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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10   

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https://dejure.org/2010,4747
LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10 (https://dejure.org/2010,4747)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2010 - 23 Sa 127/10 (https://dejure.org/2010,4747)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 23 Sa 127/10 (https://dejure.org/2010,4747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit nach Zustimmungsverweigerung des Personalrates; Fehlende Eignung bei eigenmächtiger Arbeitsbefreiung wegen Teilnahme an Beerdigung des Vaters; Mitbestimmung des Personalrats bei Fehlen gesetzlicher ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ausbildungsverhältnis - Kündigung während Probezeit

  • Betriebs-Berater

    Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit nach Zustimmungsverweigerung des Personalrates; fehlende Eignung bei eigenmächtiger Arbeitsbefreiung wegen Teilnahme an Beerdigung des Vaters; Mitbestimmung des Personalrats bei Fehlen gesetzlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung einer Auszubildenden während der Probezeit, Personalratsbeteiligung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung einer Auszubildenden ohne Personalratszustimmung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Auszubildende kann während der Probezeit gekündigt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ungeeignete Auszubildende kann nach Landesarbeitsgericht Berlin ohne Zustimmung des Personalrats gekündigt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Auszubildenden ohne Zustimmung des Personalrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Auszubildenden während der Probezeit

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kündigung einer Auszubildenden während der Probezeit, Personalratsbeteiligung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
    § 242 BGB ist auf Kündigungen neben § 1 KSchG nur in beschränktem Umfang anwendbar, weil das Kündigungsschutzgesetz die Voraussetzungen und Wirkungen des Grundsatzes von Treu und Glauben konkretisiert und abschließend regelt, soweit es um den Bestandsschutz und das Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes geht (vgl. BAG Urteil vom 25.4.2001 - 5 AZR 360/99 - in AP Nr. 14 zu § 242 BGB ).

    Es geht vor allem um den Schutz vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen (vgl. BAG Urteil vom 25.4.2001 - 5 AZR 360/99 - aaO.).

    Der Willkürvorwurf daher scheidet aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 25.4.2001 - 5 AZR 360/99 - aaO.).

  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 800/08

    Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
    Voraussetzung ist lediglich, dass das Urteil bereits verkündet ist und eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen bis zum Ablauf der Begründungsfrist erfolgt (vgl. BAG Urteil vom 19.11.2009 - 6 AZR 800/08 - in NZA 2010, 278 ).

    Dazu gehört auch die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (vgl. BAG Urteil vom 19.11.2009 - 6 AZR 800/08 - in NZA 2010, 278 ).

    Wird das Mitbestimmungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt, folgt aus der unmittelbar für das Landespersonalvertretungsrecht geltenden Bestimmung des § 108 Abs. 2 BPersVG ihre Unwirksamkeit (vgl. BAG Urteil vom 19.11.2009 - 6 AZR 800/08 - aaO.).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
    (vgl. BAG Urteil vom 16.9.2004 - 2 AZR 447/03 - in AP Nr. 44 zu § 611 BGB Kirchendienst).

    Das kann der Fall sein, wenn der erklärende absichtlich oder aus einer auf Missachtung der persönlichen Belange des Empfängers beruhenden Gedankenlosigkeit einen Zeitpunkt wählt, der den Empfänger besonders beeinträchtigt (vgl. BAG Urteil vom 16.9.2004 - 2 AZR 447/03 - aaO.).

  • BVerwG, 30.11.1994 - 6 P 11.93

    Personalrat - Mitbestimmung bei Angestelltenkündigung - Probearbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
    In diesem Fall ist die Zustimmungsverweigerung unbeachtlich und die beabsichtigte Maßnahme gilt nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist als gebilligt (vgl. BVerwG Beschluss vom 30.11.1994 - 6 P 11/93 - in AP Nr. 9 zu § 79 BPersVG ).

    Die von ihm getroffene wertende Entscheidung ist allein darauf überprüfbar, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt, und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG Beschluss vom 30.11.1994 - 6 P 11/93 - aaO.).

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
    Eine gegen § 612 a BGB verstoßende Kündigung ist nach § 134 BGB unwirksam, (vgl. BAG Urteil vom 22.5.2003 - 2 AZR 426/02 - in AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

    Der Kündigungsentschluss des Arbeitgebers muss nicht nur wesentlich, sondern ausschließlich durch die zulässige Rechtsverfolgung des Arbeitnehmers bestimmt gewesen sein (vgl. BAG Urteil vom 22.5.2003 - 2 AZR 426/02 - aaO.).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95

    Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
    Dort, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes nicht zur Anwendung kommen, greifen § 134 BGB und die zivilrechtlichen Generalklauseln (§§ 138, 242 BGB ) ein (vgl. BAG Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 874/95 - in juris).

    Das ist dann anzunehmen, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv beruht oder aus anderen Gründen dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (vgl. BAG Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 874/95 - aaO.).

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05

    Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
    4.3.4 Das Fehlen gesetzlicher Verweigerungsgründe hat für die Mitbestimmung bei Kündigungen während der Probezeit zur Folge, dass nur solche Einwendungen beachtlich sind, die die Unwirksamkeit der Kündigung als möglich erscheinen lassen (vgl. BAG Urteil vom 27.10.2005 - 6 AZR 27/05 - in AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG ).
  • BVerwG, 17.08.1998 - 6 PB 4.98
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
    Nur dann, wenn die Darlegung einer Rechtsauffassung oder der Vortrag von Tatsachen seitens der Personalvertretung ersichtlich keinen Grund für die Unwirksamkeit der Kündigung als möglich erscheinen lässt, ist die Zustimmungsverweigerung unbeachtlich (vgl. BVerwG Beschluss vom 17.8.1998 - 6 PB 4/98 - in juris).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
    Sie sind so anzuwenden, dass der nach Art. 12 Abs. 1 GG gebotene Mindestschutz gewahrt wird (vgl. BVerfG vom 21.6.2006 - 1 BvR 1659/04 - in NZA 2006, 913 ).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
    Die zunächst unzulässige Klage wird dann nachträglich zulässig (vgl. BAG Urteil vom 13.3.2007 - 9 AZR 494/06 - in AP Nr. 13 zu § 14 BBiG ; BAG Urteil vom 25.11.2976 - 2 AZR 751/75 - in AP Nr. 4 zu § 15 BBiG ).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 741/97
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit mit

  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

  • BAG, 08.03.1977 - 4 AZR 700/75
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 19 Sa 306/12

    Kündigung wegen betriebsärztlicher Sicherheitsbedenken nach Cannabiskonsum -

    Gem. §§ 79, 78 Nr. 8 PerVG Berlin i. V. m. § 108 Abs. 2 BPersVG kann der Personalrat seine Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung unter Angabe von Gründen schriftlich verweigern, ohne das er hierbei auf einen Katalog von Zustimmungsverweigerungsgründen festgelegt ist (Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.05.2010 - 23 Sa 127/10; Binkert in Germelmann/Binkert, Kommentar zum PerVG Berlin, 3. Auflage, § 79 Rdnr. 33 mit weiterem Nachweis).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2023 - 5 Sa 127/22

    Ordnungsgemäße Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer

    Die Einschätzung der Eignung gehört nicht dazu (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2010 - 23 Sa 127/10 - Rn. 42 f., juris = EzB BBiG § 22 Abs. 1 Nr. 23 ).
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