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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18   

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LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18 (https://dejure.org/2019,32841)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18 (https://dejure.org/2019,32841)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 20 Sa 1689/18 (https://dejure.org/2019,32841)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    Fremdgeschäftsführer ist grds. arbeitgeberähnliche Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Fremdgeschäftsführer; ehrenamtlicher Richter; Kündigungsfrist

  • rechtsportal.de

    Kündigung eines Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers ohne Grund möglich

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fremdgeschäftsführer als arbeitgeberähnliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung eines Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers ohne Grund möglich; Kündigung eines ehrenamtlichen Richters nur mit fristlosen Kündigungsgründen zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines Fremdgeschäftsführers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 561
  • NZG 2019, 1358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18
    Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2019 - II ZR 244/17, Rn. 22 ff.) findet nur Anwendung bei Vorschriften, die der Umsetzung von Unionsrecht dienen (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 14).

    Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 23 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BAG).

    Ein Arbeitsverhältnis setzt voraus, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 24, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BAG).

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 31; BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; BAG, Beschluss vom 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - Rn. 13).

    Sie ist regelmäßig gegeben, wenn der Selbstständige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 34; BAG, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 - Rn. 11).

    (aa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 36; BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14).

    Vielmehr sind insbesondere die Besonderheiten der Organstellung des Geschäftsführers zu beachten (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 35).

    Er nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgebergleiche Person (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 39; BAG, Beschluss vom 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - Rn. 24), im Fall des Fremdgeschäftsführers jedenfalls aber eine arbeitgeberähnliche Person.

    Durch die gesetzlichen und nach außen nicht beschränkbaren Vertretungsbefugnisse unterscheidet sich der Geschäftsführer einer GmbH grundlegend von anderen leitenden oder nicht leitenden Arbeitnehmern (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 39; BAG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 34).

    Das sich aus § 37 GmbHG und dem Dienstvertrag sich ergebende unternehmerische Weisungsrecht der Gesellschaft begründet grundsätzlich noch keine mit einem Arbeitnehmer vergleichbare Schutzbedürftigkeit, sondern dient nur der Abgrenzung der Kompetenzen der Organe der Gesellschaft (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24).

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18
    Dies gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (noch) besteht (BAG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 -, Rn. 12 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BAG).

    Entscheidend ist alleine der gesellschaftsrechtliche Status im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (so auch BAG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 -, Rn. 14).

    In diesem Fall ist eine Einschränkung der sich aus dem Rechtsinstitut oder der Rechtsnorm scheinbar ergebenden Rechtsfolgen geboten, wenn sie anderenfalls zu einem mit Treu und Glauben unvereinbaren, untragbaren Ergebnis führen würden (BAG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 -, Rn. 45 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und der Literatur).

    Eine Bestellung zum Geschäftsführer kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie allein mit dem Ziel erfolgt, diesen alsbald entlassen zu können (BAG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 -, Rn. 36).

    Durch die gesetzlichen und nach außen nicht beschränkbaren Vertretungsbefugnisse unterscheidet sich der Geschäftsführer einer GmbH grundlegend von anderen leitenden oder nicht leitenden Arbeitnehmern (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 39; BAG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 34).

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18
    Die in § 622 BGB geregelten Fristen würde nur für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen gelten, wie der Gesetzgeber es auch ausdrücklich in der Vorschrift geregelt habe (BAG, Urteil vom 08. Mai 2007 - 9 AZR 777/06 -, Rn. 13).

    Die Ausweitung der längeren Kündigungsfristen sei aber ausweislich des § 621 BGB für den Bereich der "freien" Dienstverhältnisse unterblieben (BAG, Urteil vom 08. Mai 2007 - 9 AZR 777/06 -, Rn. 20).

    Sie ist nur bei einer "planwidrigen Unvollständigkeit" gegeben (BAG, Urteil vom 08. Mai 2007 - 9 AZR 777/06 -, Rn. 22).

    Dass der Gesetzgeber in Kenntnis der für arbeitnehmerähnliche Personen bestehenden Gleichstellungsregelungen, zB im Urlaubs- und Tarifvertragsrecht, im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und in Heimarbeit Beschäftigte, die überwiegend von einem Auftraggeber oder Zwischenmeister beschäftigt werden, keine Gleichstellung bei den Kündigungsfristen vorgenommen hat, stellt eine bewusste Regelung dar (so auch BAG, Urteil vom 08. Mai 2007 - 9 AZR 777/06 -, Rn. 23 - 24; Hromadka NZA 1997, 1250, 1256).

  • BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 23/04

    Maßregelungsverbot für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18
    aa) Die Vorschrift findet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht nur auf Arbeitsverhältnisse Anwendung (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04, Rn. 20).

    Hierzu kann auch der Fall der Vergeltung für die Wahrnehmung berechtigter Interessen (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04 -, Rn. 23).

