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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11   

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LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11 (https://dejure.org/2012,23794)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11 (https://dejure.org/2012,23794)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2012 - 16 Sa 1760/11 (https://dejure.org/2012,23794)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer in Altersteilzeit durch tarifiche Vereinbarung der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit im Falle vorzeitiger abschlagsfreier Altersrente

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Unmittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Altersteilzeitarbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer Altersteilzeit durch tarifiche Vereinbarung der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit im Falle vorzeitiger abschlagsfreier Altersrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
    Verbotsgesetze können bereits wirksam begründete Dauerschuldverhältnisse jedoch in der Weise erfassen, dass diese für die Zukunft ("ex nunc") nichtig werden (vgl. BAG, Urteil vom 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 30; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2006 - 9 AZR 985/07 - zitiert nach juris).

    Dies entbindet die Tarifvertragsparteien nicht von der Obliegenheit, die in § 1 AGG getroffene Wertentscheidung des Gesetzgebers zu beachten (BAG, Urteil vom 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 35).

    Rechtmäßige Ziele im Sinn des § 3 Abs. 2 AGG können alle nicht ihrerseits diskriminierenden und auch sonst legalen Ziele sein (vgl. BAG, Urteil vom 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 42; BAG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 19).

    § 9 Abs. 2 Buchst. a TV ATZ ist nichtig, soweit die Regelung an die Möglichkeit schwerbehinderter Beschäftigter anknüpft, früher als andere Beschäftigte gesetzlichen Altersrente ohne Abschläge zu beziehen, mit der Folge, dass das Altersteilzeitarbeitsverhältnis schwerbehinderter Beschäftigter ebenso wie das nichtschwerbehinderter Beschäftigter frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet (vgl. BAG, Urteil vom 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 53).

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
    Auch soweit der Tarifvertrag bezweckt, Auszubildenden und Arbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen oder im Fall eines drohenden Abbau von Arbeitsplätzen zumindest die Gefahr betriebsbedingter Kündigungen zu verringern (vgl. dazu BAG, Urteil vom 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zitiert nach juris), bestehen zwischen beiden Gruppen ebenfalls keine relevanten Unterschiede.

    Zudem steht die Möglichkeit, gesetzliche Alterrente ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen, in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den Zielen der Altersteilzeit und vermag deshalb allenfalls eine mittelbare Ungleichbehandlung i. S. d. § 3 Abs. 2 AGG sachlich zu rechtfertigen (vgl. BAG Urteile vom 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - und vom 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - jeweils zitiert nach juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. April 2004 (9 AZR 18/03) eine unzulässige Benachteilung gemäß § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 SGB IX bei einem Ausscheiden vor Vollendung des 65. Lebensjahres bei Altersrente wegen Schwerbehinderung gemäß § 9 Abs. 2 TV ATZ und mit Urteil vom 18. November 2003 (9 AZR 122/03) eine unzulässige mittelbare Diskriminierung schwerbehinderte Altersteilzeitbeschäftigter verneint, wenn ein Tarifvertrag nur den Anspruch auf Abschluss solcher Alterteilzeitverträge einräumt, die enden sollen, sobald der Arbeitnehmer berechtigt ist, Altersrente ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen, wie dies nach § 236a SBG VI möglich ist.

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
    Nach der Gesetzesbegründung entspricht der Begriff der Behinderung des AGG sozialrechtlich entwickelten Definitionen in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und § 3 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen - BGG - (BT-Drucks. 16/1780 S. 31; vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 29).

    Damit ist erforderlich, dass die betreffende Person einer weniger günstigen Behandlung ausgesetzt ist, als ein in einer vergleichbaren Situation befindliche Person, bei der das Merkmal nicht vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 30; BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 19).

    Der Kausalzusammenhang zwischen nachteiliger Behandlung und Behinderung ist bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an die Behinderung anknüpft oder durch sie motiviert ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 32 m.w.N.).

  • EuGH, 18.11.2010 - C-356/09

    Kleist - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
    Sachliche Gründe, die eine nur mittelbare Ungleichbehandlung i. S. d. § 3 Abs. 2 AGG rechtfertigen können, sind für sich gesehen jedoch nicht geeignet, auch die Vergleichbarkeit der jeweiligen Gruppen auszuschließen, da nach der Wertentscheidung des Gesetzgebers im Einklang mit der Gleichbehandlungs-Rahmenrichtlinie 2000/78/EG und den weiteren Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union an die Zulässigkeit einer nur mittelbaren Ungleichbehandlung geringere Anforderungen zu stellen sind als an die Zulässigkeit einer unmittelbaren Ungleichbehandlung (vgl. EuGH, Urteil vom 18. November 2010, C-356/09 - Kleist, zitiert nach juris, dort Rz. 41,).

