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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17   

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https://dejure.org/2017,18215
LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17 (https://dejure.org/2017,18215)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2017 - 10 Sa 154/17 (https://dejure.org/2017,18215)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2017 - 10 Sa 154/17 (https://dejure.org/2017,18215)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin im Bürgeramt bei massenhaften Abrufen von Meldedaten; Folgekündigung nach Neubeurteilung des Kündigungssachverhalt aufgrund weiterer Erkenntnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; DSG BE § 32 Abs. 1 Nr. 2
    Außerordentliche Kündigung - Wiederholungskündigung - unzulässige Nutzung von Melderegisterdaten - Datenschutzverstoß

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin im Bürgeramt bei massenhaften Abrufen von Meldedaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 404
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 840/12

    Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17
    Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen (vgl. etwa BAG, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14, vom 20. März 2014 - 2 AZR 840/12; vom 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12).

    Das gilt auch bei einem sogenannten Dauertatbestand (BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 840/12 m.w.N.).

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17
    Bei einem typischerweise nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt es Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes, dass sich der Arbeitgeber von der freiwillig eingegangenen, gesteigerten Vertragsbindung nicht mehr lösen kann (BAG, Urteil vom 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15), der die Berufungskammer in ihrer Entscheidung folgt, ist dabei die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung in zwei Stufen zu prüfen.
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17
    Entscheidend sind der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der mit ihm verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17
    Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann berechtigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Hauptleistungspflichten und/oder vertragliche Nebenpflichten erheblich verletzt hat (vgl. BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10).
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17
    Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen (vgl. etwa BAG, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14, vom 20. März 2014 - 2 AZR 840/12; vom 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17
    Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen (vgl. etwa BAG, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14, vom 20. März 2014 - 2 AZR 840/12; vom 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17
    Ein anderer Kündigungssachverhalt liegt auch in diesem Fall aber nur vor, wenn sich die tatsächlichen Umstände, aus denen der Arbeitgeber den Kündigungsgrund ableitet, wesentlich verändert haben (BAG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11).
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