    Das gilt insoweit auch für Kündigungen die gegenüber einem selbständigen, aber wirtschaftlich abhängigen Vertragspartner erfolgt (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 23/04, Rn.23).

  • BGH, 03.11.2003 - II ZR 158/01

    Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18
    aa) Die ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH bedarf mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft mit Unternehmerfunktion keines sie rechtfertigenden Grundes (BGH, Urteil vom 03. November 2003 - II ZR 158/01 -, Rn. 7; Jaeger/Steinbrück in: Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage 2019, § 35 Rn. 403).

    Eine solche ordentliche Kündigung trägt ihre Rechtfertigung in sich; sie ist von dem Geschäftsführer grundsätzlich hinzunehmen, auf welchen Erwägungen sie auch beruhen mag (BGH, Urteil vom 03. November 2003 - II ZR 158/01 -, Rn. 7).

    Die Auflösung eines Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers durch ordentliche Kündigung ist ohne Vorliegen von Kündigungsgründen grundsätzlich zulässig (BGH, Urteil vom 03. November 2003 - II ZR 158/01 -, Rn. 7; Jaeger/Steinbrück in: Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage 2019, § 35 Rn. 403).

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18
    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 31; BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; BAG, Beschluss vom 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - Rn. 13).

    (aa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 36; BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14).

  • ArbG Brandenburg, 30.08.2018 - 4 Ca 187/18
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a. d. H. vom 30.08.2018 (4 Ca 187/18) teilweise geändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgericht Brandenburg a. s. H., 4 Ca 187/18 vom 20.08.2018 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Köln, 18.11.1998 - 2 Sa 1063/98

    Maßgebliche Fristen bei der Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers ohne

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18
    bb) Dieser Auffassung haben sich Teile der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 27.06.1985 - 2 AZR 425/94 -, NZA 1986, 794 Leitsatz; LAG Köln, Urteil vom 18. November 1998 - 2 Sa 1063/98 -, Rn. 29; offengelassen LAG Berlin, Urteil vom 30. Juni 1997 - 9 Sa 43/97 -, Rn. 60) und weite Teile der Literatur (vgl Schmitt in: Bartl/Bartl/Beine/Koch/Schlarb/Schmitt, GmbH-Recht, 8. Aufl. 2019, § 35 GmbHG, Rn. 190; Schneider/Hohenstatt in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018, 2014, 2015 (Bde. 1, 2, 3), § 35 GmbHG, Rn. 447; Preis in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 621 Rn. 8) im Ergebnis und der Begründung angeschlossen.
  • LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 43/97

    Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages mit dem Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18
    bb) Dieser Auffassung haben sich Teile der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 27.06.1985 - 2 AZR 425/94 -, NZA 1986, 794 Leitsatz; LAG Köln, Urteil vom 18. November 1998 - 2 Sa 1063/98 -, Rn. 29; offengelassen LAG Berlin, Urteil vom 30. Juni 1997 - 9 Sa 43/97 -, Rn. 60) und weite Teile der Literatur (vgl Schmitt in: Bartl/Bartl/Beine/Koch/Schlarb/Schmitt, GmbH-Recht, 8. Aufl. 2019, § 35 GmbHG, Rn. 190; Schneider/Hohenstatt in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018, 2014, 2015 (Bde. 1, 2, 3), § 35 GmbHG, Rn. 447; Preis in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 621 Rn. 8) im Ergebnis und der Begründung angeschlossen.
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84

    Definition der "arbeitnehmerähnlichen Person" - Wirksamkeit einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18
    bb) Dieser Auffassung haben sich Teile der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 27.06.1985 - 2 AZR 425/94 -, NZA 1986, 794 Leitsatz; LAG Köln, Urteil vom 18. November 1998 - 2 Sa 1063/98 -, Rn. 29; offengelassen LAG Berlin, Urteil vom 30. Juni 1997 - 9 Sa 43/97 -, Rn. 60) und weite Teile der Literatur (vgl Schmitt in: Bartl/Bartl/Beine/Koch/Schlarb/Schmitt, GmbH-Recht, 8. Aufl. 2019, § 35 GmbHG, Rn. 190; Schneider/Hohenstatt in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018, 2014, 2015 (Bde. 1, 2, 3), § 35 GmbHG, Rn. 447; Preis in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 621 Rn. 8) im Ergebnis und der Begründung angeschlossen.
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 120/83

    Analoge Anwendung des § 622 Abs. 1 BGB auf GmbH-Geschäftsführer

  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

  • BGH, 26.03.2019 - II ZR 244/17

    Rechtmäßigkeit der Kündigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Ansehung des

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09

    Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

  • OLG Nürnberg, 22.12.2000 - 6 U 1604/00

    GmbH-Geschäftsführer - Kündigung und Abberufung durch Gesellschafterversammlung -

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 236/96

    Wirksamkeit der Generalbereinigung mit dem ausscheidenden Geschäftsführer einer

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2019 - 20 Sa 1689/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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