Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49079
LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17 (https://dejure.org/2017,49079)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17 (https://dejure.org/2017,49079)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 21 Ta 1260/17 (https://dejure.org/2017,49079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Aussetzung Arbeitsgerichtsverfahren bis Erledigung eines Strafverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 149 Abs. 1
    Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens bis zur Erledigung eines Strafverfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 149 Abs. 1
    Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss eines gegen einen Zeugen gerichteten Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens bis zur Erledigung eines Strafverfahrens; Berufung eines Zeugen auf das Zeugnisverweigerungsrecht; Ankündigung der Aussagebereitschaft nach der Beendigung des Strafverfahrens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss eines gegen einen Zeugen gerichteten Strafverfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 26.01.2010 - 12 W 62/09

    Verfahrensaussetzung: Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren gegen einen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17
    c) Ein Beschluss des Arbeitsgerichts über die Anordnung oder Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens ist im Beschwerdeverfahren lediglich auf Verfahrensfehler, das formelle Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und Ermessensfehler zu überprüfen (Brandenburgisches OLG vom 26.01.2010 - 12 W 62/09 - Rn. 9 zitiert nach juris,.

    NJW-RR 2010, 787, MüKo/ZPO-Fritsche, a. a. O. Rn. 10; Musielak/Voit-Stadler, a. a. O., § 252 Rn. 4).

    Hingegen ist die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitstoffs durch das erstinstanzliche Gericht nicht zu überprüfen (Brandenburgisches OLG vom 26.01.2010 - 12 W 62/09 - a. a. O.; Oesterle, jurisPR-ArbR 50/12013 Anm. 5, jeweils m. w. N.) Deren Überprüfung bleibt dem Rechtsmittel gegen die spätere Sachentscheidung vorbehalten (vgl. zu § 148 ZPO BAG vom 26.10.2009.

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZB 58/08

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Erledigung eines Strafverfahrens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17
    - VI ZB 58/08 - Rn. 10, NJW-RR 201, 423; LAG Düsseldorf vom 20.01.2015 - 16 Sa 458/14 - Rn. 3 zitiert nach juris, LAGE § 149 2002 Nr. 2; Oesterle, jurisPR-ArbR 50/12013 Anm. 5 m. w. N.; zur Verwertung eines Strafurteil im Zivilprozess BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 26, AP Nr. 248 zu § 626 BGB).

    Dafür reicht ein allgemeiner Hinweis auf die besseren Erkenntnismöglichkeiten nicht aus (BGH vom 17.11.2009 - VI ZB 58/08 - Rn. 9, NJW-RR 201, 423).

    Vielmehr bedarf es einer auf den konkreten Einzelfall bezogenen, nachprüfbaren Abwägung zwischen dem Gebot der Verfahrensbeschleunigung (hier § 9 Abs. 1 ArbGG) und dem möglichen Erkenntnisgewinn aus dem Strafverfahren (vgl. BGH vom 17.11.2009 - VI ZB 58/08 - Rn.10, a. a. O.; zur Nachprüfbarkeit siehe auch LAG Hamm vom 16.08.2013 - 1 Ta 3232/13 - Rn. 15 zitiert nach juris; LAG Niedersachsen vom 04.05.2006 - 12 Ta 47/06 - LAGE § 148 ZPO 2002 Nr. 3a).

  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17
    - 3 AZB 24/09 - Rn. 9, AP Nr. 9).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es auf die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren für die Entscheidung offensichtlich nicht ankommt (vgl. BAG vom 26.10.2009 - 3 AZB 24/09 - Rn. 9, AP Nr. 9 zu § 148 ZPO).

  • KG, 12.10.1982 - 21 W 4957/82
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17
    Denn in diesem Fall geht es nicht um den Einfluss des Strafverfahrens auf die Entscheidung im Zivilprozess sondern um den Einfluss auf das weitere Verfahren (KG vom 12.10.1982 - 21 W 4957/82 -, MDR 1983, 139).

    Die Zivilprozessordung kennt auch sonst keine Vorschrift, die wegen eines zeitweiligen Beweiserhebungsverbots oder Beweisverwertungsverbots eine Aussetzung des Rechtsstreits erlauben würde (KG vom 12.10.1982 - 21 W 4957/82 -, MDR 1983, 139).

