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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11   

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https://dejure.org/2012,8897
LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11 (https://dejure.org/2012,8897)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11 (https://dejure.org/2012,8897)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. April 2012 - 5 Sa 2555/11 (https://dejure.org/2012,8897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 164 Abs 4 S 1 SGB 5, § 164 Abs 3 S 3 SGB 5, § 164 Abs 3 S 4 SGB 5, § 155 Abs 4 S 9 SGB 5, § 626 Abs 1 BGB
    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines ordentliche unkündbaren Arbeitnehmers zum Schließungszeitpunkt gemäß § 164 Abs 4 S 1 SGB 5 - außerordentliche Kündigung wegen Betriebsstilllegung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 155 Abs 4 S 9 SGB 5, § 164 Abs 4 S 1 SGB 5
    Keine Auflösung des tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses infolge Schließung der Beklagten aufgrund gesetzlicher Vorschrift bzw. außerordentlicher Kündigung mit sozialer Auslauffrist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund Schließung einer überschuldeten Betriebskrankenkasse; Anwendbarkeit der Regelungen in § 164 SGB V auf die Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • hensche.de

    Betriebskrankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Arbeitsverhältnisse zur City-BKK nicht beendet

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnisse zur City-BKK nicht beendet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur City-BKK - Arbeitsverhältnisse trotz Schließung nicht beendet

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnisse zur City-BKK nicht beendet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Berlin, 24.11.2011 - 50 Ca 7946/11
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.11.2011 - 50 Ca 7946/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 29.08.2011 (Bl. 61 bis 63 d. A.) hat das Arbeitsgericht beide Verfahren unter Führung des Verfahrens 50 Ca 7946/11 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Mit Urteil vom 24.11.2011 - 50 Ca 7946/11 -, auf dessen Tatbestand (Bl. 351 bis 355 d. A.) wegen der weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Vortrags der Parteien Bezug genommen wird, hat das Arbeitsgericht Berlin festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht am 30.06.2011 beendet wurde und durch die Kündigung der C. BKK mit Schreiben vom 19.05.2011 nicht beendet wird.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.11.2011, Aktenzeichen 50 Ca 7946/11 wird abgeändert.

  • ArbG Düsseldorf, 12.01.2012 - 4 Ca 5507/11

    Schließung BKK

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11
    Der Widerspruch zum Wortlaut der Verweisungsnorm des § 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V wäre schon deshalb nicht erheblich, weil bereits eine einfach-gesetzliche Auslegung dieser Vorschrift ergeben könnte, dass sie für ordentlich kündbare Arbeitnehmer nicht zur Anwendung kommt (vgl. Urteil des ArbG Düsseldorf vom 12.01.2012 - 4 Ca 5507/11 -, zitiert nach juris-Datenbank).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11
    Der einfach-gesetzlichen Auslegung von Gesetzen ist der Wortlaut der Vorschrift, der systematische Gesamtzusammenhang, die Entstehungsgeschichte und der Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, zugrunde zu legen (vgl. Urteile des BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 348/10 -, NZA 212, S. 323 ff. und vom 20.05.2008 - 9 AZR 219/07 -, NZA 2008, S. 1237 ff.).
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11
    Der einfach-gesetzlichen Auslegung von Gesetzen ist der Wortlaut der Vorschrift, der systematische Gesamtzusammenhang, die Entstehungsgeschichte und der Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, zugrunde zu legen (vgl. Urteile des BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 348/10 -, NZA 212, S. 323 ff. und vom 20.05.2008 - 9 AZR 219/07 -, NZA 2008, S. 1237 ff.).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11
    Führt somit bereits die einfach-gesetzliche Auslegung zu dem Ergebnis, dass eine Beendigung der Arbeitsverhältnisse der unkündbaren Arbeitnehmer eine letztlich erfolglose ordnungsgemäße Durchführung des Unterbringungsverfahrens nach § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V voraussetzt, so entspricht dieses Ergebnis auch der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit des schwerwiegenden gesetzlichen Eingriffs in das Grundrecht der Berufsfreiheit der von der Schließung der Kasse betroffenen unkündbaren Arbeitnehmer aus Art. 12 Abs. 1 GG zur Abwehr von Gefahren für das wichtige Gemeinschaftsgut eines bezahlbaren und funktionierenden sozialen Krankenversicherungssystems (zum Erfordernis der Verhältnismäßigkeit vgl. Urteil des BVerfG vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 -, EzA Art. 13 Einigungsvertrag Nr. 1).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. April 2012 - 5 Sa 2555/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 7 Sa 2558/11