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine unmittelbare Benachteiligung nur dann vorliegt, wenn sich die betroffenen Personen in einer vergleichbaren Lage befinden (vgl. Urteil vom 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] zitiert nach juris, Rz. 41, Urteil vom 18. November 2010 - C-356/09 - [Kleist] zitiert nach juris, dort Rz. 32 ff; Urteil vom 1. März 2011 - C-236/09 - [Test-Achats], zitiert nach juris, dort Rz. 28).

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine unmittelbare Benachteiligung nur dann vorliegt, wenn sich die betroffenen Personen in einer vergleichbaren Lage befinden (vgl. Urteil vom 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] zitiert nach juris, Rz. 41, Urteil vom 18. November 2010 - C-356/09 - [Kleist] zitiert nach juris, dort Rz. 32 ff; Urteil vom 1. März 2011 - C-236/09 - [Test-Achats], zitiert nach juris, dort Rz. 28).

    Dies ist nicht allgemein und abstrakt, sondern spezifisch und konkret von den nationalen Gerichten im Einzelfall anhand des Zwecks und der Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Leistungen festzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Mai 2011 -C-147/08 [Römer], zitiert nach juris, dort Rz. 52).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03

    Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
    Zudem steht die Möglichkeit, gesetzliche Alterrente ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen, in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den Zielen der Altersteilzeit und vermag deshalb allenfalls eine mittelbare Ungleichbehandlung i. S. d. § 3 Abs. 2 AGG sachlich zu rechtfertigen (vgl. BAG Urteile vom 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - und vom 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - jeweils zitiert nach juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. April 2004 (9 AZR 18/03) eine unzulässige Benachteilung gemäß § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 SGB IX bei einem Ausscheiden vor Vollendung des 65. Lebensjahres bei Altersrente wegen Schwerbehinderung gemäß § 9 Abs. 2 TV ATZ und mit Urteil vom 18. November 2003 (9 AZR 122/03) eine unzulässige mittelbare Diskriminierung schwerbehinderte Altersteilzeitbeschäftigter verneint, wenn ein Tarifvertrag nur den Anspruch auf Abschluss solcher Alterteilzeitverträge einräumt, die enden sollen, sobald der Arbeitnehmer berechtigt ist, Altersrente ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen, wie dies nach § 236a SBG VI möglich ist.

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
    Dies ist nicht allgemein und abstrakt, sondern spezifisch und konkret im Einzelfall anhand des Zwecks der Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Leistungen festzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 29 m.w.N.).

    Von § 3 Abs. 1 AGG wird vielmehr auch eine sog. verdeckte unmittelbare Ungleichbehandlung erfasst, bei der die Differenzierung zwar nicht ausdrücklich wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt, sondern an ein in dieser Vorschrift nicht enthaltenes Merkmal anknüpft, das jedoch in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem in dieser Vorschrift genannten Grund steht (BT-Drucks. 16/1780, S.32, vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 54, BAG, Urteil vom 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - zitiert nach juris, dort Rz. 23).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
    § 7 Abs. 2 AGG gilt nicht nur für Individualvereinbarungen, sondern nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG auch für Tarifverträge (vgl. BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 44).

    Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass schwerbehinderte Altersteilzeitbeschäftigte verlangen können, so behandelt zu werden, als wären sie nicht schwerbehindert (vgl. BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - zitiert nach juris, dort Rz. 61; BAG, Urteil vom 15. Februar 2011 - 9 AZR 548/09 - zitiert nach juris, dort Rz. 53).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
    Dabei muss das rechtmäßige Ziel, das über das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung entscheidet, nicht ein legitimes Ziel im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG insbesondere aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung verfolgen, sondern schließt andere von der Rechtsordnung anerkannte Gründe für die Verwendung des neutralen Kriteriums ein (vgl. BAG, Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 69).
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 2011 (- 6 AZN 815/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 8) zu der Regelung des § 8 Ziffer 1 Buchstabe c Alt. 1 des Tarifvertrages zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 (TV SozSich) eine unmittelbare Benachteiligung von Behinderten durch diese Regelung verneinte, lag dieser Entscheidung ein mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde.
  • EuGH, 01.03.2011 - C-236/09

    Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10

    Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13

    Pauschale Abfindung für Schwerbehinderte in Sozialplan

    Hierin liegt eine sogenannte "verdeckte" unmittelbare Ungleichbehandlung (vgl. BAG, Urteil vom 07. Juni 2011 - 1 AZR 34/10, BAGE 138, 107, Rz. 23; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2012 - 16 Sa 1760/11, juris-Rz. 72).
  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. März 2012 - 16 Sa 1760/11 - wird zurückgewiesen.
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