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die durch die Beschwerde entstandenen Kosten einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden, über die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens in der Entscheidung über die Hauptsache nach den §§ 91 ff. ZPO zu befinden ist (BGH 11.06.2013 - VI ZB 31/12 -, VersR 2013, 1198; vom 12.12.2005 - II ZB 30/04 -, NJW-RR 2006, 1289 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 11.06.2013 - VI ZB 31/12

    Binnenschifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren: Voraussetzungen der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die durch die Beschwerde entstandenen Kosten einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden, über die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens in der Entscheidung über die Hauptsache nach den §§ 91 ff. ZPO zu befinden ist (BGH 11.06.2013 - VI ZB 31/12 -, VersR 2013, 1198; vom 12.12.2005 - II ZB 30/04 -, NJW-RR 2006, 1289 jeweils m. w. N.).
  • LAG Niedersachsen, 04.05.2006 - 12 Ta 47/06
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17
    Vielmehr bedarf es einer auf den konkreten Einzelfall bezogenen, nachprüfbaren Abwägung zwischen dem Gebot der Verfahrensbeschleunigung (hier § 9 Abs. 1 ArbGG) und dem möglichen Erkenntnisgewinn aus dem Strafverfahren (vgl. BGH vom 17.11.2009 - VI ZB 58/08 - Rn.10, a. a. O.; zur Nachprüfbarkeit siehe auch LAG Hamm vom 16.08.2013 - 1 Ta 3232/13 - Rn. 15 zitiert nach juris; LAG Niedersachsen vom 04.05.2006 - 12 Ta 47/06 - LAGE § 148 ZPO 2002 Nr. 3a).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17
    - VI ZB 58/08 - Rn. 10, NJW-RR 201, 423; LAG Düsseldorf vom 20.01.2015 - 16 Sa 458/14 - Rn. 3 zitiert nach juris, LAGE § 149 2002 Nr. 2; Oesterle, jurisPR-ArbR 50/12013 Anm. 5 m. w. N.; zur Verwertung eines Strafurteil im Zivilprozess BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 26, AP Nr. 248 zu § 626 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2009 - 7 Ta 147/09

    Aussetzung der Verhandlung wegen Verdachts einer Straftat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17
    Ist mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr zu rechnen, hat die Aussetzung - wie sich aus der Wertung des § 149 Abs. 2 ZPO ergibt - zu unterbleiben, es sei denn, es liegen gewichtige gleichwohl für eine Aussetzung sprechende Gründe vor (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 30.07.2009 - 7 Ta 147/09 - Rn. 21 zitiert nach juris; Zöller-Grger, a. a. O. Rn. 2).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 458/14

    Schienenkartell - Schadensersatz wegen 191 Mio. Euro Kartellbuße?

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17
    - VI ZB 58/08 - Rn. 10, NJW-RR 201, 423; LAG Düsseldorf vom 20.01.2015 - 16 Sa 458/14 - Rn. 3 zitiert nach juris, LAGE § 149 2002 Nr. 2; Oesterle, jurisPR-ArbR 50/12013 Anm. 5 m. w. N.; zur Verwertung eines Strafurteil im Zivilprozess BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 26, AP Nr. 248 zu § 626 BGB).
  • BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht -

    Etwas Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2017 (- 21 Ta 1260/17 -) , mit der das Landesarbeitsgericht den Beschluss des Arbeitsgerichts über die Aussetzung des Verfahrens bis zur Erledigung des Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder nach § 149 Abs. 1 ZPO aufgehoben hat.
  • LAG Hessen, 06.03.2019 - 18 Ta 69/19

    Aussetzung nur bei fehlender anderweitiger Entscheidungsreife

    Ein Beschluss des Arbeitsgerichts über die Anordnung oder Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens ist im Beschwerdeverfahren lediglich auf Verfahrensfehler, das formelle Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und Ermessensfehler zu überprüfen (vgl. LAG Berlin Brandenburg Beschluss vom 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17 - juris, Rz. 37).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht erforderlich, weil die Ausgangsentscheidung des Arbeitsgerichts über die Aussetzung des Verfahrens als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthält und das Beschwerdeverfahren nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens darstellt (LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12.12.2017 - 21 Ta 1260/17 - juris, Rz. 45; BGH Beschluss vom 11.06.2013 - VI ZB 31/12 - juris, Rz. 12).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht