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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14   

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https://dejure.org/2014,31646
LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14 (https://dejure.org/2014,31646)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.2014 - 7 Sa 852/14 (https://dejure.org/2014,31646)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 2014 - 7 Sa 852/14 (https://dejure.org/2014,31646)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • IWW

    §§ 8 Abs. 2, ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, 511 ZPO, § 64 Abs. 6, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 24 a StVG, § 15 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention, § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 3 FeV, Anhangs 4 zur FeV, Anlage 4 FeV, § 256 ZPO, § 6 Abs. 5 ArbZG, §§ 305 ff. BGB, § 305 c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, ArbZG § 6 Nr. 5, ArbZG § 6 Nr. 9, § 2 Abs. 5 Nr. 2 ArbZG, § 2 Abs. 3, 4 ArbZG, § 92 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche Kündigung eines therapiebereiten alkoholerkrankten Arbeitnehmers unwirksam

  • hensche.de

    Kündigung: Alkohol, Kündigung: Fristlos, Kündigung: Außerordentlich, Kündigung: Verhaltensbedingt

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit Alkoholerkrankung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verhaltensbedingte Kündigung - Alkoholkranker Berufskraftfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Brandenburg zur Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der alkoholabhängige Berufskraftfahrer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines alkoholkranken LKW-Fahrers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Alkoholkranker Fahrer - Kündigung war rechtswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Alkoholabhängigen Berufskraftfahrern kann selbst bei Trunkenheitsfahrt nicht ohne weiteres gekündigt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung von alkoholabhängigem Arbeitnehmer kann bei Therapiebereitschaft sozial ungerechtfertigt sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit Alkoholerkrankung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung eines alkoholabhängigen LKW-Fahrers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Alkoholabhängigen unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Trotz Unfalls unter Alkoholeinfluss: Verhaltensbedingte fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alkoholabhängige Berufskraftfahrer können bei Fahren unter Alkoholeinfluss nicht einfach gekündigt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitrecht: Auch nach Trunkenheitsfahrt keine Kündigung eines Berufskraftfahrers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach einer Alkoholfahrt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Kündigung und Alkoholerkrankung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Alkoholkranke Berufskraftfahrer nicht ohne Weiteres kündbar

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers bei Therapiebereitschaft im Kündigungszeitpunkt unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trotz Unfalls unter Alkoholeinfluss: Verhaltensbedingte fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Bedenkliche Auslegung des Schuldvorwurfs bei der verhaltensbedingten Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Alkoholtherapie kann Arbeitsnehmer vor verhaltensbedingter Kündigung schützen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines alkoholabhängigen Arbeitnehmers bei Therapiebereitschaft sozial ungerechtfertigt

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines LKW-Fahrers nach alkoholbedingtem Unfall unwirksam

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unfall unter Alkoholeinfluss berechtigt nicht immer zur Kündigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
    An eine Kündigung, die auf ein Verhalten des Arbeitnehmers gestützt wird, das im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit steht, sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie an eine krankheitsbedingte Kündigung zu stellen, da der verhaltensrelevante Schuldvorwurf wegen der Alkoholabhängigkeit in Frage steht (Anschluss an BAG vom 20.12.2012 - 2 AZR 32/11).(Rn.29).

    In einem solchen Fall kann jedoch eine personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn die Prognose gerechtfertigt ist, der Arbeitnehmer biete aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit dauerhaft nicht die Gewähr, in der Lage zu sein, die vertraglich geschuldete Tätigkeit ordnungsgemäß zu erbringen (Anschluss an BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11).(Rn.29).

    2.1.2 Die Kammer ist davon ausgegangen, dass der Kläger im Zeitpunkt der Kündigung alkoholkrank war; nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31) sind somit an die Kündigung die gleichen Anforderungen wie an eine krankheitsbedingte Kündigung zu stellen.

    2.1.2.2 War der Kläger zum Zeitpunkt der Kündigung alkoholabhängig sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 31) an die Kündigung, die auf ein Verhalten des Arbeitnehmers gestützt wird, das im Zusammenhang mit einer Alkoholsucht steht, grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie an eine krankheitsbedingte Kündigung zu stellen.

    Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit; verstößt der Arbeitnehmer infolge seiner Abhängigkeit gegen arbeitsvertragliche Pflichten, ist ihm zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung kein Schuldvorwurf zu machen (BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11 - a.a.O - v. 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 18).

    Voraussetzung ist, dass daraus eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen folgt, diese durch mildere Mittel - etwa eine Versetzung - nicht abgewendet werden kann und sie auch bei einer Abwägung gegen die Interessen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss (BAG v. 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - NZA 2014, 602 - 606; BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11- a.a.O.).

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
    Regelmäßig ist ein Zuschlag von 25% als angemessen anzusehen, von dem aber - je nach den Umständen des Einzelfalls nach oben oder unten abgewichen werden kann (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 -, AP Nr. 9 zu § 6 ArbZG; vom 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - NZA 2006, 494; vom 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - AP ArbZG § 6 Nr. 5).

    Nach der Art der Arbeitsleistung ist auch zu beurteilen, ob der vom Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern, zum Tragen kommen muss (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - AP ArbZG § 6 Nr. 9).

    Nicht ausgeschlossen ist auch, dass die Arbeitsvertragsparteien auf eine gesonderte Zuschlagsregelung verzichteten und stattdessen den Grundlohn wegen der vereinbarten Nachtarbeit entsprechend erhöhen (BAG vom 11.02.2009 - 5 AZR 148/08 - AP Nr. 9 zu § 6 ArbZG).

