diese besonderen Umstände gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung als gerechtfertigt ausweisen, kann trotz unzulässiger Datenerhebung eine Verwertung in Betracht kommen (BAG, Urteil vom 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 -, BAGE 159, 380-394, Rn. 41).
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20
    Entsprechend wird angenommen, dieser Erlaubnistatbestand für die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext sei ebenso zu verstehen wie bislang § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG (Kort, RdA 2018, 24ff (25); Wybitul, NZA 2017, 413ff (415), s. auch BAG, Urteil vom 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 -, BAGE 165, 255-277, Rn. 52).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20
    Für die Ordnungsgemäßheit der Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung ist entscheidend, ob der Arbeitnehmer in einlassungsfähiger Weise mit den ihm vorgeworfenen Verhaltensweisen konfrontiert wird und ausreichende Gelegenheit erhält, dazu Stellung zu nehmen (BAG, Urteil vom 23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, BAGE 163, 239-256, Rn. 48).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20
    Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 -, Rn. 31, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Allenfalls wenn weitere, über das schlichte Beweisinteresse hinausgehende Aspekte hinzutreten und diese besonderen Umstände gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung als gerechtfertigt ausweisen, kann trotz unzulässiger Datenerhebung eine Verwertung in Betracht kommen (BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 -, BAGE 159, 380 ff, Rn. 41; LAG Berlin-Brandenburg 11. September 2020 - 9 Sa 584/20 - Rn. 83).
  • LAG Köln, 21.09.2020 - 3 Sa 599/19

    Arbeitsvertrag vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess aufgelöst

    § 10 KSchG gibt lediglich Höchstgrenzen für die Abfindung vor (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2020 - 9 Sa 584/20, juris).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter des Arbeitnehmers, wobei in unionsrechtskonformer Auslegung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 1 AEUV in erster Linie nicht das Alter an sich, sondern die vom Alter abhängigen Chancen auf dem Arbeitsmarkt bei der Bemessung der Abfindungshöhe beachtlich sind (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2020 - 9 Sa 584/20, juris).

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