    Unkündbarer Mitarbeiter einer geschlossenen Betriebskrankenkasse

    Die Voraussetzungen dieses gesetzlichen Beendigungstatbestandes liegen hier nicht vor, weil dem Kläger kein zumutbarer Arbeitsplatz angeboten wurde, den er abgelehnt hätte (zu dieser Voraussetzung für den gesetzlichen Beendigungstatbestand: LAG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11; vom 12.04.2012 - 2 Sa 14/12 und vom 20.054.2012 - 6 Sa 2556/11 sowie 6 Sa 2557/11).

    Dazu haben die Kammern 2, 5 und 6 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in Parallelentscheidungen zusammengefasst bereits folgendes ausgeführt (vgl. Urteile vom 12.04.2012 - 2 Sa 14/12 und 5 Sa 2555/11; Urteile vom 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11 und 6 Sa 2557/11):.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 7 Sa 257/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Die Voraussetzungen dieses gesetzlichen Beendigungstatbestandes liegen hier nicht vor, weil dem Kläger kein zumutbarer Arbeitsplatz angeboten wurde, den er abgelehnt hätte (zu dieser Voraussetzung für den gesetzlichen Beendigungstatbestand: LAG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2012 - 5 Sa 2555/11; vom 12.04.2012 - 2 Sa 14/12 und vom 20.054.2012 - 6 Sa 2556/11 sowie 6 Sa 2557/11).

    Dazu haben die Kammern 2, 5 und 6 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in Parallelentscheidungen zusammengefasst bereits folgendes ausgeführt (vgl. Urteile vom 12.04.2012 - 2 Sa 14/12 und 5 Sa 2555/11; Urteile vom 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11 und 6 Sa 2557/11):.

  • LSG Hamburg, 28.06.2012 - L 1 KR 148/11

    Krankenversicherung - Schließung einer Krankenkasse - keine Klagebefugnis eines

    Die ersten veröffentlichten Berufungsentscheidungen bestätigen ungeachtet der in ihnen vertretenen unterschiedlichen Rechtsauffassungen die hier relevante Feststellung, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit sich in der Sache den Rechtsschutzanliegen von Beschäftigten der geschlossenen City BKK angenommen hat (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg 12.4.2012 - 5 Sa 2554/11, 5 Sa 2555/11 und 5 Sa 142/12, juris; LArbG Berlin-Brandenburg 20.4.2012 - 6 Sa 2556/11 und 6 Sa 2557/11, juris; LArbG Berlin-Brandenburg 11.5.2012 - 13 Sa 2486/11, juris; LArbG Baden-Württemberg 18.5.2012 - 7 Sa 13/12, juris; LArbG Baden-Württemberg 21.5.2012 - 1 Sa 2/12 und 1 Sa 3/112, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 7 Sa 2559/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Dazu haben die Kammern 2, 5 und 6 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in Parallelentscheidungen zu ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern sowie die Kammer 5 des Landesarbeitsgericht zu einer ordentlich kündbaren Arbeitnehmerin (vgl. Urteile vom 12.04.2012 - 2 Sa 14/12 und 5 Sa 2555/11 sowie 5 Sa 2554/11; Urteile vom 20.04.2012 - 6 Sa 2556/11 und 6 Sa 2557/11) bereits folgendes ausgeführt:.
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