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
    Dann kann dem Risiko künftiger Störungen nur durch die (fristgemäße) Beendigung des Arbeitsverhältnisses begegnet werden (std. Rspr. BAG vgl. z.B. Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 -, juris; Urteil vom 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 81).

    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (std. Rspr. vgl. z.B BAG v. 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BAG ist in den Fällen, in denen die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruht, grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten bereits durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (std. Rspr. BAG z.B. Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 -, juris mwN).

  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 180/02

    Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
    Regelmäßig ist ein Zuschlag von 25% als angemessen anzusehen, von dem aber - je nach den Umständen des Einzelfalls nach oben oder unten abgewichen werden kann (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 -, AP Nr. 9 zu § 6 ArbZG; vom 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - NZA 2006, 494; vom 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - AP ArbZG § 6 Nr. 5).

    Die im Wirtschaftszweig des Arbeitgebers bestehenden Tarifverträge können eine Orientierung bieten, auch wenn tarifvertragliche Regelungen nicht ohne weiteres anzuwenden sind (vgl. BAG vom 27.05.2003 - 9 AZR 180/02 - AP Nr. 5 zu § 6 ArbZG).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - NZA 2008, 589-592 mwN).

    Eine negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde auch zukünftig den Arbeitsvertrag nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - a.a.O.).

  • ArbG Berlin, 03.04.2014 - 24 Ca 8017/13

    Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. April 2014 - 24 Ca 8017/13 - teilweise abgeändert und.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, Aktenzeichen 24 Ca 8017/13, vom 03.04.2014 teilweise abzuändern und.

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 565/12

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
    Dieser Schluss kann zu verneinen sein, wenn der Arbeitnehmer bereits vor Ausspruch der Kündigung eine ernsthafte Bereitschaft zu einer Therapie erklärt hat; denn dann steht die negative Prognose in Frage (Anschluss an BAG v. 20.03.2014 - 2 AZR 565/12).(Rn.30).

    Voraussetzung ist, dass daraus eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen folgt, diese durch mildere Mittel - etwa eine Versetzung - nicht abgewendet werden kann und sie auch bei einer Abwägung gegen die Interessen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss (BAG v. 20.03.2014 - 2 AZR 565/12 - NZA 2014, 602 - 606; BAG v. 20.12.2012 - 2 AZR 32/11- a.a.O.).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
    Der Kläger ist auch nicht etwa nach abgeschlossener Therapie rückfällig geworden, was wiederum eine negative Prognose rechtfertigen könnte (vgl. BAG v. 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - ).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
    Hierfür ist regelmäßig erforderlich, dass in dem Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und dem (zusätzlichen) Nachtarbeitszuschlag unterschieden wird; jedenfalls muss ein Bezug zwischen der zu leistenden Nachtarbeit und der Lohnhöhe hergestellt sein (BAG vom 05.09.2002 - 9 AZR 202/01 aaO.).
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 422/04

    Freizeitausgleich für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
    Regelmäßig ist ein Zuschlag von 25% als angemessen anzusehen, von dem aber - je nach den Umständen des Einzelfalls nach oben oder unten abgewichen werden kann (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 -, AP Nr. 9 zu § 6 ArbZG; vom 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - NZA 2006, 494; vom 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - AP ArbZG § 6 Nr. 5).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • LAG München, 29.01.2015 - 4 Sa 557/14

    Nachtarbeitszuschlag

    Im Übrigen können die einschlägigen tariflichen Regelungen - nur - als Orientierung für die etwa als angemessen anzusehende Höhe eines Nachtarbeitszuschlages dienen, diesen nicht etwa bereits verbindlich präfigurieren (vgl. etwa BAG, U. v. 11.02.2009, 5 AZR 148/08, Rz. 18 - BAG, U. v. 27.05.2003, 9 AZR 180/02, a. a. O. - I. 4. a der Gründe - sh. zur Situation bei der Beklagten auch LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 12.08.2014, 7 Sa 852/14, BB 2014, S. 2740 und Juris - Rz. 55 -).
  • LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 7 Sa 645/14

    Höhe eines angemessenen Zuschlages für einen in Dauernachtschicht eingesetzten

    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.08.2014, 7 Sa 852/14, zitiert nach juris, und dem Landesarbeitsgericht Hamburg (a.a.O.) ist auch die Berufungskammer der Auffassung, dass es nicht zu Gunsten der Beklagten berücksichtigt werden kann, dass diese ihre betriebliche Tätigkeit darauf ausgerichtet hat, sie überwiegend zu Nachtzeiten zu erbringen, denn diese Nachtarbeit ergibt sich allein aus dem wirtschaftlichen Konzept der Beklagten bzw. der V.-Gruppe, nicht aber aus außerhalb des Unternehmens der Beklagten liegenden zwingenden Notwendigkeiten, wie dies zum Beispiel in einem Krankenhausbetrieb für die Nachtwache oder im Rettungsdienst der Fall ist.
  • LAG Thüringen, 19.04.2016 - 7 Sa 374/15

    Kündigung - Suchterkrankung

    Erforderlich sind konkrete Betriebsablaufstörungen (LAG Berlin-Brandenburg v. 12.08.14, 7 Sa 852/14; v. 05.09.12, 15 Sa 911/12; LAG Rheinland-Pfalz v. 06.09.12, 11 Sa 167/12 - alle juris; BBDK/Bram § 1 KSchG Rz 146, Bearbeitung 5/13).
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