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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 14 TaBV 395/16   

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https://dejure.org/2016,55084
LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 14 TaBV 395/16 (https://dejure.org/2016,55084)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2016 - 14 TaBV 395/16 (https://dejure.org/2016,55084)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 14 TaBV 395/16 (https://dejure.org/2016,55084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung der Agentur für Arbeit bei Auswahlverfahren bei internen Stellenbesetzungsverfahren in Jobcentern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 95 Abs. 2 S. 1
    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung einer Arbeitsagentur bei Personalauswahlgesprächen in Jobcentern - hier verneint für interne Stellenausschreibungen

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 95 Abs. 2 S. 1
    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung der Agentur für Arbeit bei Auswahlverfahren bei internen Stellenbesetzungsverfahren in Jobcentern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 62 PV 18.12

    Zuständige Personalvertretung für die Mitbestimmung beim Absehen von der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 14 TaBV 395/16
    (2) Für die Personalauswahl für zu besetzende Beschäftigungsposten bzw. Stellen in der gemeinsamen Einrichtung, dem Jobcenter, ist der Geschäftsführer des Jobcenters zuständig, denn der Geschäftsführer führt gemäß § 44 d Abs. 1 S. 1 SGB II hauptamtlich die Geschäfte des Jobcenters (vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12, zitiert aus juris und LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013, 15 TaBV 798/13, zitiert aus juris).

    Richtig ist nur, dass nach § 44d Abs. 4 SGB II von den dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnissen, die der Geschäftsführer über die Beschäftigten der Bundesagentur und des kommunalen Trägers, denen im Jobcenter Tätigkeiten zugewiesen worden sind, ausübt, die Befugnisse zur Begründung und Beendigung der mit den Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestehenden Rechtsverhältnisse ausgenommen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12., zitiert aus juris).

    Das bedeutet indes nur, dass die Entscheidungsbefugnis über Einstellung und Zuweisung bei den Trägern liegt, lässt aber die Personalauswahl bei den Jobcentern aus dem Reservoir der Beschäftigten bei den Trägern unberührt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12.,aaO.).

    Damit umschreibt der Gesetzgeber dem Wortlaut nach das dem Leiter einer Dienststelle bei Personalergänzungen üblicherweise zustehende volle Entscheidungsrecht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12., aaO.).

    Auch Sinn und Zweck der Ausnahmeregelung sprechen dafür, die Zuständigkeit des Geschäftsführers für die Personalauswahl bereits anzunehmen, bevor der oder die jeweilige Beschäftigte zugewiesen worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12., aaO.).

    Denn nach § 44 b Abs. 5 SGB II stellt die Bundesagentur dem Jobcenter Angebote an Dienstleistungen zur Verfügung, wozu u. a. Personaldienstleistungen gehören (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12 aaO.).

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 14 TaBV 395/16
    Dieser ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (vgl. entsprechend BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12, NZA 2015, 176 ).

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur das Beteiligungsrecht eines Betriebsrats sondern auch das Beteiligungsrecht einer Schwerbehindertenvertretung unabhängig von einem konkreten Konfliktfall einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wenn die Beteiligten insoweit unterschiedlicher Auffassung sind und die Maßnahme, für die ein Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch in Zukunft jederzeit wiederholen kann (vgl. z. B. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.).

    Zudem kann eine unterbliebene Beteiligung in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachgeholt werden (vgl. z. B. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.).

    Nach § 81 Abs. 2 S. 1 SGB IX soll er zum Schutz vor Benachteiligung in Bewerbungsverfahren durch die Schwerbehindertenvertretung unterstützt werden (vgl. z. B. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.).

    Dazu steht ihr das Recht auf Einsicht in die entscheidungserheblichen Teile der Bewerbungsunterlagen und das Recht auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen zu (vgl. z. B. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.).

    cc) Die Schwerbehindertenvertretung der Bundesagentur für A. ist bei der Entscheidung über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und auch bei der Entscheidung über die Zuweisung eines Arbeitnehmers zu einem Dritten im Wege der Personalgestellung zu beteiligen (vgl. z. B. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.; vgl. auch BVerwG, 24.09.2013, 6 P 4/13, NZA-RR 2013, 668 ).

    Gemäß § 44 h Abs. 5 SGB II bleiben dagegen die Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber unberührt, soweit die Entscheidungsbefugnisse bei den Trägern verbleiben (vgl. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 15 TaBV 798/13

    Beteiligung der Bezirksschwerbehindertenvertretung einer Regionaldirektion der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 14 TaBV 395/16
    (2) Für die Personalauswahl für zu besetzende Beschäftigungsposten bzw. Stellen in der gemeinsamen Einrichtung, dem Jobcenter, ist der Geschäftsführer des Jobcenters zuständig, denn der Geschäftsführer führt gemäß § 44 d Abs. 1 S. 1 SGB II hauptamtlich die Geschäfte des Jobcenters (vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12, zitiert aus juris und LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013, 15 TaBV 798/13, zitiert aus juris).
  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 14 TaBV 395/16
    cc) Die Schwerbehindertenvertretung der Bundesagentur für A. ist bei der Entscheidung über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und auch bei der Entscheidung über die Zuweisung eines Arbeitnehmers zu einem Dritten im Wege der Personalgestellung zu beteiligen (vgl. z. B. BAG, 15.10.2014, 7 ABR 71/12 aaO.; vgl. auch BVerwG, 24.09.2013, 6 P 4/13, NZA-RR 2013, 668 ).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 14.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 14 TaBV 395/16
    Dienststellenleiter im personalvertretungsrechtlichen Sinne ist der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung (vgl. BVerwG, 01.10.2014, 6 P 14/13, zitiert aus juris mwN).
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit -

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2016 - 14 TaBV 395/16 - wird zurückgewiesen.
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